# taz.de -- Gericht rüffelt Senator nur wenig: Islamismus-Kritik begründet
       
       > Bremens Innensenator darf nicht behaupten, das Islamische Kulturzentrum
       > werde finanziell von Saudi-Arabien unterstützt. Andere Aussagen sind
       > zulässig.
       
 (IMG) Bild: Terrorgefahr oder Wahlkampf-Show? Der Untersuchungsausschuss will es herausbekommen
       
       BREMEN taz | Das Bremer Verwaltungsgericht hat in einer „einstweiligen
       Anordnung“ dem Bremer Innensenator Senator Ulrich Mäurer (SPD) die
       Behauptung untersagt, das „Islamische Kulturzentrum“ (IKZ) werde
       „finanziell stark aus Saudi-Arabien unterstützt“. Die Behauptung zum
       Geldfluss habe das Innenressort nicht begründen können, stellte das Gericht
       am Mittwoch fest – andere Behauptungen, die das IKZ dem Senator untersagen
       wollte, sah es aber als begründet an.
       
       Etwa die, das IKZ „gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren
       Besucher und Besucherinnen friedlich ihren Glauben nachgingen“: Nach
       Erkenntnissen des Verfassungsschutzes habe der Schatzmeister und Imam des
       IKZ, Ch., in verschiedenen Freitagspredigten zwischen 2012 und 2014 Allah
       unter anderem um die „Zerstörung“ der Aleviten, der Schiiten, der „Kuffar“
       und der sie unterstützenden Sunniten, weiter um die „Verbrennung“ aller
       „Kuffar“ sowie um die „Zerstörung“ der „dreckigen Juden“ gebeten. Dass sich
       das Zentrum „immer in der Moschee und öffentlich für das friedliche
       Zusammenleben der Religionen und Kulturen eingesetzt und Gewalt und Terror
       verurteilt“ habe, wie es der Anwalt des IKZ, Eberhard Schultz, vorgetragen
       hatte, widerlege den Vorwurf nicht hinreichend.
       
       Mäurers Äußerung, im IKZ werde die Vollverschleierung der Frau propagiert
       sowie deren körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung von
       Freiheitsrechten, sah das Gericht als begründete Meinungsäußerung an.
       Dagegen hatte Schultz vorgetragen, das IKZ „propagiert weder die
       Verschleierung der Frau noch lehnt es die Demokratie als System ab oder
       befürwortet gar die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung
       ihrer Freiheitsrechte“. Zudem hatte Schultz darauf verwiesen, dass im
       Radio-Bremen-Magazin „buten & binnen“ eine Moschee-Besucherin ohne Schleier
       auftrat und erklärte, dass Frauen ohne Vollverschleierung in den IKZ-Räumen
       zugelassen seien. Das Gericht führt zur Begründung seiner Position an, dass
       das IKZ Broschüren zu diesen strengen muslimische Positionen in seinen
       Räumen ausgelegt und im Internet empfohlen hat.
       
       Bei dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes (Az. 4 V 358/15) handelt es sich
       um eine „einstweilige“ Entscheidung, der wegen Eilbedürftigkeit nur eine
       „summarische“ Prüfung der Argumente aus Schriftsätzen zugrunde liegt.
       IKZ-Anwalt Schultz will noch in dieser Woche klären, ob er Rechtsmittel
       einlegt, um ein Hauptverfahren zu erzwingen.
       
       30 Apr 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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