# taz.de -- Anhörung im Finanzausschuss zu NGOs: Die Keule der Gemeinnützigkeit
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe, Peta und Attac kämpfen um ihren Status als
       > gemeinnützige Organisation. Dabei geht es auch um finanzielle Vorteile.
       
 (IMG) Bild: Die FDP greift Peta an, weil der Verein „Gesetzesbrüche, etwa Einbrüche in Ställe“, legitimiere
       
       Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die Tierschutz-Organisation
       Peta und die Globalisierungskritiker*innen von Attac haben ein gemeinsames
       Problem: Ihr [1][Status der Gemeinnützigkeit ist umstritten]. Das stellt
       eine erhebliche finanzielle Gefahr für sie dar – denn es geht dabei auch um
       Steuervergünstigungen. Mittlerweile beschäftigt der Konflikt den Bundestag;
       am Mittwoch gab es im Finanzausschuss eine Anhörung.
       
       Während der von den Grünen benannte Experte, Richter Ulf Buermeyer, vor
       politischen Angriffen auf die Gemeinnützigkeit von zivilgesellschaftlichen
       Organisationen warnte, unterstützte Rechtsanwalt Walter Scheuerl die
       Position der FDP, dass Organisationen nicht gemeinnützig sein dürften, wenn
       strafbare Handlungen im Spiel seien.
       
       [2][Dieses Argument richtet sich gegen Peta.] Die Deutsche Umwelthilfe
       (DUH) steht derweil unter Druck, weil die CDU ihre Förderberechtigung in
       Frage stellt. Der Hintergrund: Die DUH betreibt zahlreiche Prozesse für
       Diesel-Fahrverbote in bundesdeutschen Städten. Attac wiederum wurde die
       Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Frankfurt aberkannt, weil seine Tätigkeit
       angeblich nicht in den Katalog der förderfähigen Zwecke passte. Demnächst
       dürfte der Bundesfinanzhof dazu ein Urteil sprechen.
       
       Über die Gemeinnützigkeit entscheiden Finanzämter im jeweiligen Bundesland.
       Organisationen mit diesem Status haben einen finanziellen Vorteil: Spenden
       an sie können die Geber*innen von ihrer Steuer absetzen. Dadurch nimmt das
       Spendenaufkommen zu. Dieser Vorteil ist daran geknüpft, dass die
       begünstigten Vereine, Verbände und Stiftungen „die Allgemeinheit fördern“.
       Die aktuelle Auseinandersetzung dreht sich nun darum, ob DUH, Peta und
       Attac genau das tun oder nur Partikularinteressen vertreten, die nicht
       förderfähig sind.
       
       ## Peta legitimiere Einbrüche in Ställe
       
       Im Bundestag stehen nun zwei Anträge zur Debatte. Die FDP greift Peta an.
       Deren Kampagne „Der Holocaust auf Ihrem Teller“ relativiere „das Leid von
       Millionen Opfern“ des Nationalsozialismus. Außerdem legitimiere der Verein
       „Gesetzesbrüche, etwa Einbrüche in Ställe“. Nach dem Willen der FDP soll
       die Bundesregierung darauf hinwirken, dass in solchen Fällen die
       Gemeinnützigkeit verloren geht.
       
       Anders sehen das die Grünen: Sie plädieren in ihrem Antrag dafür, dass die
       Politik sich heraushalten solle. Die Fraktion will den Katalog der
       begünstigten Zwecke in der Abgabenordnung ausweiten. Eine neue
       Bundesbehörde könnte die Gemeinnützigkeit schützen, ähnlich der Charity
       Commission in Großbritannien.
       
       Diese Position unterstützte im Wesentlichen Ulf Buermeyer, Richter am
       Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
       Gegen den FDP-Antrag argumentierte er, politische Auseinandersetzungen,
       ziviler Ungehorsam und begrenzte Gesetzesbrüche könnten dem Fortschritt in
       demokratischen Gesellschaften dienen. Protest dürfe deshalb nicht mit der
       Keule der Gemeinnützigkeit erschlagen werden. Stefan Diefenbach-Trommer von
       der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ sah das
       ähnlich. Die Angriffe auf Peta und die Deutsche Umwelthilfe seien
       „unmäßig“.
       
       ## Experte der FDP will förderfähige Zwecke einschränken
       
       Der Hamburger Anwalt Walter Scheuerl, von der FDP eingeladen, bezeichnete
       es dagegen als „Vollzugsdefizit“, wenn bei strafbaren Handlungen die
       Gemeinnützigkeit nicht entzogen werde. Er sprach sich dafür aus, den
       Katalog der förderfähigen Zwecke zu konkretisieren, dabei aber auch
       einzuschränken. Jürgen Brandt, Richter am Bundesfinanzhof, sagte, die
       aktuelle Rechtslage reiche aus, um die strittigen Fälle zu entscheiden.
       
       Wie es jetzt weitergeht, ist nicht klar. Laut FDP bestünde eine Variante
       darin, dass der Bundestag die Abgabenordnung änderte, wodurch etwa
       Einbrüche in Ställe mit der Gemeinnützigkeit nicht mehr kompatibel wären.
       Doch ob es dafür eine Mehrheit gibt, wird letztlich von der Haltung der
       Koalitionsparteien abhängen.
       
       14 Feb 2019
       
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 (DIR) Hannes Koch
       
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