# taz.de -- Künast-Urteil teilweise revidiert: Na bitte, geht doch
       
       > Die Beleidigungen Renate Künasts werden endlich als solche anerkannt.
       > Trotzdem fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu
       > freuen.
       
 (IMG) Bild: Künast hat sich weder vom anonymen Hass noch von dessen Bagatellisierung einschüchtern lassen
       
       Sieh mal einer an: Das Berliner Landgericht hat das Offensichtliche
       bestätigt. Wenigstens teilweise. Obszöne Beleidigungen, die die Politikerin
       Renate Künast im vergangenen Jahr zur Anzeige gebracht hatte, sind – nach
       Künasts Widerspruch – jetzt doch genau dies: Beleidigungen.
       
       Das Gericht [1][hat nun mitgeteilt], dass die erniedrigenden Kommentare zu
       einem Facebook-Post der Grünen-Frau im Lichte höchstrichterlicher und
       verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft
       worden seien. Und siehe da: In 6 von 22 Fällen werden – anders als in einem
       Beschluss vom September 2019 – tatsächlich Beleidigungen erkannt. Na bitte,
       geht doch.
       
       Gleichwohl fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu
       freuen. Dass Renate Künast überhaupt gegen den zuvor ergangenen Beschluss
       [2][vorgehen musste], hätte man kaum für möglich gehalten. Das war aber
       leider nötig. Die RichterInnen konnten seinerzeit einfach nichts wirklich
       Schlimmes daran finden, dass eine Person des öffentlichen Lebens von
       Unbekannten sexistisch und in menschenverachtender Weise herabgewürdigt und
       eingeschüchtert wird.
       
       In dem Beschluss vom September 2019 war zu lesen gewesen, es handele sich
       um zulässige Meinungsäußerungen. „Von einer Schmähung kann nicht
       ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer
       Sachauseinandersetzung stehen.“
       
       Die Begründung ließ sich ohne weiteres als Freibrief für
       [3][gewaltverherrlichende Frauenverachtung] lesen. Dass Renate Künast sich
       weder vom anonymen Hass der anderen noch von dessen Bagatellisierung durch
       ein Gericht hat einschüchtern lassen – das ist eigentlich die gute
       Neuigkeit.
       
       22 Jan 2020
       
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