# taz.de -- Reaktion auf BKA-Papier zu Hanau: „Furcht vor Verharmlosung“
       
       > Das BKA stuft laut einem Bericht den Hanauer Attentäter nicht als
       > Rechtsextremisten ein. Die Opferangehörigen warnen vor einem falschen
       > Signal.
       
 (IMG) Bild: „Die Familien haben Angst vor einer Verharmlosung der Tat.“ Foto eines der Getöteten aus Hanau
       
       Hanau/Berlin taz | Es herrscht Unruhe unter den Opferfamilien des Hanauer
       Anschlags. „Schon irritierend“ sei die jüngste Meldung, sagt der
       Opferbeauftragte Robert Erkan der taz. „Es gibt unter den Angehörigen
       gerade, vorsichtig ausgedrückt, eine große Verunsicherung.“
       
       Zuvor war eine vorläufige Einschätzung des Bundeskriminalamtes zum Anschlag
       vom 19. Februar bekanntgeworden. [1][Bei der Tat hatte der Hanauer Tobias
       R. neun Menschen – allesamt mit Migrationshintergrund – erschossen], dazu
       auch seine Mutter. Danach tötete er sich selbst. Laut ARD und Süddeutscher
       Zeitung wird in einem Entwurf des BKA-Abschlussberichts seine Tat nun als
       rechtsextrem eingeschätzt – Tobias R. selbst indes nicht.
       
       Fast alle der 100 sichergestellten Videodateien auf R.s Computer und Handy
       stufen die Ermittler demnach als nicht „tatrelevant“ ein. Auch seien keine
       Hinweise gefunden worden, dass sich der 43-Jährige in der Vergangenheit mit
       rechtsextremer Ideologie befasst habe. Bekannte der Familie hätten davon
       ebenso nichts bemerkt, einem schwarzen Nachbarn soll R. wiederholt geholfen
       haben.
       
       Tobias R. habe sich vielmehr in Verschwörungstheorien hineingesteigert, so
       die Ermittler. Seine Tat habe ihm dann dazu gedient, größtmögliche
       Aufmerksamkeit für diese Theorien zu erheischen.
       
       ## Im Bekennerschreiben auch Rassismus
       
       [2][Vor seiner Tat hatte Tobias R. ein 24-seitiges Dokument veröffentlicht,
       auch ein inhaltsgleiches Video]. Darin beklagt er, sein Leben lang
       überwacht worden zu sein, von einer „Geheimorganisation“, die sich in
       Gehirne „einklinken“ könne. Gleichzeitig aber ätzte er auch über Menschen
       mit Migrationshintergrund, die „in jeglicher Hinsicht destruktiv“ seien.
       Hier brauche es eine „Grob-Säuberung“. „Ich würde diese Menschen alle
       eliminieren.“ Seine Tat sei deshalb ein „Doppelschlag“, so Tobias R.:
       „gegen die Geheimorganisaton und gegen die Degeneration unseres Volkes“.
       
       Die rassistischen Passagen habe Tobias R. erst spät seinem Dokument
       hinzugefügt, hatte Generalbundesanwalt Peter Frank kurz nach der Tat
       mitgeteilt. Denn seine Behörde hatte bereits im November 2019 den
       Schriftsatz erhalten – indes nur mit den Ausführungen über die
       „Geheimorganisation“. Frank stufte den Hanauer Anschlag damals als
       rechtsextrem ein.
       
       Zu der aktuellen Berichterstattung wollte sich seine Behörde nicht äußern.
       Bei der Einstufung der Tat soll es aber offenbar weiterhin bleiben – auch
       wenn der Täter nicht mehr als rassistisch gilt.
       
