# taz.de -- Sexismus bei Fischfest in Memmingen: Traditionsverein geht baden
       
       > Diskriminierung oder Tradition? Im bayerischen Memmingen wird gestritten,
       > ob Frauen bei dem Ausfischen-Spektakel ausgesperrt bleiben dürfen.
       
 (IMG) Bild: Will reinjucken: Christina Renz versucht die Teilnahme am Ausfischen einzuklagen
       
       Memmingen taz | „Ich würde auch sehr gerne reinjucken“, sagt Christiane
       Renz. „Am liebsten mit meinem Bruder und meinem Neffen.“ Jucken – so nennen
       sie das in Memmingen, wenn Männer und Buben am Fischertag in den Stadtbach
       springen zum Ausfischen. 30.000 bis 40.000 Besucher sind da in der Stadt
       und veranstalten ein riesiges Spektakel. Und wer die schwerste Forelle
       fängt, ist der neue Fischerkönig. So ist das schon seit langer Zeit, eine
       scheinbar unverrückbare Tradition.
       
       Christiane Renz darf aber nicht reinjucken, jedenfalls bisher nicht. Denn
       sie ist eine Frau. Den Bach ausfischen, damit er gereinigt werden kann, ist
       ein Privileg des männlichen Geschlechts. Bis jetzt. So steht es in der
       Satzung des Fischertagsvereins, der rund 4.800 Mitglieder hat und eine
       gewaltige Macht in der Allgäuer Stadt darstellt.
       
       Renz klagte dagegen, [1][weil sie darin eine Diskriminierung von Frauen
       sieht], und erhielt im August 2020 vom Amtsgericht Recht. Einen solchen
       Ausschluss von Frauen dürfe es in einem Verein nicht geben, der zugleich
       gemeinnützig ist und Steuervorteile genießt, argumentierte die damalige
       Richterin. Seitdem treibt das Thema die Stadt um.
       
       Der Fischertagsverein ließ das Urteil nicht auf sich sitzen, am Mittwoch
       traf man sich zur Berufungsverhandlung. Die Verhandlung leitete Konrad Beß,
       Vorsitzender des Landgerichts. Für diesen Fall ist Autorität ebenso
       gefordert wie Fingerspitzengefühl. Hier im bayerischen Allgäu geht es um
       den größten Traditionsverein der Stadt. Und es geht um Grundsätzliches, das
       es in der Gesellschaft nicht mehr geben sollte – die [2][Diskriminierung
       von Frauen]. Kann oder darf es da überhaupt einen Kompromiss geben, eine
       „gütliche Einigung“, wie sie Richter Beß vorschwebt?
       
       ## „Ein moderner Verein“?
       
       Mit Engelszungen redet er auf die beiden Parteien ein: Dass es teuer wird
       für die Verlierer, wenn sie bis zum Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte hoch klagen. Dass dem Verein der Entzug der Gemeinnützigkeit
       drohe, „wenn sie Frauen für immer und ewig ausschließen“. Und Beß erwähnt,
       dass schon beim ersten Prozess deutschlandweit über die angebliche
       Rückständigkeit der Stadt berichtet wurde – teils mit Empörung, teils als
       skurrile Posse vom Land. Jedenfalls nicht gerade zum Ruhme der Stadt.
       
       Die Vorschläge des Richters stoßen auf Ablehnung. Christiane Renz hält
       nichts davon, einen eigenen Frauenverein zum Ausfischen zu gründen, oder
       eine Unterabteilung im Verein, der ein weibliches Ausfischen organisiert.
       „Ich will ja beim normalen Ausfischen mitmachen“, sagt sie.
       
       Und ihre Anwältin Susann Bräcklein aus Berlin sieht in zwei nach Geschlecht
       getrennten Veranstaltungen eine „Gender-Apartheid“. Den Vorschlag, in die
       Vereinssatzung eine Ausnahmeregel aufzunehmen, hält wiederum der
       Vorsitzende Michael Ruppert für „nicht praktikabel“.
       
       Vor dem ersten Prozess hatte Ruppert, der auch CSU-Stadtrat ist, gesagt:
       „Dass Frauen nicht mitmachen dürfen, beruht auf einer jahrhundertealten
       Tradition.“ Nun meint er: „Wir handeln durchaus zeitgemäß, wir sind ein
       moderner Verein.“
       
       ## Diskriminierungsverbot vs. Vereinigungsfreiheit
       
       Die 55-jährige Renz, selbst Mitglied im Fischertagsverein, erzählt, dass
       sie intern versucht habe, für ihre Position zu werben. Dass sie auf zwei
       Mitgliederversammlungen beantragt hat, Frauen zuzulassen. Doch das wurde
       mit breiter Mehrheit abgeschmettert. Das Verhalten der Frau sieht Ruppert
       anders: „Sie hat nie wirklich für ihr Anliegen geworben, es geht ihr um
       alles oder nichts.“
       
       Rechtlich lautet die Kernfrage, ob das Diskriminierungsverbot oder die
       Vereinigungsfreiheit mehr wiegen – beides ist im Grundgesetz geschützt. Vor
       Gericht spielt der Verein die Bedeutung des Ausfischens herunter: Es dauere
       nur 20 Minuten und sei eher Randaspekt des Fischertags. Bei allem anderen
       seien am jeweils letzten Samstag im Juli die Frauen mit dabei.
       
       Christiane Renz hingegen meint: „Das Ausfischen ist der zentrale Teil des
       Festes, da wird der Fischerkönig bestimmt.“ Anwältin Bräcklein sieht es als
       „Bürgerrecht“. Das Ausschließen von Frauen sei ein „klares
       Diskriminierungsmerkmal, nackte Willkür“. Am 28. Juli verkündet das
       Landgericht sein Urteil.
       
       23 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /30-Jahre-Einheit-in-Oberschwaben/!5716610
 (DIR) [2] /Sexismus-gegen-Frauen/!5756720
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patrick Guyton
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Traditionsverein
 (DIR) Fische
 (DIR) Sexismus
 (DIR) Vereine
 (DIR) Gleichberechtigung
 (DIR) Sexismus
 (DIR) Schwerpunkt „Marsch für das Leben“
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
 (DIR) Schwerpunkt Coronavirus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Von wegen Gleichberechtigung: Bayern emanzipiert
       
       Zur „Osnabrücker Mahlzeit“, dem Grünkohlessen des Verkehrsvereins
       Osnabrück, sind nur Männer zugelassen. Bayerische Gerichte finden sowas
       falsch.
       
 (DIR) Streit um Tradition in Bayern: Sieg für Memminger Fischer-Frau
       
       Gleichberechtigung geht über diskriminierende Tradition, hat ein Memminger
       Gericht entschieden. Christiane Renz darf nun mit in den Bach springen.
       
 (DIR) Abtreibungsgegner in München: Reaktionär trifft feministisch
       
       Christliche FundamentalistInnen und Rechte demonstrieren beim ersten
       Münchener „Marsch fürs Leben“ gegen Abtreibungen. Aber es gibt auch
       Gegenprotest.
       
 (DIR) Urteil in Betrugsprozess: Haft für dreisten Coronabetrug
       
       Der Plan mutet stümperhaft an. Ein 31-Jähriger beantragte bundesweit Hilfen
       für 91 Firmen – doch das ganze Geld sollte auf sein Konto fließen.
       
 (DIR) Ein Jahr Coronakrise in Deutschland: Stockdorf und das Virus
       
       Am 27. Januar 2020 wurde in Deutschland die erste Infektion mit SARS-CoV-2
       entdeckt – in Bayern. Mit einer Pandemie rechnete damals niemand.