# taz.de -- Loveparade-Prozess in Duisburg: Sieben mal eingestellt
       
       > Enttäuschung für die Hinterbliebenen: Der Prozess um die
       > Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten ist für die meisten Angeklagten zu
       > Ende. Bestraft werden sie nicht.
       
 (IMG) Bild: Blick auf den Ort der Katastrophe von Duisburg
       
       Düsseldorf/Duisburg dpa | Achteineinhalb Jahre nach der
       Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten hat das Duisburger Landgericht das
       [1][Strafverfahren gegen sieben von zehn Angeklagten eingestellt]. Für sie
       ist der Prozess ohne Strafen und Auflagen beendet. Das gab das Gericht am
       Mittwoch in Düsseldorf bekannt. Drei Angeklagte, die eine Geldauflage in
       Höhe von etwa 10 000 Euro hätten zahlen sollen, hatten eine Einstellung
       abgelehnt. Gegen sie geht der Prozess nun weiter.
       
       Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21
       junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt. Der Prozess
       hatte im Dezember 2017 begonnen. Allen Angeklagten waren unter anderem
       fahrlässige Tötung und schwere Planungsfehler vorgeworfen worden.
       
       Das Gericht hatte Mitte Januar die Einstellung vorgeschlagen. Die
       individuelle Schuld der Angeklagten sei gering oder allenfalls als
       mittelschwer anzusehen. Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein
       kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als
       mitverantwortlich für das Unglück.
       
       Mehrere Nebenklage-Anwälte hatten die Einstellung vorab kritisiert. Nach
       wie vor bestehe ein öffentliches Interesse an einer Aufklärung,
       argumentierten sie. Der Vater eines getöteten Loveparade-Besuchers hatte
       sich unmittelbar vor der Entscheidung des Gerichts am Mittwoch noch gegen
       die Einstellung des Verfahrens gestemmt und dem Gericht Fehler vorgeworfen.
       
       ## Verjährung als Einstellungsgrund
       
       Unter den sieben Beschuldigten, für die der Prozess nun endet, sind sechs
       Mitarbeiter der Stadt Duisburg sowie ein Mitarbeiter des
       Loveparade-Veranstalters Lopavent. Die drei Angeklagten, für die der
       Prozess weitergeht, waren ebenfalls bei Lopavent beschäftigt.
       
       Als einen Grund für ihre Zustimmung zur Einstellung hatte die
       Staatsanwaltschaft den Umstand genannt, dass am 28. Juli 2020 die
       Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche
       Beweisprogramm könne bis dahin auch bei größter Anstrengung nicht
       absolviert werden. So müssten die meisten der im zentralen
       Sachverständigengutachten genannten 575 Zeugen noch vernommen werden. In
       den vergangenen 14 Monaten hat das Gericht 59 Zeugen und 8 Sachverständige
       vernommen.
       
       6 Feb 2019
       
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