# taz.de -- Urteil im Sauerland-Prozess: Bis zu zwölf Jahre Haft
> Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die vier Angeklagten
> der islamischen Sauerland-Gruppe müssen für die Verabredung zum
> vielfachen Mord bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis.
(IMG) Bild: Angeklagter Daniel S. (M.) im Gespräch mit seinen Anwälten.
DÜSSELDORF dpa | Die vier Islamisten der sogenannten Sauerland-Gruppe
müssen wegen der Vorbereitung schwerer Terroranschläge in Deutschland für
bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf
am Donnerstag in einem der umfangreichsten Terrorverfahren der deutschen
Justizgeschichte entschieden.
Die Angeklagten hätten "aus Verblendung und verqueren Dschihad-Ideen"
gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling bei der
Urteilsverkündung. Sie seien zu "nahezu grenzenlosem und hemmungslosem
Töten bereit" gewesen und hätten einen "zweiten 11. September" im Kopf
gehabt. Mit mehreren Bomben hätten die vier als "Todesengel im Namen des
Islams" Anschläge auf Pubs, Diskotheken und US-Einrichtungen in Deutschland
geplant. Ziele in Ramstein, Kaiserslautern, Düsseldorf und Köln seien im
Gespräch gewesen.
Das Gericht verurteilte Fritz Gelowicz und Daniel Schneider zu je zwölf
Jahren Gefängnis, den Mitangeklagten Adem Yilmaz zu elf Jahren. Sie wurden
wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Terrorvereinigung Islamische
Dschihad Union (IJU), wegen Verabredung zum vielfachen Mord sowie
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens schuldig gesprochen. Schneider
(24) wurde zudem wegen versuchten Polizistenmordes verurteilt, weil er bei
seiner Festnahme einem Beamten die Waffe entrissen und damit geschossen
hatte, ohne ihn zu treffen. Als vierter erhielt Atilla Selek wegen
Unterstützung der Terrorgruppe fünf Jahre Haft. Er kann mit Anrechnung der
Untersuchungshaft bereits in gut fünf Monaten nach Verbüßung von zwei
Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommen.
Das Gericht blieb leicht unter der Forderung der Anklage. Die
Bundesanwaltschaft hatte Strafen zwischen fünfeinhalb und 13 Jahren
beantragt. Mehrere Verteidiger sagten in einer ersten Reaktion, auf eine
Revision eher verzichten zu wollen.
Von der Gruppe sei eine "ungeheure Bedrohung" ausgegangen, sagte Breidling.
"Einen Anschlag von einem solchen Ausmaß hat es in Deutschland noch nie
gegeben und auch nicht die Verabredung dazu. Ein verheerendes
Anschlagsvorhaben ist vereitelt worden." Deswegen habe das Gericht trotz
der umfassenden Geständnisse der Angeklagten bei der Strafhöhe nichts "zu
verschenken" gehabt. Es sei auch nicht das Verdienst der Angeklagten
gewesen, dass ihre Terrorpläne platzten. Vielmehr hätten Geheimdienste den
ersten Hinweis auf die Islamisten gegeben und damit die sehr aufwändigen
Ermittlungen ausgelöst.
Selek hatte die Zünder für die geplanten Bomben beschafft, aber den
Treueeid auf die IJU-Führung abgelehnt und gilt deswegen nicht als Mitglied
der Terrorgruppe. Mit den Anschlägen hatten Schneider, Gelowicz und Yilmaz
den Bundestag zum Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan zwingen
wollen. Deswegen wurden sie auch wegen Nötigung von Verfassungsorganen
verurteilt.
Der Prozess habe gezeigt, dass auch junge Menschen aus westlichen
Gesellschaften bereit seien, trotz oft nur geringer Kenntnisse des Islams
ihr Leben dem islamistischen Terrorismus zu widmen, sagte der Richter
Breidling. Offenbar habe der gewaltbereite Islamismus "auch auf Menschen in
unserer Gesellschaft eine verheerende Anziehungskraft", wenn sie in ihren
Familien "nicht die erforderliche Aufmerksamkeit und nicht die Antworten
auf essenzielle Lebensfragen erfahren. Umso verführbarer seien sie dann für
Hassprediger wie jene im Multikulturhaus in Neu-Ulm, wo Gelowicz und Selek
ein geistiges Zuhause gefunden hätten.
Gelowicz, Schneider und Yilmaz waren am 4. September 2007 im Sauerland
festgenommen worden. In einem Ferienhaus in Oberschledorn hatten sie damit
begonnen, aus mehr als 700 Liter Wasserstoffperoxid gewaltige Autobomben zu
bauen. Allerdings hatten Polizisten die Chemikalie bereits heimlich
verdünnt. Selek wurde später in der Türkei gefasst.
Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, einen für die
Bundesrepublik einzigartigen Massenmord geplant zu haben. Die Verteidiger
hatten Strafen unter zehn Jahren gefordert. Eine tatsächliche Gefahr habe
nicht bestanden, weil die Männer rund um die Uhr überwacht worden seien.
Außerdem seien nur 3 von 26 entdeckten Sprengzündern intakt gewesen.
Obwohl die umfassenden Geständnisse der Angeklagten den Prozess deutlich
beschleunigten, wird er als eines der umfangreichsten Terrorverfahren in
die Geschichte der Bundesrepublik eingehen. An 65 Verhandlungstagen hatte
das Gericht seit dem 22. April vergangenen Jahres 17 Sachverständige gehört
und mehr als 60 Zeugen vernommen.
4 Mar 2010
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