# taz.de -- Blutuntersuchung auf Down-Syndrom: Gutachter hält Test für illegal
       
       > Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung fordert, den Bluttest
       > „PraenaTest“ zu verbieten. Die Untersuchung vor der Geburt soll Trisomie
       > 21 feststellen.
       
 (IMG) Bild: Was ist rechtens, um Wissen über den Bauch zu sammeln - der Bluttest, die risikofreiere Alternative zur Fruchtwasseruntersuchung?
       
       BERLIN taz | Der vorgeburtliche Bluttest „PraenaTest“ zur Feststellung des
       Down-Syndroms bereits in der Frühschwangerschaft ist rechtswidrig. Zu
       diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Bonner Jura-Professors Klaus
       Ferdinand Gärditz im Auftrag des Behindertenbeauftragten der
       Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU). „Der Test ist eine Rasterfahndung nach
       Menschen mit Behinderungen“, sagte Hüppe am Donnerstag bei der Vorstellung
       des Gutachtens. „Er dient der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom und
       nimmt ihnen das Lebensrecht.“
       
       Der Test des Konstanzer Unternehmens „LifeCodexx“ soll in wenigen Tagen auf
       den deutschen Markt kommen; in den USA wird er bereits seit 2011
       eingesetzt. Er soll anhand des Bluts der Schwangeren Rückschlüsse auf das
       kindliche Erbgut ermöglichen. Konkret geht es darum festzustellen, ob das
       Ungeborene Trisomie 21 hat, also das Down-Syndrom.
       
       Der Hersteller wirbt mit einer risikofreien Untersuchung im Vergleich zur
       Fruchtwasseruntersuchung, die ein Fehlgeburtsrisiko von etwa 1 Prozent
       birgt. Pränataldiagnostiker gehen indes davon aus, dass der Bluttest die
       Fruchtwasseruntersuchung möglicherweise nicht komplett wird ersetzen
       können.
       
       Der Rechtswissenschaftler Gärditz erklärte, der Test dürfe überhaupt nicht
       angewendet werden. Er verstoße gegen das grundgesetzlich garantierte
       Diskriminierungsverbot. Danach müsse der Staat verhindern, dass behinderte
       Menschen vorgeburtlich routinemäßig aussortiert würden. „Dieser Schutz wird
       am besten durch Nichtwissen gewährleistet“, sagte Gärditz.
       
       ## Kein staatliches Zulassungsverfahren
       
       Daneben sei der Test unvereinbar mit dem Gendiagnostikgesetz. Dieses
       erlaube vorgeburtliche Untersuchungen nur, wenn sie therapeutischen Zwecken
       dienten. Trisomie 21 sei aber nicht therapierbar. Im Gegensatz dazu stelle
       die Fruchtwasseruntersuchung „eventuell“ auch noch behandelbare
       Behinderungen fest, sagte Gräditz. In der Praxis freilich dienen
       Fruchtwasseruntersuchungen bloß dazu, das Down-Syndrom zu diagnostizieren.
       
       Die zuständigen Landesaufsichtsbehörden sollten den Test wegen fehlender
       Verkehrsfähigkeit verbieten, forderten Gräditz und Hüppe. Praktisch dürfte
       dies schwierig werden. Denn der Bluttest ist ein Medizinprodukt, für das es
       in Europa kein strenges staatliches Zulassungsverfahren wie etwa für
       Arzneimittel gibt – und damit auch wenig behördliche Handhabe.
       
       Ein Medizinprodukt, dessen technische Funktionsfähigkeit nachgewiesen ist,
       darf verkauft werden. Gegen entsprechende Gesetzesänderungen hat sich
       zuletzt im Implantate-Skandal Hüppes CDU gewehrt. Auch eine mögliche
       Bestrafung von Ärzten oder Müttern, die den Test anwenden, gilt als schwer
       umsetzbar: Dazu müssten sich diese selbst anzeigen.
       
       5 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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