# taz.de -- Prozess um Raser in Berlin: Lebenslänglich wegen Mordes
       
       > Der Unfallort glich einem Trümmerfeld, Beobachter sprachen gar von einem
       > Schlachtfeld. Ein Mensch starb bei dem Autorennen. Die Fahrer sind nun
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Der Tatort am 1. Februar 2016
       
       Berlin dpa | Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin
       sind die beiden Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten
       am Montag vom Landgericht lebenslange Freiheitsstrafen. Angeklagt waren vor
       dem Landgericht zwei junge Fahrer von aufgemotzten Sportwagen, die in der
       Nacht zum 1. Februar 2016 einen Unfall verursachten. Einer der Fahrer
       rammte einen Jeep, dessen 69-jähriger Fahrer starb. Die Anklage lautete auf
       Mord und das Plädoyer des Anklägers auf lebenslanges Gefängnis.
       
       Ein Mordvorwurf ist in Fällen von illegalen Rennen mit tödlichem Ausgang
       bisher in Deutschland nach allgemeinem Kenntnisstand nicht erhoben worden.
       Meist wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und verurteilt. Ein
       derartiges Urteil für den Todesfahrer strebten auch die Verteidiger an. Das
       hätte höchstens fünf Jahre Gefängnis bedeutet.
       
       Die beiden Fahrer im Alter von 27 und 25 Jahren überfuhren bei der Raserei
       über den Ku'damm mehrere rote Ampeln. Auf einer Kreuzung der
       Tauentzienstraße kurz vor dem Luxuskaufhaus KaDeWe rammte der 27-Jährige
       den Jeep, der selber Grün hatte und 70 Meter weit über die Straße
       geschleudert wurde. Das Auto des zweiten Fahrers stieß mit einigen
       Straßenbegrenzungen zusammen. Beide Raser wurde kaum verletzt.
       
       Im Laufe des Prozesses äußerten sich die beiden Angeklagten nicht zu den
       Vorwürfen. Eine Verkehrspsychologin beschrieb einen der Männer als
       Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem
       Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego
       aufzuwerten“. Der zuletzt arbeitslose 27-Jährige habe seinen gebraucht
       gekauften Sportwagen nach eigenen Angaben „geliebt“ und damit sein
       Selbstwertgefühl gesteigert.
       
       ## Hohes Rückfallrisiko
       
       Die Psychologin erklärte weiter, mehrfach sei der Mann wegen
       Verkehrsdelikten aufgefallen, „aber nicht mit der erforderlichen Härte
       bestraft worden“. Bei dem Mann habe „kein echtes Erkennen der eigenen
       Schuld begonnen“. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko.
       
       Die Schuldfrage in diesem Prozess stand fest, die rechtliche Bewertung der
       Tat und die Höhe der Strafe war hingegen umstritten. Die Staatsanwaltschaft
       forderte lebenslange Freiheitsstrafen für beide Männer. Nach ihrer
       Argumentation wollten die Männer bei ihrem Rennen zwar niemanden
       vorsätzlich töten, sie hätten aber mögliche tödliche Folgen billigend in
       Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.
       
       Die Verteidiger der Fahrer sahen das anders. „Der Raserei ein Ende machen
       darf man nicht, indem man die Gesetzeslage unzulässig ausweitet und
       verschärft“, argumentierte ein Anwalt in dem Prozess. Der Vorsatz, an einem
       Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen.
       
       Die Anwälte des 27-Jährigen plädierten daher auf einen Schuldspruch wegen
       fahrlässiger Tötung. Die Verteidiger des 25-Jährigen sahen bei ihrem
       Mandanten nur eine Gefährdung des Straßenverkehrs und forderten zwei Jahre
       Gefängnis auf Bewährung. Der 25-Jährige könne für den Tod des Opfers
       juristisch nicht mitverantwortlich gemacht werden.
       
       Ein Verteidiger argumentierte, Raser wie sein Mandant seien „zu einem
       bedingten Vorsatz schlichtweg nicht fähig“. Ihnen würde bei „bei so einer
       Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon
       ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben. In Selbstüberschätzung hätten
       sie sich auf ihre Fahrkünste verlassen und keine hohe Gefahr gesehen.
       
       27 Feb 2017
       
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