# taz.de -- Sauerland-Prozess: Haftstrafen für Terrorhelfer
       
       > Urteil am Oberlandesgericht Frankfurt: Zwei Männer, die die
       > "Sauerland-Gruppe" bei ihren Aktivitäten unterstützt hatten, müssen ins
       > Gefängnis. Die Verurteilten zeigten keine Reue.
       
 (IMG) Bild: Die Anklage hatte im zweistündigen Plädoyer die gewaltbereite und fundamentalistische Einstellung der nun Verurteilten betont.
       
       FRANKFURT ap | Zwei geständige Helfer der sogenannten
       Sauerland-Terrorgruppe müssen ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht
       Frankfurt am Main verurteilte die beiden Männer im Alter von jeweils 28
       Jahren am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise einem
       Jahr und zwei Monaten Haft. Das Gericht sprach die Angeklagten unter
       anderem der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland
       schuldig.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen von dreieinhalb
       beziehungsweise zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte sich
       für Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise eineinhalb Jahren
       auf Bewährung ausgesprochen.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte Hüseyin Ö. und Omid S. Unterstützung der
       ausländischen terroristischen Vereinigung Islamistische Dschihad-Union
       (IJU) und Betrug vorgeworfen. So soll Hüseyin Ö. Gegenstände wie einen
       Infrarotstrahleraufsatz an ein Mitglied der IJU übergeben haben, als er
       sich im Juni 2007 auf einer Reise in ein Ausbildungslager dieser
       Organisation befand, um sich dort für die Teilnahme am "Heiligen Krieg"
       ("Dschihad") ausbilden zu lassen.
       
       Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, vor seiner Abreise im Juni 2007 seine
       EC-Karte dem der Sauerlandgruppe angehörenden Adem Yilmaz übergeben zu
       haben, damit dieser über das Bankguthaben für die IJU verfügen konnte. Die
       Sauerlandgruppe, gegen deren Mitglieder zurzeit in Düsseldorf verhandelt
       wird, gilt als deutsche Zelle der IJU.
       
       Die Anklagevertreterin hatte in ihrem mehr als zweistündigen Plädoyer von
       der "gewaltbereiten, radikal-islamischen" Einstellung der beiden jungen
       Männer gesprochen, die sich dem religiösen Fundamentalismus verschrieben
       hätten. Reue und Einsicht seien trotz ihres Geständnisses nicht erkennbar
       gewesen.
       
       Angeklagter versuchte sich abzusetzen 
       
       Die beiden Angeklagten Omid S. und Hüseyin Ö. aus den südhessischen
       Kleinstädten Dietzenbach und Langen waren am 18. September 2008 in der Nähe
       von Frankfurt am Main festgenommen worden. Der Deutsch-Afghane Omid S.
       befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der gegen den Türken Hüseyin Ö.
       erlassene Haftbefehl wurde wegen seines Geständnisses am 30. September 2008
       zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Allerdings versuchte der
       28-Jährige nach eigener Aussage, sich während seines Prozesses in die
       Türkei abzusetzen. Deshalb setzten die Frankfurter Richter den Haftbefehl
       Mitte August wieder in Kraft.
       
       13 Oct 2009
       
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