# taz.de -- Gastkommentar Missachtete Sterbehilfe: Der Staat lässt Anna nicht gehen
       
       > Wer Sterbehilfe verweigert, missachtet bewusst die geltende Rechtslage –
       > kritisiert die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr.
       
 (IMG) Bild: Der Staat verweigert Menschen ihre grundgesetzlich garantierte Menschenwürde
       
       Der Staat schwingt sich zum Herren über das Lebensende seiner Bürger auf.
       Es scheint, als habe das Bundesgesundheitsministerium in der Frage der
       [1][Sterbehilfe] eigene Wert- und Moralvorstellungen entwickelt.
       Wissentlich setzt sich das Gesundheitsministerium seit mehr als anderthalb
       Jahren über ein [2][Urteil des Bundesverwaltungsgerichts] hinweg, das
       unheilbar kranken Menschen erlaubt, ein tödlich wirkendes Medikament zu
       kaufen.
       
       Man denke sich folgenden Fall: Anna ist 39 Jahre alt und vor drei Jahren
       wurde bei ihr Krebs diagnostiziert. Es handelt sich um eine bösartige
       Variante, der Krankheitsverlauf ist rapide. Die Lebenserwartung ist auf
       wenige Monate gesunken. Annas Dilemma: Entweder unter schlimmsten Schmerzen
       dahinsiechen oder stark sediert den Tod abwarten, unfähig zu interagieren
       und über den eigenen Körper zu bestimmen.
       
       Gemeinsam mit ihrem Ehemann, den Eltern, Verwandten und Freunden hat Anna
       schon zu Beginn der Krankheit die Möglichkeiten des Freitodes diskutiert.
       Sie hat sorgfältig das Für und Wider abgewogen und ist nach Gesprächen mit
       verschiedenen Ärzten zu dem Entschluss gekommen, ihr Leben selbstbestimmt
       und bei klarem Bewusstsein zu beenden. Ihr soziales Umfeld unterstützt Sie
       dabei und trägt den Entschluss mit.
       
       Doch der Staat wird Anna nicht gehen lassen. Der Erwerb eines letal
       wirkenden Medikaments zum Zwecke des Freitods ist in Deutschland praktisch
       unmöglich. Erst kürzlich wurde das Bundesamt für Arzneimittel und
       Medizinprodukte noch einmal angewiesen, das Urteil zu ignorieren und
       entsprechende Anträge pauschal abzulehnen. Schon die Verschärfung der
       Rechtslage im Jahr 2015 hätte uns Warnung genug sein müssen. Nunmehr aber
       handelt die Exekutive in bewusster Missachtung der Rechtslage und
       verweigert unzähligen Menschen am Lebensende ihre grundgesetzlich
       garantierte Menschenwürde. Diese Hybris ist rechtlich wie ethisch
       inakzeptabel und muss schnellstmöglich beendet werden.
       
       20 Nov 2018
       
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