# taz.de -- Bericht zu Pflanzenschutzmitteln: Die Gärtner und das Gift
       
       > Hobbygärtner, Hausmeister, Hausbesitzer, aber auch Landwirte und andere
       > Profis setzen Pflanzenschutzmittel oft falsch ein. Das kann teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Und wer macht das jetzt weg? (Also das Unkraut, nicht den Berliner Pannenflughafen BER)
       
       Mitten in einer Fuge im Pflasterweg, in der Ritze zwischen den
       Terrassensteinen sprießt plötzlich grün, macht sich etwa ein Löwenzahn oder
       Wegerich breit. Das passt nicht jedem. Doch viele Hausbesitzer,
       Hausmeister, Hobbygärtner handeln illegal, weil sie dem Kraut den Garaus
       mit Giftmitteln wie dem umstrittenen Glyphosat machen wollen. Das geht aus
       dem Jahresbericht 2017 zum Pflanzenschutz-Kontrollprogramm hervor, den das
       Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Dezember
       herausgegeben hat.
       
       Bei jeder zweiten Kontrolle, genauer bei 51 Prozent, stellten die
       Behördenmitarbeiter „unzulässige Pflanzenschutzmittel-anwendungen“ fest und
       verhängten Bußgelder von bis zu 2.000 Euro. Theoretisch sind sie bis zu
       einer Höhe von 50.000 Euro möglich. Der hohe Anteil der Verstöße hänge auch
       damit zusammen, dass diese Kontrollen „gezielt“ stattfänden, heißt es in
       dem Bericht. Die Kontrolleure rücken bei diesen Fällen erst aus, wenn
       Nachbarn oder die Polizei Hinweise auf kommunale Betriebe, Unternehmen oder
       Privatleute geben – 2017 war das rund 2.000-mal der Fall.
       
       Dahinter steht aber ein größeres Problem, meint der Grünen-Agrarexperte
       Harald Ebner: „Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden ist viel
       zu selbstverständlich geworden. Sie sollten allenfalls das letzte Mittel im
       Ausnahmefall sein“, so Ebner. „In Privatgärten haben sie schlicht nichts zu
       suchen.“ Laien gingen oft falsch um mit dem Gift – die Menge zu groß, die
       Verabreichung zu oft. In Frankreich sei es Privatleuten längst verboten,
       Pestizide zu verwenden.
       
       Auch das Umweltbundesamt hat bereits ein Verbot von Unkrautvernichtern für
       Haus- und Kleingärten ins Spiel gebracht. „Denn regelmäßig tauchen die
       Mittel in Kanalisation und Abwasserreinigungssystemen auf, die sich häufig
       auf nicht sachgemäße Anwendung der Bürger zurückführen lassen“, sagt Regina
       Schreiber, Expertin der Behörde für Pflanzenschutzmittel. Zum Beispiel
       dürfen selbst zugelassene chemische Unkrautvernichter nicht überall
       versprüht werden. Erlaubt ist ihr Einsatz nur auf Flächen, die
       landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
       
       Auf versiegelten Flächen, auf Hofeinfahrten, Gehwegen, Terrassen,
       Wegrändern dürfen sie im Grunde nicht verwendet werden – außer wenn die
       zuständigen Behörden eine Ausnahmegenehmigung erteilt haben. Doch die ist
       selten. Denn die Chemikalien können mit dem Regen, mit abfließendem
       Oberflächenwasser, von den versiegelten Flächen in Gewässer und Kanäle
       gespült werden und letztlich auch im Trinkwasser auftauchen. Aber wer weiß
       das schon.
       
