# taz.de -- EuGH zu Blutspenden von Schwulen: Verbot kann gerechtfertigt sein
       
       > Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Ausschluss Schwuler
       > rechtens sein kann. Alternativen müssen aber geklärt werden.
       
 (IMG) Bild: In Deutschland sind Männer, die Sex mit Männern haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.
       
       LUXEMBURG dpa | Wenn ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten
       wie HIV bei homosexuellen Männern vorliegt, dürfen sie kein Blut spenden.
       Das [1][urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg]
       (Rechtssache C-528/13). Die Richter stellt eine solche nicht grundsätzlich
       in Frage – fordert aber eine bessere Prüfung der Alternativen. Konkret geht
       es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind
       [2][Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende
       ausgeschlossen].
       
       Ein Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die
       Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten
       Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame
       Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu
       [3][riskantem Sexualverhalten] sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für
       den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem
       müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen
       Bevölkerungsgruppen prüfen.
       
       Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren
       homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene
       Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der
       heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss
       klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.
       
       Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe
       mit erhöhtem Risiko: [4][Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei
       Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule]. Sie sind daher
       neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder
       Prostituierten [5][von der Blutspende ausgeschlossen]. Grundlage ist die
       Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.
       
       Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hatte vor dem Urteil eine Lockerung
       des generellen Ausschlusses homosexueller Männer von der Blutspende
       gefordert. „Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine
       Kompromisse bei der Sicherheit zu machen“, sagte er der Deutschen
       Presse-Agentur. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Risiken rational
       benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen
       ausrichten müsse.
       
       29 Apr 2015
       
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 (DIR) [1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=164021&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=320573
 (DIR) [2] /!122071/
 (DIR) [3] /!122096/
 (DIR) [4] http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Blut/MSM/msm_node.html;jsessionid=6253914D75979ECD65B50C3AD0262DDA.2_cid298
 (DIR) [5] /!153205/
       
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