# taz.de -- Geldstrafe wegen Paragraf 219a: Das Wort „narkosefrei“ ist zu viel
       
       > Das Kammergericht Berlin hat die Revision einer Berliner Ärztin gegen
       > ihre Verurteilung verworfen. Sie ist damit rechtskräftig verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Die Ärztin Bettina Gaber steht vor ihrem Prozess im Juni vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin
       
       Berlin taz | Bettina Gaber ist eher resigniert als empört. „Damit bin ich
       nun die erste Ärztin, die nach dem [1][reformierten Paragrafen 219a
       rechtskräftig verurteilt ist]“, sagt sie. Im Juni hatte das Berliner
       Amtsgericht sie und ihre Kollegin zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000
       Euro verurteilt – weil auf ihrer Webseite stand: „Auch ein medikamentöser,
       narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre gehört zu
       unseren Leistungen.“
       
       Nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch ist das unerlaubte „Werbung“ für den
       Abbruch der Schwangerschaft. Gaber legte Revision ein – diese wurde nun vom
       Kammergericht – das ist das Oberlandesgericht Berlins – verworfen. Der
       Rechtsweg ist somit erschöpft, das Urteil des Amtsgerichts ist
       rechtskräftig.
       
       „Ein bisschen habe ich das ja schon befürchtet“, sagt Gaber. Der Paragraf
       war bundesweit heftig in die Kritik geraten, nachdem im November 2017 die
       [2][Gießener Ärztin Kristina Hänel] zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro
       verurteilt worden war – ebenfalls wegen eines sachlichen Hinweises auf
       ihrer Webseite. Denn nach dem Paragrafen galt schon als verbotene Werbung,
       wenn eine Ärztin öffentlich darüber informiert, dass sie Abtreibungen
       durchführt.
       
       Nach langem politischen Gezerre hatte sich die Große Koalition Ende 2018
       dann [3][auf eine Reform geeinigt], die der Bundestag Anfang 2019 dann
       beschloss: Ärzt*innen dürfen nun schreiben, dass sie Abtreibungen
       vornehmen. Jede weitere Information bleibt aber verboten, dafür müssen sie
       auf befugte Stellen verweisen – etwa auf eine Liste der Bundesärztekammer.
       
       ## Auch „medikamentös“ darf nicht sein
       
       Allein die Begriffe „medikamentös“ und „narkosefrei“ auf Gabers Webseite
       sind also schon zu viel. „Und diese Liste der Bundesärztekammer gab es zur
       Zeit des Urteils noch gar nicht, und auch jetzt ist sie noch sehr
       lückenhaft“, sagt Gaber. „Das greift doch in das Recht auf Information der
       Frauen ein.“
       
       Gabers Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, dass seine Mandantin sachlich
       informiert und keinesfalls geworben habe – dass laut Überschrift des
       Paragrafen aber explizit Werbung verboten sei. Dem widersprach das
       Kammergericht nun. Schon nach der alten Form des Paragrafen sei es „auf
       einen werbenden Charakter der Information“ nicht angekommen. Mehr noch: Mit
       der Reform hätten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dies nun
       „klargestellt“. Die Unionsfraktion habe klargestellt, dass „allein die
       Setzung eines Links“ auf die Seite der Bundesärztekammer oder „das Kopieren
       der Information unter Angabe der Quelle straffrei bleiben solle“.
       
       Nicht erlaubt sei hingegen, wenn sie Ärzt*innen „diese Information auf der
       eigenen Homepage zu eigen“ machten, die SPD habe sich mit ihrer Forderung,
       Mediziner*innen diese Möglichkeit zu geben, „nicht durchgesetzt“, so das
       Gericht. Auch die Argumentation, das Gesetz greife in die Berufsfreiheit
       Gabers ein, ließ das Kammergericht nicht gelten: Ein solcher Eingriff sei
       „zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls
       gerechtfertigt werden und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
       genügen“.
       
       Im Juni stand Gaber noch mit ihrer Kollegin vor Gericht. Deren Revision
       wurde zugelassen, wie das Gericht auf Nachfrage angibt. Die Ärztin nimmt
       selbst keine Abbrüche vor. Ihr Fall wird noch einmal vor dem Amtsgericht
       verhandelt werden.
       
       „Das Kammergericht macht sich zur rechtssprechenden Speerspitze der Hetze
       von ‚Lebensschützern‘ gegen Ärzte, die zurückhaltend, sachlich und auf das
       gebotene Maß beschränkt über die Methode des Schwangerschaftsabbruchs
       informieren“, sagt Gabers Anwalt Johannes Eisenberg. Es setze damit die
       Kriminalisierung von Ärzt*innen fort, „die ihre Pflicht tun und die
       Hilfesuchenden darüber sachlich informieren“.
       