       ## Opfer fürchten eine Relativierung der Tat
       
       Die Angehörigen der Getöteten habe die Nachricht dennoch verunsichert,
       [3][sagt der Hanauer Opferbeauftragte Erkan]. „Für sie ist das eine
       gefühlte Herabstufung der Tat. Die Botschaft lautet: Es war am Ende doch
       nur ein psychisch Kranker.“ Die Tat sei aber augenscheinlich mehr gewesen,
       so Erkan. Er verweist auf die Opferauswahl und darauf, dass der Täter
       „kalkuliert gehandelt hat, bei klarem Verstand“. „Die Familien befürchten
       eine Verharmlosung der Tat, die besonders schmerzt.“
       
       Erkan bedauert, dass sich die Bundesanwalt nun nicht weiter zu dem
       BKA-Bericht äußere, trotz allem Verständnis für den Verfahrensgang. „So
       bleibt eine mögliche Relativierung der Tat im Raum hängen. Das ist für die
       Familien belastend und unerträglich.“ Auch sei es misslich, dass die Opfer
       Teile der vorläufigen Ermittlungsergebnisse aus der Zeitung erfahren
       müssten. „Die Opfer haben sich gewünscht, zuerst informiert zu werden, dann
       die Öffentlichkeit. Das wurde ihnen auch zugesagt.“ Erkan forderte ein
       „zügiges, umfassendes und transparentes Aufklären“ der Tat ein.
       
       Auch die „Initiative 19. Februar Hanau“, die das Gedenken an die Tat
       hochhalten und die Opfer unterstützen will, erklärte, Deutschland habe seit
       Jahrzehnten ein Problem, Nazis zu erkennen und als solche zu benennen. „Es
       reicht ganz offensichtlich nicht einmal, neun Menschen aus rassistischen
       Motiven zu töten, um vom BKA als Rechtsextremist eingestuft zu werden. Das
       ist unglaublich – und war trotzdem absehbar.“
       
       [4][Auch für den Rechtsextremismusforscher Matthias Quent] war der Hanauer
       Anschlag „ganz klar rassistisch“. Dafür spreche unzweifelhaft die
       Opferauswahl. Damit strahle die Tat auch auf andere ab, so Quent. „Davon
       geht eine Botschaft des Ausschlusses und der Einschüchterung gegen
       rassistisch markierte Gruppe aus.“
       
       Es stimme aber auch, dass der Täter kein organisierter Rechtsextremist war,
       der im Rahmen einer politischen Strategie rational handelte, und dass er
       psychische Probleme hatte, so Quent. „Das muss differenziert betrachtet
       werden, ohne die Wirkung vorurteilsgeleiteter Botschaftstaten aus den Blick
       zu verlieren.“ Deutlich werde aber auch im Fall Hanau, dass der Täter eine
       gesellschaftliche Stimmung aufgriff, die eine vermeintlich legitime
       Opfergruppe definierte: Migranten. „Entscheidend für die Einordnung von
       Hassverbrechen ist am Ende daher immer die Betroffenenperspektive, nicht
       die Biographie des Täters.“
       
       ## Schon einmal Streit ums Motiv – beim OEZ-Anschlag
       
       Die Debatte ist nicht neu. Schon nach dem Attentat am Münchener
       OEZ-Einkaufszentrum 2016 wurde jahrelang über das Motiv gestritten. Der
       18-jährige David S. hatte damals neun Menschen erschossen, allesamt mit
       Migrationshintergrund. Ermittler stuften die Tat zunächst nicht als
       politisch ein, sondern als Amoklauf. Externe Gutachter – darunter Quent –
       sahen es anders.
       
       So hatte S. zwar psychische Probleme und sich von Mitschülern gemobbt
       gefühlt. Diesen Frust richtete er indes pauschal gegen Menschen mit
       Migrationshintergrund, bezeichnete sie als „Untermenschen“ und
       „Kakerlaken“. Auch schwärmte S. für den Rechtsterroristen Anders Breivik.
       
       [5][Im Oktober 2019 vollzogen auch die Ermittler die Kehrtwende]: Sie
       stuften den OEZ-Anschlag doch als rechtsextrem ein, weil sich David S.
       seine Opfer gezielt ausgesucht habe.
       
       30 Mar 2020
       
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