# taz.de -- ZDF-Recherche zu Steuerparadies im Wald: Dem Grafen, was des Grafen ist
       
       > Gregor von Bismarck hat im Sachsenwald ein Steuerparadies für
       > Briefkastenfirmen eingerichtet. Zwei der Firmen hat die Linke Hamburg nun
       > angezeigt.
       
 (IMG) Bild: Die angebliche Bürohütte mitten im Sachsenwald: Ein Ort für Briefkastenfirmen
       
       Bremen taz | Eine Waldhütte des Bismarck-Erben Gregor von Bismarck im
       Sachsenwald in Schleswig-Holstein steht durch Recherchen der
       Informationsplattform „Frag den Staat“ und der Satireshow „ZDF Magazin
       Royal“ im Fokus medialer Aufmerksamkeit.
       
       Sie ist offenbar Scheinsitz von 21 teils millionenschweren Firmen wie die
       Logistikgruppe Aves One GmbH und der Energie-Investor Luxcara Energy GmbH,
       die die Adresse mitten im Wald als Briefkastenfirma nutzen – sie
       [1][begehen Steuerflucht.]
       
       Briefe des Rechercheteams, adressiert an die Firmen in der Waldhütte,
       gingen stattdessen an die jeweiligen Firmensitze in Hamburg. Dort scheint
       die wirkliche Geschäftstätigkeit stattzufinden.
       
       Aufgrund des Anfangsverdachts auf Steuerhinterziehung hat am Dienstag David
       Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Hamburger Linksfraktion, Anzeige
       gegen Aves One und Luxcara Energy erstattet.
       
       ## Steuern fließen nicht an den Staat
       
       Das Team von Satiriker Jan Böhmermann und [2][„Frag den Staat“] hatte vor
       Ort zwei Monate lang mit Wildkameras dokumentiert, dass viele Wildschweine,
       aber nur wenige Menschen die Auffahrt zum vorgeblichen Büro nutzten. Das
       fiel vor allem durch leere Schreibtische, leere Papierkörbe und leere
       Aktenordner auf.
       
       Für die Firmen ist die Adresse attraktiv, weil der Gewerbesteuerhebesatz
       dort klein ist: Seit 1958 liegt er bei 275 Prozent – 200 Prozent weniger
       als in Hamburg. Auch in den umliegenden Gemeinden liegt der Hebesatz mit
       mindestens 380 Prozent weit höher.
       
       Den niedrigen Steuerhebesatz im Sachsenwald hat kein Gemeinderat
       beschlossen und keine Kommune wird von den Steuereinnahmen der 21 Firmen
       finanziert. Das Steuergeld fließt in die Gutsverwaltung – und kommt damit
       am Ende vor allem dem Gutsherrn zugute, dem der Wald und auch die Hütte in
       dessen Zentrum gehören: Gregor Graf von Bismarck, ein Ururenkel [3][von
       Reichskanzler Otto von Bismarck.]
       
       Der Sachsenwald ist auf dem riesigen betroffenen Areal unbewohnt und er ist
       keiner der umliegenden Gemeinden zugeordnet: Er ist ein sogenanntes
       „gemeindefreies Gebiet“. Die öffentliche Verwaltung obliegt hier dem
       Besitzer des Waldes, dem Gutsherrn – ein Anachronismus aus dem 19.
       Jahrhundert; für die meisten betroffenen Gebiete in Schleswig-Holstein
       hatte ein Gesetz von 1927 diesen rechtlichen Sonderstatus abgeschafft, doch
       der [4][Sachsenwald in Besitz der Bismarck-Erben] war damals explizit
       ausgenommen worden.
       
       Die 21 ansässigen Firmen waren vom Rechercheteam befragt worden, warum sie
       den Firmensitz im Herzen des Waldes bevorzugen. Geantwortet haben sie
       übereinstimmend: Es passe zu den Unternehmenszielen, dass die Steuergelder
       in den Erhalt und die Aufforstung des Waldes fließen.
       