       ## Keine Rechtssicherheit
       
       Die versprochene Rechtssicherheit hat die Gesetzesreform jedenfalls nicht
       gebracht: So hatte das Amtsgericht Kassel im Juli das Strafverfahren
       [4][gegen zwei Frauenärztinnen eingestellt], weil nach neuem Recht „keine
       Strafbarkeit mehr gegeben“ sei. Den Fall der Gießener Ärztin Kristina
       Hänel, Gesicht des Kampfs gegen Paragraf 219a, hat das Oberlandesgericht
       Frankfurt wiederum an das Gießener Landgericht zurückgegeben. Am 12.
       Dezember [5][wird die Sache dort neu verhandelt].
       
       „Das Urteil bestätigt, dass die letztjährige Änderung des Paragrafen 219a
       nicht weit genug ging“, sagt Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher
       der SPD-Bundestagsfraktion der taz. „Erfreulich deutlich führen die Richter
       aus, dass die Union daran Schuld ist, dass Ärzte leider bestraft werden
       können, selbst wenn sie nur über erlaubte Behandlungsmethoden informieren.“
       
       „Es ist nicht hinnehmbar, dass Ärzt*innen weiterhin nicht sachlich zu den
       Themen informieren dürfen, bei denen sie nun mal die Fachleute sind“, sagt
       auch Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im
       Bundestag. Das ist doch an Absurdität nicht zu überbieten.“
       
       So sieht es auch die Ärztin Bettina Gaber. „Das ist schon alles ein
       bisschen irrwitzig“, sagte sie. Im ganzen Land gebe es [6][immer weniger
       Ärzt*innen, die Abbrüche machen]. „Und so werden es sicher nicht mehr.“ Sie
       erwägt nun, Verfassungsbeschwerde einzulegen.
       
       28 Nov 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-zum-Abtreibungsparagrafen-219a/!5603013
 (DIR) [2] /Kristina-Haenel-ueber-Paragraf-219a/!5632534
 (DIR) [3] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
 (DIR) [4] /Schwangerschaftsabbruch-in-Kassel/!5610076
 (DIR) [5] /Abtreibung-und-Paragraf-219a/!5642892
 (DIR) [6] /Immer-weniger-Aerztinnen/!5487589
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kristina Hänel
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) §219a
 (DIR) Schwerpunkt Abtreibung
 (DIR) §219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Schwerpunkt Abtreibung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Verfassungsklage gegen Paragraf 219a: Jetzt ist Karlsruhe am Zug
       
       Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht
       entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben.
       
 (DIR) Gerichtsentscheidung zum Paragraf 219a: Hoffentlich bald Klarheit
       
       Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Paragrafen 219a
       beenden. Dann gäbe es endlich Klarheit für Ärzt*innen und Frauen.
       
 (DIR) Verfassungsbeschwerde zu Paragraf 219a: „Schlicht frauenfeindlich“
       
       Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über
       Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das
       Bundesverfassungsgericht.
       
 (DIR) Prozess wegen Paragraf 219a: „Das versteht doch kein Mensch“
       
       Trotz neuer Gesetzeslage wurde Kristina Hänel erneut für schuldig befunden.
       Die Ärztin hatte im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informiert.
       
 (DIR) Studie zu Schwangerschaftsabbrüchen: Spahns Mogelpackung
       
       Der Gesundheitsminister initiiert eine Studie zur Versorgungslage bei
       Schwangerschaftsabbrüchen. Hilfreiche Ergebnisse sind nicht zu erwarten.
       
 (DIR) Pro-Familia-Zentrum in Bremen: Nicht mehr nach Holland fahren
       
       Vor 40 Jahren eröffnete die deutschlandweit erste Tagesklinik für
       Schwangerschaftsabbrüche. Bis heute heißt das Ziel Entscheidungsfreiheit
       für Frauen.
       
 (DIR) Abtreibung und Paragraf 219a: Kein Ende in Sicht
       
       Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn
       noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor Gericht.
       
 (DIR) Urteil zum Abtreibungsparagrafen §219a: Geldstrafe für Gynäkologinnen
       
       Zwei Frauenärztinnen sind verurteilt worden, weil sie im Netz über
       Schwangeschaftsabbrüche informierten. Sie sollen jeweils 2000 Euro zahlen.