# taz.de -- Landkonfiszierung in Israel: Protest gegen umstrittenes Urteil
       
       > Ein Gericht hält die Beschlagnahmung von Grundstücken in Jerusalem für
       > möglich, wenn die Besitzer abwesend sind. Es könnte auch Siedler treffen.
       
 (IMG) Bild: Das arabische Viertel in Ost-Jerusalem mit Blick auf den Felsendom.
       
       JERUSALEM taz | Das palästinensische Vertrauen in Israels Rechtssprechung
       ist getrübt. „Bleibt den israelischen Gerichten fern“, forderte der
       Gouverneur von Ostjerusalem, Adnan Husseini, am Donnerstag im Rahmen einer
       Pressekonferenz über die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
       über die Möglichkeit zur Landkonfiszierung in der Stadt. Das siebenköpfige
       Richtergremium hatte entschieden, dass der Staat im Falle der Abwesenheit
       von Eigentümer deren Grundstücke enteignen kann.
       
       „Hätte der Gerichtshof anders geurteilt“, resümierte Mohannad Gbara, der
       eine enteignete palästinensische Familie vor Gericht vertrat, „dann hätten
       im Nachhinein die bislang konfiszierten Grundstücke an ihre Eigentümer
       zurückgegeben werden müssen.“ Die Betonung der Richter, das Gesetz „nur in
       absoluten Ausnahmefällen“ umzusetzen, lässt darauf hoffen, dass es in
       Zukunft nicht mehr zu Enteignungen kommen wird.
       
       Seit den frühen 50er-Jahren ermöglicht es eine bis heute gültige
       Gesetzgebung, Grundstücke von Palästinensern, die sich in feindlichen
       Ländern aufhalten, zu verstaatlichen. Kompliziert wurde es nach dem Krieg
       1967 und der Besatzung, als der Staat das gleiche Gesetz auch zur Grundlage
       für die Konfiszierung von Grundstücken in Ostjerusalem machen wollte, deren
       Eigentümer im Westjordanland leben. „Das Westjordanland war von Israel
       besetzt und konnte deshalb nicht als ’feindliches Gebiet’ definiert
       werden“, erklärt Anwalt Gbara, dessen Klienten heute in Ramallah leben.
       
       In der Urteilsbegründung wies der Vorsitzende Richter Asher Grunis auf die
       Komplexität der Rechtslage hin, die grundsätzlich auch für jüdische Siedler
       im Westjordanland geltend gemacht werden könnte, die Grundstücke in
       Jerusalem oder anderswo in Israel haben. Richterin Miriam Naor warf ein,
       dass sie sich keinen Fall vorstellen könne, bei dem das Gesetz angewandt
       werden könnte.
       
       Gbara sieht die Rechtsprechung, die von palästinensischen
       Bürgerrechtsbewegungen als eine Legalisierung von Grundstücksdiebstahl
       betrachtet wird, im Zusammenhang mit der politischen Atmosphäre in Israel.
       Bei der Wahl Mitte März wurde Regierungschef Benjamin Netanjahu mit seinem
       konservativen Likud erneut zur stärksten Fraktion, „und Mitte April
       entschied der Oberste Gerichtshof gegen unseren Einspruch“.
       
       Einen Tag vor dem Urteil entschied derselbe Gerichtshof über das
       „Anti-Boykott-Gesetz“, das die Aufforderung, israelische Firmen zu
       boykottieren, unter Strafe stellt, wenn diese dadurch nachweislich
       geschädigt wurden.Trotz seiner Niederlage will Anwalt Gbara auch in Zukunft
       vor Israels Gerichten für mehr Gerechtigkeit für die Palästinenser kämpfen.
       „Wir haben nicht erreicht, was wir wollten“, sagt er, „aber ohne unseren
       Einspruch stünde es sicher schlimmer um die Rechtslage.“
       
       23 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Knaul
       
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