# taz.de -- Gerichtsentscheidung zum Paragraf 219a: Hoffentlich bald Klarheit
       
       > Das Bundesverfassungsgericht soll den Streit um den Paragrafen 219a
       > beenden. Dann gäbe es endlich Klarheit für Ärzt*innen und Frauen.
       
 (IMG) Bild: „Stop war on women“ forderte diese Demonstrantin vor dem Gericht in Gießen
       
       Endlich. Nach mehr als zwei Jahren Kampf um den Paragrafen 219a, nach einer
       politischen Schmierenkomödie, nach einer Reform des Paragrafen und nach
       Urteilen, die zeigen, dass die Situation nach der Reform widersprüchlicher
       ist als zuvor – nach all dem soll nun endgültig entschieden werden, ob der
       Paragraf 219a Bestand haben soll.
       
       Dass der von der Großen Koalition geschlossene Kompromiss den Praxistest
       nicht bestehen würde, war absehbar, auch wenn die SPD das nicht wahrhaben
       wollte. Die Realität aber zeigt der Politik, wie schlimm die Lage
       tatsächlich ist: Ärzt*innen, die auf ihren Websites darüber informieren,
       dass und wie sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, können weiter angezeigt
       werden. Sie können [1][als „Tötungsspezialisten“ diffamiert] werden. Sie
       können über Listen öffentlich an den Pranger gestellt werden. Aber sie
       können noch immer nicht selbst sachlich über eine Leistung informieren, die
       laut Weltgesundheitsorganisation zur medizinischen Grundversorgung gehört.
       
       Die Erleichterung darüber, dass das [2][Bundesverfassungsgericht nun
       endlich Klarheit] schaffen soll, könnte allerdings verfrüht sein. Denn wie
       diese Klarheit aussehen wird, ist nicht absehbar. Ebenso wenig, ob die
       Situation für Ärzt*innen und ungewollt schwangere Frauen hinterher besser
       sein wird als zuvor. Immer wieder gab es auch Gerichtsurteile, die
       zugunsten des Schutzes des „ungeborenen Lebens“ zutiefst frauenfeindlich
       waren. Als Mitte der 1970er Jahre die Fristenlösung kommen sollte, erklärte
       das Gericht diese für verfassungswidrig – gegen das Minderheitenvotum eines
       Richters und der einzigen weiblichen Richterin. 1992 kippte das Gericht
       einen Kompromiss des Parlaments, das Schwangerschaftsabbrüche unter
       Auflagen erlauben wollte.
       
       ## Es ist eine andere Zeit
       
       Immerhin: Diese Entscheidungen sind lange her. Die [3][Zeit ist eine
       andere], die Besetzung des Gerichts ebenso. Die Hoffnung ist da, dass das
       Gericht nicht starr an einem Frauenbild festhält, in dem Bevormundungen
       alltäglich sind – sondern anerkennt, dass zu einer modernen,
       gleichberechtigten Gesellschaft sowohl das Recht auf Informationsfreiheit
       als auch das Recht auf körperliche Selbstbestimmung unabdingbar dazu
       gehören.
       
       Der juristische Kampf um den 219a könnte bald beendet sein. Von der
       Entscheidung hängt nun ab, ob damit auch die politische Debatte um den
       Paragrafen beendet ist.
       
       18 Dec 2019
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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