# taz.de -- Prozess gegen Sauerland-Gruppe: Fast-Attentäter bitten um Milde
> Die Verteidiger der "Sauerland-Gruppe" fordern für den jüngsten
> Angeklagten weniger als zehn Jahre Haft. Die Bundesanwaltschaft will ihn
> für 13 Jahre hinter Gitter bringen.
(IMG) Bild: Weniger milde gestimmt: Die Ankläger im Düsseldorfer Prozess fordern 13 Jahre Haft für den 24-jährigen Daniel Schneider
KÖLN taz | Bernd Rosenkranz ist ein erfahrener Strafverteidiger. Schon
vielen Terrorismusprozessen hat der Hamburger Rechtsanwalt beigewohnt. Aber
so dämlich wie die sogenannte Sauerland-Gruppe, daran ließ er in seinem
Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch keinen Zweifel,
hat sich noch keiner seiner Mandanten angestellt. Mit ihrem „Spontidenken“
hätten der von ihm vertretene Daniel Martin Schneider und die drei
Mitangeklagten bei ihren bombigen Planungen so gut wie alles falsch
gemacht.
Rund eine Stunde lang führte Rosenkranz in allen Details aus, dass der
Terrorismus in Deutschland auch nicht mehr das ist, was er einmal war. Sein
Fazit: Anders als von der Bundesanwaltschaft dargestellt, seien die
verhinderten Dschihadisten „mitnichten“ eine mit der RAF vergleichbar
gefährliche Truppe gewesen. Von der Professionalität, mit der
beispielsweise das Attentat auf Deutsche Bank-Chef Alfred Herrhausen 1989
ausgeführt worden sei, „waren die Angeklagten meilenweit entfernt“. Für
Rosenkranz ein Grund für eine Strafreduzierung: „Unprofessionalität und
Dilettantismus schützen zwar vor Strafe nicht“, argumentierte er, „können
aber Strafe mildern“.
Die Bundesanwaltschaft fordert 13 Jahre Haft für Schneider. Sie wirft dem
24-Jährigen - wie auch den mit ihm im September 2007 im sauerländischen
Mebach-Oberschledorn festgenommenen Fritz Gelowicz und Adem Yilmaz - die
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, die
Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens und die Verabredung zum
vielfachen Mord vor. Da Schneider bei seiner Festnahme einem BKA-Beamten
die Dienstwaffe entrissen und daraus einen Schuss abgefeuert haben soll,
legt ihm die Anklage zudem noch versuchten Mord und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte zur Last.
Die Taten Schneiders seien die Folge einer „massiven Adoleszenzkrise“,
sagte sein zweiter Verteidiger Johannes Pausch. Seines Erachtens sollte
sein Mandant nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden: „Er ist ein
Heranwachsender, ein Suchender.“ Inzwischen sei der tiefgläubige junge
Muslim auf einem guten Weg: „Er scheint den Kompass gefunden zu haben.“
Pausch als auch Rosenkranz betonten, dass alle Angeklagten umfassende
Geständnisse abgelegt hätten, die „zu einem erheblichen Strafrabatt führen
müssen“. Daher beantragten sie, „unter einer Freiheitsstrafe von zehn
Jahren zu bleiben“.
Bereits in der vergangenen Woche hatten die Verteidiger von Gelowicz und
Yilmaz ebenfalls für ein deutlich geringeres Strafmaß plädiert, als von der
Anklage beantragt. Der Einblick, den Gelowicz mit seinem Geständnis in die
Welt des Dschihadismus gegeben habe, sei als „überragend“ anzusehen,
betonte sein Anwalt Hannes Linke. Der 30-Jährige habe sowohl die Strukturen
der Islamischen Jihad Union (IJU) beschrieben als auch die Hintermänner
benannt. „Derart werthaltiges Insiderwissen zur RAF, zur ETA, IRA oder PKK
hätten Sie mit Kusshand genommen“, sagte Linke in Richtung von Bundesanwalt
Brinkmann. Vor diesem Hintergrund und auch im Vergleich zu den
Verurteilungen in den Verfahren um die deutschen Ableger der islamistischen
Terrorgruppen Ansar-al-Islam und al-Tawhid seien die von der Anklage
geforderten zwölfeinhalb Jahre Haft für Gelowicz eindeutig zu hoch. Linke
bat um „die Verhängung einer wirklich angemessenen Strafe, ich beantrage
einstellig».
Auch Ricarda Lang, die Anwältin von Yilmaz, forderte eine Strafe „weit
unter den Vorstellungen der Vertreter des Generalbundesanwalts“, die für
den 31-Jährigen elfeinhalb Jahre Haft verlangen. Sein Geständnis sei nicht
nur das „authentischste und glaubhafteste“ gewesen, Yilmaz sei zudem die
„treibende Kraft“ gewesen, die den Weg zu den umfassenden Aussagen aller
Angeklagten geebnet habe. Mit seinem Urteil könne der Senat ein Zeichen
setzen dafür, „dass die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden sich
spürbar auszahlt“.
Als Letzte haben am heutigen Donnerstag die Verteidiger des vierten
Angeklagten Attila Selek das Wort. Wegen Unterstützung der IJU hat die
Bundesanwaltschaft für ihn eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren
beantragt. Die Urteilsverkündung ist für den 4. März geplant.
18 Feb 2010
## AUTOREN
(DIR) Pascal Beucker
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