       Tatsächlich steht das Geld von Bismarck nicht zur freien Verfügung: Als der
       Hebesatz 1958 festgelegt wurde, wurde auch festgehalten, dass die Einnahmen
       für die Wegeverbesserung innerhalb des Gutbezirks zu verwenden sind.
       
       Nun ist der Sachsenwald kein reines Naherholungsgebiet und kein reines
       Naturschutzgebiet: Der Forst wird von den Bismarcks bewirtschaftet.
       Aufforstung ist Teil der normalen forstwirtschaftlichen Betriebsausgaben.
       Auch die Versorgung der Wege wäre im Normalfall wohl aus den Einnahmen zu
       bestreiten, nicht aus Steuergeld.
       
       Auch wenn die aktuelle Affäre um die Briefkastenfirmen neue Brisanz in die
       Thematik bringt: Der grundsätzliche rechtliche Sonderstatus des Gebiets hat
       schon vor Jahrzehnten für Kritik gesorgt. Anfang der 1990er hatte die
       Landesregierung schon einmal versucht, das Gebiet aufzulösen – gescheitert
       war man, weil keine umliegende Gemeinde für den Wald zuständig sein wollte.
       Man versprach sich von dem Gebiet hohe zusätzliche Arbeits- und
       Verwaltungskosten und keinerlei Steuereinnahmen.
       
       Aber: Würde das Gebiet einer Gemeinde angegliedert, wäre von Bismarck bei
       der Wegesicherung nicht ganz aus der Pflicht, schätzt Karsten Steffen,
       Pressesprecher des zuständigen Kreises Herzogtum Lauenburg. „Eigentum
       verpflichtet“, sagt er. Mindestens ein Teil der Wegesicherung bliebe
       sicherlich Aufgabe des Waldeigentümers.
       
       ## Initiative beantragt Offenlegung
       
       Völlig unklar bleibt, um wie viel Geld es überhaupt geht, wie viele Steuern
       aktuell von der Gutsverwaltung eingenommen werden, und damit auch, ob das
       Geld dann tatsächlich in die Wegesicherung fließt.
       
       Offenbar hat der Gebietsvorsteher eine Gewerbesteuerumlage an das Land
       Schleswig-Holstein gezahlt. Die Finanzbehörde möchte aber aus
       Datenschutzgründen nichts zur Höhe sagen. Ablesen könnte man die Daten für
       gewöhnlich in der Aufstellung des zuständigen Statistikamts Nord. Das weist
       allerdings für das [5][Gebiet Sachsenwald einen Messbetrag von Null] aus.
       
       Ein „Übertragungsfehler“ des Statistikamts sei Schuld, vermutet man in der
       Innenbehörde. Für den Kreis Herzogtum Lauenburg ein Fehler mit Folgen:
       Anders als das Land konnte der Kreis dank der fehlenden Daten keine
       Gewerbesteuerumlage vom gemeindefreien Gebiet einziehen.
       
       Wie es zu diesem „Übertragungsfehler“ kommen konnte, können die Behörden
       bisher nicht klären. Die Initiative „Frag den Staat“ hat am 10. Oktober
       beim Verwaltungsgericht die Offenlegung der Gewerbesteuereinnahmen des
       Forstbezirks durch den Eigentümer, also von Bismarck, beantragt.
       
       Anmerkung der Redaktion: In der Printausgabe war an einer Stelle am Beginn
       des Textes fälschlicherweise von „Grundsteuer“ statt von „Gewerbesteuer“
       die Rede
       
       19 Oct 2024
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Studie-zu-weltweiter-Steuerflucht/!5965140
 (DIR) [2] https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2024/10/sachsenwald/
 (DIR) [3] /Kontextualisierung-des-Bismarck-Denkmals/!5947947
 (DIR) [4] /Von-Bismarcks-duerfen-so-nicht-jagen/!5404595
 (DIR) [5] https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/KommunaleFinanzen/kommunalerFinanzausgleich/2024_kfa/Downloads_2024/KFA2024_Anlage3_3_StKraftmesszahlAemterKreisfrGem.pdf?__blob=publicationFile&v=4
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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