# taz.de -- Ausländische Erntehelfer: Schlupfloch für Lohndumping
       
       > Viele Erntehelfer aus Osteuropa sind nicht sozialversichert. Juristen
       > sehen darin einen Rechtsbruch. Dennoch lässt es die Deutsche
       > Rentenversicherung zu.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Spargelfeld sind nicht alle gleich: Erntehelferin im hessischen Weiterstadt
       
       Viele ErntehelferInnen aus Osteuropa etwa auf Spargelhöfen sind
       illegalerweise nicht sozialversichert. Doch die deutschen
       Sozialversicherungsträger tolerieren diesen Gesetzesverstoß. Dazu schlossen
       die gesetzlichen Rentenversicherer, die Krankenkassen und die Bundesagentur
       für Arbeit bereits 1998 eine bisher in der Öffentlichkeit kaum bekannte
       Vereinbarung. Mit ihr entbanden sie sich von der Pflicht, beispielsweise
       bei als Hausfrauen registrierten Saisonkräften zu überprüfen, ob die
       Tätigkeit in Deutschland nur nebenbei oder doch berufsmäßig ausgeübt wird.
       In letzterem Fall müssten die Beschäftigten laut Sozialgesetzbuch
       versichert werden.
       
       Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Sozialrecht an der Universität
       Hannover, sagte dazu der taz: „Es muss in jedem Einzelfall geprüft werden,
       ob nicht doch eine berufsmäßige und damit sozialversicherungspflichtige
       Beschäftigung vorliegt. Das wird in der Praxis oft nicht gemacht. Das ist
       ein Rechtsbruch.“ Harald Schaum, Vizechef der Industriegewerkschaft
       Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), spricht von „Betrug und Missbrauch, der dazu
       führt, dass etwa bei einer Corona-Erkrankung die Arbeitnehmer mitunter die
       Behandlung selbst bezahlen müssen“.
       
       Die ArbeitnehmerInnen erwerben auch keine Rentenansprüche. Dabei bekommen
       sie meist nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,50 Euro die Stunde – oft
       minus Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Zudem gehen der deutschen
       Sozialversicherung Beiträge verloren. [1][60 Prozent] der Ende Juni 2020
       registrierten rund 97.000 ausländischen Aushilfskräfte in der
       Landwirtschaft hatten laut Bundesagentur für Arbeit ein „kurzfristiges
       Beschäftigungsverhältnis“ ohne Sozialversicherung – so viel wie in keiner
       anderen Branche.
       
       Das Verbot berufsmäßiger Kurzfristjobs soll laut Rentenversicherung dafür
       sorgen, dass die Arbeitnehmer „[2][anderweitig in der Sozialversicherung]
       abgesichert sind“ – also etwa über eine Hauptbeschäftigung oder eine Rente.
       „Berufsmäßig“ sind für das Bundessozialgericht Tätigkeiten, auf die der
       Arbeitnehmer „zu einem erheblichen Teil“ angewiesen ist, wie die Deutsche
       Rentenversicherung der taz schreibt.
       
       Doch viele ausländische Saisonkräfte hängen stark von dem Einkommen aus dem
       nicht versicherten Job in Deutschland ab und sind in ihrer Heimat kaum oder
       gar nicht abgesichert. „So gut wie alle, die wir auf den Feldern treffen,
       sagen, dass sie zu Hause kaum etwas verdienen“, berichtet Schaum. „Aus
       Polen kommen viele Hausfrauen und -männer“, sagt Maria Aniol, die
       osteuropäischen ArbeitnehmerInnen für die Beratungsstelle Faire Mobilität
       des Deutschen Gewerkschaftsbunds hilft. „Auch die meisten Rumänen haben zu
       Hause keine reguläre Beschäftigung. Sie leben monatelang von dem, was sie
       hier verdient haben.“ Viele kommen laut dem Bauernverband jedes Jahr zur
       Arbeit nach Deutschland.
       
       Das Lohngefälle zwischen den Herkunftsstaaten und Deutschland ist gewaltig:
       In Rumänien beträgt der gesetzliche Mindestlohn umgerechnet nur [3][2,84
       Euro]. In der Bundesrepublik ist mehr als das Dreifache vorgeschrieben.
       Wenn ein Rumäne, wie laut Aniol typisch, 3 Monate lang 8 oder mehr Stunden
       täglich und 6 bis 7 Tage die Woche auf einem deutschen Bauernhof arbeitet,
       verdient er demnach zum Beispiel rund 6.900 Euro. In seiner Heimat müsste
       er dafür über ein Jahr arbeiten, wenn er, wie bei Niedrigqualifizierten
       üblich, lediglich den Mindestlohn erhält (bei einer [4][durchschnittlichen
       Vollzeitbeschäftigung in Rumänien] von etwa 170 Stunden pro Monat).
       
       Zwar zahlen viele deutsche Bauern den Erntehelfern weniger aus, zum
       Beispiel weil sie für die Unterkunft Beträge vom Lohn abziehen. Aber selbst
       für beispielsweise 3.000 Euro müssen Mindestlöhner in Rumänien mehr als ein
       halbes Jahr arbeiten.
       
