# taz.de -- Bundesfinanzhof zu Attac: Ende der Gemeinnützigkeit
       
       > Weil sich die Globalisierungskritiker von Attac zu sehr in die
       > Tagespolitik einmischen, soll die Organisation laut Bundesfinanzhof nicht
       > mehr gemeinnützig sein.
       
 (IMG) Bild: Gemeinnützig oder nicht? Attac-Aktivist*innen schwenken Fahne in der Frankfurter Paulskirche
       
       München epd | Der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac muss nach
       einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem endgültigen Entzug der
       Gemeinnützigkeit rechnen. Zwar gelte die unter Volksbildung zu fassende
       politische Bildungsarbeit als gemeinnützig, nicht aber der Einsatz für
       allgemeinpolitische Forderungen zur Tagespolitik und dazu durchgeführte
       Kampagnen, betonten die Münchener Richter am Dienstag bei der
       Jahrespressekonferenz.
       
       Das Finanzamt hatte 2014 dem Attac-Trägerverein für die Jahre 2010 bis
       2012, um die der Streit geht, die Gemeinnützigkeit entzogen. Das Finanzamt
       begründete das mit der allgemeinen politischen Tätigkeit, die nicht als
       gemeinnützig gelte. Seitdem stellt der Verein keine Spendenbescheinigungen
       mehr aus. Spenden sind damit nicht mehr steuerlich absetzbar.
       
       Das Hessische Finanzgericht in Kassel gab den Globalisierungsgegnern noch
       recht. Die Arbeit von Attac sei als „Volksbildung“ einzustufen, die als
       gemeinnützig anzusehen sei. Doch dem widersprach nun der BFH. Die
       Abgabenordnung weise 25 gemeinnützige Zwecke auf, wie den
       Verbraucherschutz, den Tierschutz, Umwelt, Sport und auch die politische
       Bildung, zu der auch die Volksbildung gehört.
       
       Die Volksbildung, so das Gericht, müsse aber eigenständig und in „geistiger
       Offenheit“ betrieben werden. Das sei bei Attac nicht der Fall. Der
       Trägerverein habe ganz konkrete Lösungsvorschläge zu bestimmten
       allgemeinpolitischen Themen durchsetzen wollen, etwa zum Sparpaket der
       Bundesregierung, der Bekämpfung der Steuerflucht oder zum bedingungslosen
       Grundeinkommen.
       
       Zwar dürften auch gemeinnützige Vereine politische Forderungen erheben, wie
       etwa eine Umweltschutzorganisation zu Atomkraft. Aber Attac habe
       allgemeinpolitische Forderungen zu verschiedensten Themen gestellt.
       
       Das Finanzgericht muss nun die Gemeinnützigkeit von Attac aus formalen
       Gründen erneut prüfen.
       
       26 Feb 2019
       
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