# taz.de -- Prozess gegen Sauerland-Gruppe: Fast-Attentäter bitten um Milde
       
       > Die Verteidiger der "Sauerland-Gruppe" fordern für den jüngsten
       > Angeklagten weniger als zehn Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft will ihn
       > für 13 Jahre hinter Gitter bringen.
       
 (IMG) Bild: Weniger milde gestimmt: Die Ankläger im Düsseldorfer Prozess fordern 13 Jahre Haft für den 24-jährigen Daniel Schneider
       
       KÖLN taz | Bernd Rosenkranz ist ein erfahrener Strafverteidiger. Schon
       vielen Terrorismusprozessen hat der Hamburger Rechtsanwalt beigewohnt. Aber
       so dämlich wie die sogenannte Sauerland-Gruppe, daran ließ er in seinem
       Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch keinen Zweifel,
       hat sich noch keiner seiner Mandanten angestellt. Mit ihrem „Spontidenken“
       hätten der von ihm vertretene Daniel Martin Schneider und die drei
       Mitangeklagten bei ihren bombigen Planungen so gut wie alles falsch
       gemacht.
       
       Rund eine Stunde lang führte Rosenkranz in allen Details aus, dass der
       Terrorismus in Deutschland auch nicht mehr das ist, was er einmal war. Sein
       Fazit: Anders als von der Bundesanwaltschaft dargestellt, seien die
       verhinderten Dschihadisten „mitnichten“ eine mit der RAF vergleichbar
       gefährliche Truppe gewesen. Von der Professionalität, mit der
       beispielsweise das Attentat auf Deutsche Bank-Chef Alfred Herrhausen 1989
       ausgeführt worden sei, „waren die Angeklagten meilenweit entfernt“. Für
       Rosenkranz ein Grund für eine Strafreduzierung: „Unprofessionalität und
       Dilettantismus schützen zwar vor Strafe nicht“, argumentierte er, „können
       aber Strafe mildern“.
       
       Die Bundesanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Schneider. Sie wirft dem
       24-Jährigen - wie auch den mit ihm im September 2007 im sauerländischen
       Mebach-Oberschledorn festgenommenen Fritz Gelowicz und Adem Yilmaz - die
       Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, die
       Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens und die Verabredung zum
       vielfachen Mord vor. Da Schneider bei seiner Festnahme einem BKA-Beamten
       die Dienstwaffe entrissen und daraus einen Schuss abgefeuert haben soll,
       legt ihm die Anklage zudem noch versuchten Mord und Widerstand gegen
       Vollstreckungsbeamte zur Last.
       
       Die Taten Schneiders seien die Folge einer „massiven Adoleszenzkrise“,
       sagte sein zweiter Verteidiger Johannes Pausch. Seines Erachtens sollte
       sein Mandant nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden: „Er ist ein
       Heranwachsender, ein Suchender.“ Inzwischen sei der tiefgläubige junge
       Muslim auf einem guten Weg: „Er scheint den Kompass gefunden zu haben.“
       Pausch als auch Rosenkranz betonten, dass alle Angeklagten umfassende
       Geständnisse abgelegt hätten, die „zu einem erheblichen Strafrabatt führen
       müssen“. Daher beantragten sie, „unter einer Freiheitsstrafe von zehn
       Jahren zu bleiben“.
       
       Bereits in der vergangenen Woche hatten die Verteidiger von Gelowicz und
       Yilmaz ebenfalls für ein deutlich geringeres Strafmaß plädiert, als von der
       Anklage beantragt. Der Einblick, den Gelowicz mit seinem Geständnis in die
       Welt des Dschihadismus gegeben habe, sei als „überragend“ anzusehen,
       betonte sein Anwalt Hannes Linke. Der 30-Jährige habe sowohl die Strukturen
       der Islamischen Jihad Union (IJU) beschrieben als auch die Hintermänner
       benannt. „Derart werthaltiges Insiderwissen zur RAF, zur ETA, IRA oder PKK
       hätten Sie mit Kusshand genommen“, sagte Linke in Richtung von Bundesanwalt
       Brinkmann. Vor diesem Hintergrund und auch im Vergleich zu den
       Verurteilungen in den Verfahren um die deutschen Ableger der islamistischen
       Terrorgruppen Ansar-al-Islam und al-Tawhid seien die von der Anklage
       geforderten zwölfeinhalb Jahre Haft für Gelowicz eindeutig zu hoch. Linke
       bat um „die Verhängung einer wirklich angemessenen Strafe, ich beantrage
       einstellig».
       
       Auch Ricarda Lang, die Anwältin von Yilmaz, forderte eine Strafe „weit
       unter den Vorstellungen der Vertreter des Generalbundesanwalts“, die für
       den 31-Jährigen elfeinhalb Jahre Haft verlangen. Sein Geständnis sei nicht
       nur das „authentischste und glaubhafteste“ gewesen, Yilmaz sei zudem die
       „treibende Kraft“ gewesen, die den Weg zu den umfassenden Aussagen aller
       Angeklagten geebnet habe. Mit seinem Urteil könne der Senat ein Zeichen
       setzen dafür, „dass die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden sich
       spürbar auszahlt“.
       
       Als Letzte haben am heutigen Donnerstag die Verteidiger des vierten
       Angeklagten Attila Selek das Wort. Wegen Unterstützung der IJU hat die
       Bundesanwaltschaft für ihn eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren
       beantragt. Die Urteilsverkündung ist für den 4. März geplant.
       
       18 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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