       ## Glyphosat im Naturschutzgebiet
       
       Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fordert in
       dem Jahresbericht eine „intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit“. Die
       Autoren meinen: „Gerade im privaten Bereich scheinen sich alte Gewohnheiten
       im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nur sehr langsam zu ändern.“ Zudem
       machen sie ein besonderes Problem aus: „Begünstigt werden die
       Fehlanwendungen durch die Zulassung und den Verkauf von
       Pflanzenschutzmitteln, auf deren Verpackung die (zulässige)
       Unkrautbekämpfung auf Beeten, aber auch die (genehmigungspflichtige)
       Anwendung ‚Wege und Plätze‘ aufgeführt ist.“ So sei vielen Laien „trotz des
       aufgedruckten Hinweises auf die Genehmigungspflicht nicht bewusst, dass sie
       eine illegale Pflanzenschutzmittelanwendung vornehmen, wenn sie Stein- oder
       Schotterflächen behandeln“.
       
       Aber es sind nicht nur die Laien, die zu lax mit Chemikalien umgehen. Die
       Kontrolleure – zuständig sind die Behörden der Länder, das Bundesamt für
       Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unterstützt sie – prüfen
       grundsätzlich, ob die Vorschriften eingehalten werden, wenn die knapp 820
       zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter rund 1.600 verschiedenen
       Markennamen verkauft und verwendet werden. Sie schauen im Internet nach
       Angeboten, fahren systematisch bei Baumarktketten und anderen Händlern
       vorbei.
       
       2017 gab es 2.300 solcher Kontrollen. Sie besuchen Bauern und Gärtnereien,
       2017 traf es 5.260 von insgesamt 275.400 land- und gartenbaulichen
       Betrieben. Sie schauten sich etwa 20.200 Spritzgeräte, aber auch Felder an
       und verhängten Bußgelder von bis zu 18.880 Euro.
       
       Zum Beispiel flog einer auf, der in einem Naturschutzgebiet vor der
       Maisaussaat Glyphosat gespritzt hat. Entscheidender aber sind diese
       Ergebnisse: Ein Drittel aller überprüften Händler bot mindestens ein
       Unkrautvernichtungsmittel an, das nicht mehr verkauft werden durfte. 2013
       war es noch ein Viertel. Die Tendenz ist also steigend. Und gut ein Viertel
       hatte im Jahr 2017 die Handelstätigkeit nicht oder nur unvollständig bei
       den Pflanzenschutzdiensten in den Bundesländern gemeldet. Rund 11.000
       Verkaufsstellen für Pestizide sind in Deutschland registriert. Zudem haben
       die Landwirte bei 22 Prozent der 399 kontrollierten landwirtschaftlichen
       Schläge Maßnahmen zum Gewässerschutz nicht ausreichend berücksichtigt.
       
       ## Das Gift durch die Hacke ersetzen
       
       Der Grüne Ebner hält die Zahl der Verstöße für „gravierend“ und fordert
       einen vorsichtigeren Umgang mit Pestiziden, die die Umwelt und menschliche
       Gesundheit belasteten. Die Kontrollen sollten schärfer und häufiger, die
       Sanktionen höher werden. Umweltbundesamts-Expertin Schreiber rechnet vor:
       „Statistisch gesehen wird derzeit ein Betrieb mit Landwirtschaft oder einer
       Gärtnerei nur alle 52 Jahre kontrolliert.“ Zudem werde das mögliche
       Strafmaß nur zu einem „Bruchteil“ ausgeschöpft, wer illegal mit den Mitteln
       agiere, müsse wenig fürchten. Die Kontrollbehörden, sagt sie, bräuchten
       mehr Personal und Geld.
       
       Ebner rät Hobbygärtnern übrigens zu mehr Gelassenheit. „Das Moos in den
       Fugen kann gut aussehen, alles wirkt weniger steril“, meint er. „Wer es
       aber unbedingt loswerden will, nimmt die Hacke und spart sich das Gift rund
       ums eigene Haus.“ Und das Umweltbundesamt hat [1][im Netz die
       Top-Ten-Maßnahmen] fürs Gärtnern ohne Chemie zusammengestellt. Darunter
       etwa diese: „Robuste Pflanzensorten wählen“.
       
       9 Jan 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.uba.de/garten-pflanzenschutz
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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