# taz.de -- Urteil im Sauerland-Prozess: Bis zu zwölf Jahre Haft
       
       > Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden: Die vier Angeklagten
       > der islamischen Sauerland-Gruppe müssen für die Verabredung zum
       > vielfachen Mord bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Angeklagter Daniel S. (M.) im Gespräch mit seinen Anwälten.
       
       DÜSSELDORF dpa | Die vier Islamisten der sogenannten Sauerland-Gruppe
       müssen wegen der Vorbereitung schwerer Terroranschläge in Deutschland für
       bis zu zwölf Jahre ins Gefängnis. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf
       am Donnerstag in einem der umfangreichsten Terrorverfahren der deutschen
       Justizgeschichte entschieden.
       
       Die Angeklagten hätten "aus Verblendung und verqueren Dschihad-Ideen"
       gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling bei der
       Urteilsverkündung. Sie seien zu "nahezu grenzenlosem und hemmungslosem
       Töten bereit" gewesen und hätten einen "zweiten 11. September" im Kopf
       gehabt. Mit mehreren Bomben hätten die vier als "Todesengel im Namen des
       Islams" Anschläge auf Pubs, Diskotheken und US-Einrichtungen in Deutschland
       geplant. Ziele in Ramstein, Kaiserslautern, Düsseldorf und Köln seien im
       Gespräch gewesen.
       
       Das Gericht verurteilte Fritz Gelowicz und Daniel Schneider zu je zwölf
       Jahren Gefängnis, den Mitangeklagten Adem Yilmaz zu elf Jahren. Sie wurden
       wegen Mitgliedschaft in der ausländischen Terrorvereinigung Islamische
       Dschihad Union (IJU), wegen Verabredung zum vielfachen Mord sowie
       Vorbereitung eines Explosionsverbrechens schuldig gesprochen. Schneider
       (24) wurde zudem wegen versuchten Polizistenmordes verurteilt, weil er bei
       seiner Festnahme einem Beamten die Waffe entrissen und damit geschossen
       hatte, ohne ihn zu treffen. Als vierter erhielt Atilla Selek wegen
       Unterstützung der Terrorgruppe fünf Jahre Haft. Er kann mit Anrechnung der
       Untersuchungshaft bereits in gut fünf Monaten nach Verbüßung von zwei
       Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommen.
       
       Das Gericht blieb leicht unter der Forderung der Anklage. Die
       Bundesanwaltschaft hatte Strafen zwischen fünfeinhalb und 13 Jahren
       beantragt. Mehrere Verteidiger sagten in einer ersten Reaktion, auf eine
       Revision eher verzichten zu wollen.
       
       Von der Gruppe sei eine "ungeheure Bedrohung" ausgegangen, sagte Breidling.
       "Einen Anschlag von einem solchen Ausmaß hat es in Deutschland noch nie
       gegeben und auch nicht die Verabredung dazu. Ein verheerendes
       Anschlagsvorhaben ist vereitelt worden." Deswegen habe das Gericht trotz
       der umfassenden Geständnisse der Angeklagten bei der Strafhöhe nichts "zu
       verschenken" gehabt. Es sei auch nicht das Verdienst der Angeklagten
       gewesen, dass ihre Terrorpläne platzten. Vielmehr hätten Geheimdienste den
       ersten Hinweis auf die Islamisten gegeben und damit die sehr aufwändigen
       Ermittlungen ausgelöst.
       
       Selek hatte die Zünder für die geplanten Bomben beschafft, aber den
       Treueeid auf die IJU-Führung abgelehnt und gilt deswegen nicht als Mitglied
       der Terrorgruppe. Mit den Anschlägen hatten Schneider, Gelowicz und Yilmaz
       den Bundestag zum Abzug der deutschen Truppen aus Afghanistan zwingen
       wollen. Deswegen wurden sie auch wegen Nötigung von Verfassungsorganen
       verurteilt.
       
       Der Prozess habe gezeigt, dass auch junge Menschen aus westlichen
       Gesellschaften bereit seien, trotz oft nur geringer Kenntnisse des Islams
       ihr Leben dem islamistischen Terrorismus zu widmen, sagte der Richter
       Breidling. Offenbar habe der gewaltbereite Islamismus "auch auf Menschen in
       unserer Gesellschaft eine verheerende Anziehungskraft", wenn sie in ihren
       Familien "nicht die erforderliche Aufmerksamkeit und nicht die Antworten
       auf essenzielle Lebensfragen erfahren. Umso verführbarer seien sie dann für
       Hassprediger wie jene im Multikulturhaus in Neu-Ulm, wo Gelowicz und Selek
       ein geistiges Zuhause gefunden hätten.
       
       Gelowicz, Schneider und Yilmaz waren am 4. September 2007 im Sauerland
       festgenommen worden. In einem Ferienhaus in Oberschledorn hatten sie damit
       begonnen, aus mehr als 700 Liter Wasserstoffperoxid gewaltige Autobomben zu
       bauen. Allerdings hatten Polizisten die Chemikalie bereits heimlich
       verdünnt. Selek wurde später in der Türkei gefasst.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, einen für die
       Bundesrepublik einzigartigen Massenmord geplant zu haben. Die Verteidiger
       hatten Strafen unter zehn Jahren gefordert. Eine tatsächliche Gefahr habe
       nicht bestanden, weil die Männer rund um die Uhr überwacht worden seien.
       Außerdem seien nur 3 von 26 entdeckten Sprengzündern intakt gewesen.
       
       Obwohl die umfassenden Geständnisse der Angeklagten den Prozess deutlich
       beschleunigten, wird er als eines der umfangreichsten Terrorverfahren in
       die Geschichte der Bundesrepublik eingehen. An 65 Verhandlungstagen hatte
       das Gericht seit dem 22. April vergangenen Jahres 17 Sachverständige gehört
       und mehr als 60 Zeugen vernommen.
       
       4 Mar 2010
       
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