# taz.de -- Bundestag verabschiedet Rentenpaket: Mehr Geld für alte Mütter und Kranke
       
       > Von den Gesetzen sollen rund drei Millionen GeringverdienerInnen
       > profitieren. Die Opposition warnt vor „explodierenden Kosten“.
       
 (IMG) Bild: Millionen von RentnerInnen und Teilzeitbeschäftigte erhalten mit dem Rentenpaket einige Euro mehr im Monat
       
       Berlin taz | [1][Auf der SPD wird ja derzeit viel herumgehackt], aber die
       am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten [2][Gesetze zur Rente]
       erinnerten wieder an alte Zeiten einer expansiveren Sozialpolitik.
       Millionen Menschen bekommen damit einige Euro mehr im Monat, darunter
       Rentnerinnen, Erwerbsgeminderte, Teilzeitbeschäftigte. Das Rentenpaket sei
       eine „Anerkennung für Menschen, die Kinder erzogen haben“, sagte Hubertus
       Heil (SPD). Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel hingegen warnte vor
       „explodierenden Kosten“. Die Bundesregierung habe „sich entschieden, die
       Linkspartei einzuholen“.
       
       Das Rentenpaket kostet im kommenden Jahr 4,1 Milliarden Euro, der größte
       Anteil von 3,8 Milliarden entfällt dabei auf die Aufstockung der
       Mütterrenten. Danach bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
       für jedes Kind pro Monat im Westen 16 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr an
       Rente. Es ist ein Schritt zu einer Angleichung: Mütter mit jüngeren Kindern
       erhalten immer noch etwas mehr Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.
       
       Krankheitsbedingten FrührentnerInnen werden längere sogenannte
       Zurechnungszeiten zugestanden. Das heißt, ihnen werden mehr Rentenpunkte
       für die beschäftigungsfreie Zeit gutgeschrieben. Dies kann bei einem
       Durchschnittsverdiener eine 100 Euro höhere monatliche
       Erwerbsminderungsrente bedeuten. Diese Verbesserungen schlagen nach einer
       Rechnung der Deutschen Rentenversicherung im nächsten Jahr mit 100
       Millionen Euro zu Buche. Das bedeutet eine Milliarde Euro Mehrkosten im
       Jahre 2025. Die am Donnerstag beschlossene weitere Steigerung gilt aber nur
       für NeurentnerInnen ab 2019, was von der Linkspartei heftig kritisiert
       wurde.
       
       Rund 3 Millionen GeringverdienerInnen sollen laut dem Rentenpaket von einer
       Entlastung der Sozialabgaben profitieren. Wer mehr als 450 Euro, aber
       weniger als 1.300 Euro brutto verdient, zahlt dabei verminderte
       Sozialbeiträge. In diesem „Übergangsbereich“ sollen aber die
       Rentenansprüche so aufgestockt werden, als hätte der oder die
       ArbeitnehmerIn den vollen Rentenbeitrag gezahlt.
       
       Bisher schon gibt es eine „Gleitzone“ mit verminderten Sozialbeiträgen, die
       aber eine Höchstgrenze von 850 Euro brutto im Monat vorsieht und auch keine
       Rentenansprüche aufstockt. Die neue Subvention der
       Sozialversicherungsbeiträge soll etwa 200 Millionen Euro jährlich kosten.
       
       Das [3][Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)] wies darauf hin,
       dass von der Subvention des „Übergangsbereichs“ vor allem
       teilzeitarbeitende Frauen profitieren könnten, die weniger als 1.300 Euro
       brutto verdienen. Wer zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, liegt über
       dieser Grenze und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
       
       ## Experten befürchten mehr Kosten
       
       Ein Kernpunkt des neuen Rentenpakets ist die „doppelte Haltelinie“. Dies
       ist eine Garantie der Bundesregierung, dass das sogenannte Rentenniveau im
       Verhältnis zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2025 die 48 Prozent nicht
       unterschreitet, also etwa stabil bleibt. Außerdem soll bis zu diesem
       Zeitpunkt der Beitragssatz zur Rente 20 Prozent vom Bruttolohn nicht
       überschreiten. Danach allerdings befürchten Experten aufgrund der
       Demografie erhebliche Kostensteigerungen, um die Rente zu finanzieren.
       
       Die Beitragszahler werden für die höheren Kosten des Rentenpakets indirekt
       zur Kasse gebeten. Eigentlich müsste aufgrund der guten Konjunktur der
       Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,6 auf 18,2 Prozent im
       nächsten Jahr sinken. Tut er aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer büßen
       dadurch eine Kostenentlastung von 6 Milliarden Euro im Jahr ein.
       
       Am Donnerstag wurde auch ein Gesetz zur besseren Förderung von
       Langzeitarbeitslosen, das sogenannte [4][„Teilhabechancengesetz“],
       verabschiedet. Wer in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs
       Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hat, soll bei Unternehmen, Kommunen
       und sozialen Einrichtungen die Chance auf einen geförderten
       sozialversicherungspflichtigen Job bekommen. Der Bund übernimmt für die
       ersten beiden Jahre die Lohnkosten in voller Höhe, der Zuschuss sinkt dann
       ab.
       
       8 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kommentar-zur-Sozialdemokratie/!5543275/
 (DIR) [2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf
 (DIR) [3] https://www.diw.de/deutsch
 (DIR) [4] https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/teilhabechancengesetz.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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