# taz.de -- Bund-Länder-Runde zur Pandemie: Coronatests kosten ab Oktober Geld
       
       > Kanzlerin Merkel und die Länder-ChefInnen haben das Aus der
       > Gratis-Coronatests beschlossen. Für Ungeimpfte gilt ab August Testpflicht
       > für Innenräume.
       
 (IMG) Bild: Testen, Testen, Testen: Das Prokeln in der Nase bleibt wichtig im Kampf gegen Corona
       
       Berlin Die beste Selbstinszenierung lieferte Markus Söder. Kaum hatte die
       Videokonferenz von Angela Merkel und den MinisterpräsidentInnen am
       Dienstagmittag begonnen, da postete Bayerns Regierungschef ein Foto auf
       Twitter. Söder, Atemschutzmaske mit Staatswappen, saß vor einem Bildschirm,
       die Brille und Unterlagen vor sich auf dem Schreibtisch. „Wer ein
       Impfangebot hatte und es bewusst ausschlägt, soll ab Oktober nicht mehr
       kostenlos testen können“, schrieb Söder dazu.
       
       So brachte der Bayer schon mal eine zentrale Botschaft unters Volk – vor
       allen anderen, selbstverständlich. Auf der Tagesordnung der Runde standen
       zwei Punkte: Wie weiter im Kampf gegen die Pandemie? Und wie wird den
       Opfern der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
       geholfen? Die Kanzlerin und die RegierungschefInnen der Länder fassten
       mehrere Beschlüsse, die Merkel in einer Pressekonferenz nach den Beratungen
       verkündete.
       
       Erstens: Die sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite wird
       verlängert. Die Pandemie sei wegen der Delta-Variante des Coronavirus noch
       nicht vorbei, sagte Merkel – und auch „beim Impfen sind wir nicht da, wo
       wir hinmüssen“. Die Kanzlerin warb engagiert dafür, die Impfangebote
       wahrzunehmen. Es gebe jetzt genug Impfstoff, sagte sie. Damit schütze jeder
       sich selbst, aber auch diejenigen, die nicht geimpft werden könnten. Dies
       sei „ein Beitrag für die Gemeinschaft“. Das Impftempo in Deutschland habe
       derzeit erheblich nachgelassen.
       
       Als Ziel nannte Merkel eine Impfquote von deutlich mehr als 70 Prozent bis
       hin zur Marke von 80 Prozent. Vollständig geimpft sind bisher 45,8
       Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller EinwohnerInnen. Für einen
       Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das nicht aus.
       
       ## Rascher Anstieg der Infektionen
       
       Im Kampf gegen eine vierte Coronawelle müssen sich Nichtgeimpfte auf mehr
       Testpflichten und ein Ende der kostenlosen Schnelltests für alle einstellen
       – ganz so, wie es Söder vorhersagte. So verständigten sich Bund und Länder
       darauf, dass die Coronatests für Ungeimpfte ab dem 11. Oktober
       kostenpflichtig werden. Der Zeitraum ist extra so bemessen, dass sich
       Menschen bis dahin noch den vollen Impfschutz holen können.
       
       Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine
       Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin Gratis-Schnelltests geben.
       Dies gilt etwa für Schwangere oder Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
       Außerdem beschloss die Bund-Länder-Runde eine Testpflicht für Ungeimpfte.
       Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss ab dem 23. August für
       Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen.
       Coronatests für Ungeimpfte würden nun noch wichtiger, betonte Merkel.
       
       Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und
       SchülerInnen. Merkel sagte, es werde nun angesichts steigender
       Infektionszahlen bei allen Ungeimpften voll auf das Testen gesetzt. Das
       heißt aber auch: Für Ungeimpfte wird es auf Dauer teurer, am
       gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, weil sie Tests benötigen.
       
       Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben
       Tagen ist vom niedrigen Niveau des Sommers rasch angestiegen. Nach Angaben
       des Robert-Koch-Instituts (RKI) von Dienstagmorgen liegt die
       Sieben-Tage-Inzidenz nun bei 23,5 – am Vortag waren es noch 23,1 gewesen,
       beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.
       
       ## 30 Milliarden für Wiederaufbau
       
       Außerdem verständigte sich die Runde auf weit reichende Hilfen für Opfer
       der Flutkatastrophe. Es soll ein nationaler Wiederaufbaufonds von 30
       Milliarden Euro aufgelegt werden – als Sondervermögen des Bundes.
       Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je
       zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der
       Länder soll laut einem Beschlussentwurf für die Bund-Länder-Runde über eine
       Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.
       
       Die Differenz von 2 Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an
       Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen
       in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa
       an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.
       
       Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte laut
       der Deutschen Presseagentur während der Beratungen ein schnelles Tempo beim
       Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe an. Und er dankte den anderen
       Ländern für die große Solidarität nach der schlimmen Katastrophe. Er
       berichtete von einem immensen Schadensausmaß. „Wir müssen jetzt sofort
       beginnen“, habe Laschet gesagt.
       
       Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Der Bundestag wird
       voraussichtlich am 25. August zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die
       Hilfen für den Wiederaufbau auf den Weg zu bringen. Darauf haben sich Union
       und SPD nach Medienberichten geeinigt. Der Bundesrat muss den Fonds
       billigen. Der Bundestag dürfte auf der Sitzung auch über eine geplante
       vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen beraten,
       die von der Katastrophe betroffen sind. Damit soll eine Pleitewelle
       verhindert werden.
       
       Der Aufbaufonds soll sich am Fonds nach der Flut 2013 orientieren, als etwa
       die Elbe über die Ufer trat. Damals ging es um ein „Gesetz zur Errichtung
       eines Sondervermögens Aufbauhilfe“. Der Fonds finanzierte Hilfen zur
       Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten
       Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und an
       Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.
       
       10 Aug 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrich Schulte
       
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