# taz.de -- Rente und Altersarmut: Geringverdiener sollen mehr sparen
       
       > Kleinverdiener sollen mehr „riestern“ oder eine Betriebsrente abschließen
       > – ein neues Gesetz will Anreize dafür schaffen
       
 (IMG) Bild: Das Sparen fürs Alter soll sich auch für Niedrigverdiener lohnen: Reinigungskraft
       
       Berlin taz | Es ist eine Gruppe, die Sozialpolitiker aller Parteien
       beschäftigt: Kleinverdiener, deren spätere gesetzliche Rente so niedrig
       sein wird, dass sie ergänzende Grundsicherung im Alter, eine Art Hartz IV
       für Ruheständler, werden beantragen müssen. Haben diese Altersarmen ein
       bisschen Geld aus einem Riestervertrag oder einer Betriebsrente angespart,
       wird dieses Einkommen erst angerechnet, bevor man Grundsicherungsleistungen
       bekommt. Mit einem neuen Gesetz will Bundessozialministerin Andrea Nahles
       (SPD) das jetzt ändern – und erntet Kritik.
       
       Wer im Alter Grundsicherung bezieht, soll zusätzlich zu dieser
       Sozialleistung künftig einen monatlichen Freibetrag von mindestens 100 Euro
       aus einer Betriebs- oder Riesterrente behalten dürfen, sieht der Entwurf
       für das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz vor, den Nahles am Freitag
       vorgelegt hat.
       
       Eine Beispielrechnung: Bekommt jemand künftig nur 600 Euro gesetzliche
       Rente, hätte er oder sie Anspruch auf aufstockende Grundsicherung, im
       Durchschnitt also eine Aufstockung auf rund 750 Euro im Monat. Hat man noch
       eine Riesterrente angespart, würde man von dieser zusätzlichen
       Altersvorsorge 100 Euro im Monat behalten können, hätte also dann bei einer
       gesetzlichen Rente von 600 Euro am Ende ein Einkommen von 850 Euro im
       Monat.
       
       ## Neue Anreize zum „Riestern“
       
       Im Sozialrecht wolle man mit dem Freibetrag „neue Anreize“ für den Aufbau
       einer zusätzlichen Altersvorsorge schaffen, heißt es dazu im Gesetzentwurf.
       Denn Geringverdiener, die damit rechnen, im Alter sowieso auf ergänzende
       Grundsicherung angewiesen zu sein, haben bisher keinen Grund, irgend etwas
       privat anzusparen – es würde ihnen später sowieso von der staatlichen
       Sozialleistung wieder abgezogen.
       
       Bisher sind zwar nur drei Prozent der Bevölkerung im Alter von über 65
       Jahren Empfänger von Grundsicherung , wobei 77 Prozent davon diese
       Grundsicherung aufstockend zu einer kleinen gesetzlichen Rente bekommen.
       Doch man erwartet, dass die Zahl der Empfänger von Grundsicherung steigt.
       
       Der Sozialwissenschaftler Gerhard Bäcker vom Institut Arbeit und
       Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen rechnet vor, dass ein
       Erwerbstätiger, der 70 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, im
       Jahre 2045 fast 48 Jahre gearbeitet haben müsste, um das Niveau der
       Grundsicherung zu erreichen- denn das Rentenniveau wird durch die
       demographischen Veränderungen sinken. Eine solch lange Einzahlungsdauer ist
       kaum zu schaffen. Kein Wunder, dass das gesetzliche Rentensystem immer
       unattraktiver wird für Jüngere.
       
       ## Das Problem sind die Vermögensgrenzen
       
       Bäcker sieht den Gesetzentwurf mit den neuen Freibeträgen aber kritisch.
       Angesichts der bestehenden Vermögensgrenzen seien die monatlichen
       Freibeträge „nur eine Scheinlösung“, sagt Bäcker. Denn es gilt laut dem
       Gesetzentwurf zwar ein neuer monatlicher Freibetrag für das Angesparte –
       aber die geltenden Vermögensfreigrenzen werden nicht angetastet.
       
       Das bedeutet: Wer mehr als 2.600 Euro Vermögen besitzt- selbstgenutztes
       Wohneigentum ausgeschlossen- , der muss das Vermögen erst aufbrauchen,
       bevor auch nur ein Cent an Grundsicherung fließt. Das heißt, auch kleinere
       Erbschaften oder eine Datsche müssen erst verbraucht oder verkauft werden,
       bevor der oder die KleinrentnerIn Grundsicherung in Anspruch nehmen kann.
       
       4 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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