       ## Keine Einzelfallkontrolle
       
       Doch die Betriebsprüfer der zuständigen Rentenversicherer kontrollieren oft
       noch nicht einmal, wie viel die Betroffenen in ihrer Heimat verdienen. Denn
       die Sozialversicherungsträger entschieden in ihrer Vereinbarung pauschal:
       „Keine Berufsmäßigkeit liegt insbesondere bei Beschäftigungen von Schülern,
       Studenten, Hausfrauen, Selbstständigen oder während eines bezahlten
       Erholungsurlaubs vor. Dies gilt unabhängig von den wirtschaftlichen
       Verhältnissen im jeweiligen Heimatland“.
       
       Der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hat dem vor Kurzem
       in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht widersprochen: Die Frage nach der
       Berufsmäßigkeit, schrieb der Richter dort, lasse sich nur beantworten,
       indem man den Einzelfall und die „gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse
       dieser Person“ beurteile. Die Rentenversicherung räumte auf Nachfrage der
       taz ein, dass die Sozialversicherer die Regel zu den Hausfrauen ohne ein
       konkretes Gesetz oder Urteil festgelegt hätten.
       
       Die Vereinbarung erwähnt ausdrücklich, der Deutsche Bauernverband habe sich
       dafür eingesetzt, dass die Betriebsprüfer in der Regel einfach der Angabe
       „Hausfrau“ oder „Hausmann“ auf den Fragebögen glauben, die die Arbeiter auf
       den Höfen ausfüllen müssen. Das Formular verlangt noch nicht einmal einen
       Nachweis dafür, dass diese Behauptung stimmt. Die Betroffenen werden
       automatisch als Erntehelfer ohne Versicherungspflicht eingestuft.
       
       Die Rentenversicherung antwortete auf den Vorwurf des Rechtsbruchs, bei
       Hausmännern beispielsweise könne sehr wohl unterstellt werden, „dass andere
       Haushaltsmitglieder überwiegend für den gemeinsamen Lebensunterhalt
       sorgen“.
       
       Belege, dass diese Vermutung auch bei den großen Einkommensunterschieden
       zwischen Deutschland und den Herkunftsstaaten zutrifft, blieb die
       Rentenversicherung bis jetzt schuldig.
       
       Trotz dieser Probleme hat der Bundestag am 22. April mit den Stimmen von
       CDU/CSU, SPD und AfD beschlossen, dass Saisonkräfte in diesem Jahr [5][102
       statt wie normalerweise 70 Tage] oder 4 statt 3 Monate ohne
       Sozialversicherung arbeiten dürfen. Agrarministerin Julia Klöckner (CDU)
       zufolge soll die Entscheidung dazu führen, dass das Personal in den
       Betrieben weniger wechselt, sodass das Risiko von Corona-Infektionen sinke.
       Kritiker warfen ihr vor, es gehe nur darum, den Landwirten Sozialabgaben zu
       ersparen.
       
       ## Verstoß gegen Grundgesetz
       
       „Die Regelung kollidiert mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes,
       weil einzelne Beschäftigungsverhältnisse generell von der
       Sozialversicherungspflicht ausgenommen sind und andere nicht“, kritisierte
       Juristin Brosius-Gersdorf. Die Professorin sieht darin auch einen Verstoß
       gegen europäisches Recht. „Denn hier werden ausländische Erntehelfer
       diskriminiert gegenüber inländischen.“
       
       Beispielsweise Studierende und Hausfrauen aus dem Inland hätten regelmäßig
       eine Familienmitversicherung – die ausländischen Erntehelfer aber nicht.
       „Jetzt steht also auf den Feldern in Deutschland ein ausländischer
       Erntehelfer, der keine Krankenversicherung hat, neben einem inländischen,
       der selbstverständlich eine Krankenversicherung hat, und das in Zeiten von
       Corona.“
       
       Susanne Ferschl, die Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag,
       fordert deshalb: „Diese Lohndumpingpolitik gehört besser heute als morgen
       verboten.“ Dieses „Schlupfloch“ begünstige Missbrauch und sei nur schwer zu
       kontrollieren. „Es ist problemlos möglich, Saisonkräfte für die komplette
       Zeit der Ernte in Deutschland regulär sozialversicherungspflichtig zu
       beschäftigen“, so Ferschl zur taz.
       
       Doch CDU, CSU, FDP und AfD halten an der „kurzfristigen Beschäftigung“
       fest. „Wenn wir dieses Instrument nicht mehr haben, wird es immer
       schwieriger, Leute zum Beispiel zum Spargelstechen oder zum Erdbeerpflücken
       zu bekommen, weil die Deutschen in der Regel nur wenig Lust auf diese
       Beschäftigungen haben“, sagte Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher
       der Unionsfraktion, der taz. Die Mitarbeiter hätten brutto für netto, und
       nur dann lohne sich der Job für sie besonders.
       
       Saisonkräfte müssten höhere Bruttolöhne bekommen, damit sie Sozialabgaben
       zahlen könnten, verlangt dagegen die IG BAU. Wenn ein Erntehelfer stündlich
       etwa 10 Kilogramm Spargel sticht und den Betrieb 3 Euro je Stunde mehr
       kostet, würde das den Preis nur um 30 Cent pro Kilo verteuern, rechnet
       Gewerkschafter Schaum vor. Deshalb würde Deutschland kaum mehr Spargel
       importieren.
       
       28 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Arbeitsbedingungen-im-Agrarwesen/!5769049
 (DIR) [2] https://www.informationsportal.de/steckbrief/?pid=47019
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 (DIR) [4] http://legislatie.just.ro/Public/DetaliiDocument/236118
 (DIR) [5] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw16-de-seefischereigesetz-835980
       
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