# taz.de -- Höhere Stromkosten: Regierung lässt Abzocke von Haushalten kalt
> Bestandskund:innen von Stromversorgern werden systematisch
> benachteiligt. Das Bundeswirtschaftsministerium will dagegen nichts
> unternehmen.
(IMG) Bild: Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur kümmert sich wenig um das Recht der Verbraucher*innen
Energieunternehmen nehmen von bestehenden Kund:innen systematisch höhere
Preise als von neuen. Denn an Neukund:innen geben sie sinkende
Beschaffungskosten weiter, an die anderen nicht. Während in anderen
europäischen Ländern Regierungen dafür sorgen, dass die Unternehmen
sinkende Einkaufspreise zeitnah auch an Bestandskund:innen weitergeben
müssen, sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf. Das geht aus
der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der
Grünen hervor.
Dabei geht es um viel Geld: [1][Einer Studie der RWTH Aachen zufolge
beträgt der Preisaufschlag für bestehende Kund:innen gegenüber dem
jeweils günstigsten neuen Tarif rund 47 Prozent.] Das sind durchschnittlich
13 Cent pro Kilowattstunde. Der Studie zufolge liegt das bundesweite
Einsparpotenzial durch einen Wechsel zum günstigsten Anbieter bei
bundesweit 11 Milliarden Euro pro Jahr. Doch viele Verbraucher:innen
nutzen Wechselmöglichkeiten nicht, etwa aus Unkenntnis, aus Bequemlichkeit
oder weil sie Schwierigkeiten fürchten. Während der Energiepreiskrise 2022
stellten besonders günstige Anbieter ihre Lieferungen ein und Kund:innen
hatten massive Probleme, neue Versorger zu vertretbaren Preisen zu finden.
In anderen Ländern haben Regierungen auf das Phänomen der „Treuestrafe“ für
Bestandskund:innen reagiert. In Österreich etwa sind Stromanbieter
verpflichtet, sinkende Beschaffungskosten innerhalb von sechs Monaten an
Verbraucher:innen mit unbefristeten Verträgen weiterzugeben.
Großbritannien geht noch weiter: Hier setzt die Regulierungsbehörde Ofgem
alle drei Monate Preisobergrenzen für Standardtarife fest. In Italien
betreibt die Regulierungsbehörde [2][das kostenlose Vergleichsportal
„Portale Offerte“] für alle Stromangebote.
Solche Instrumente zum Schutz von Verbraucher:innen gibt es in
Deutschland nicht. Und die Bundesregierung will daran auch nichts ändern,
wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten
Michael Kellner und anderer grüner Parlamentarier:innen hervorgeht.
Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. „Die
Bundesregierung hält die bestehenden Möglichkeiten, die der
Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen, für ausreichend“, heißt es in der
Antwort aus [3][dem von Katherina Reiche (CDU)] geführten
Wirtschaftsministerium.
## Grüne kritisieren passive Haltung der Regierung
Gegen die unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukund:innen hat
das Ministerium nichts einzuwenden. „Die grundsätzliche Möglichkeit von
Energieversorgern, besonders attraktive Konditionen nur für Neukunden
anzubieten, fördert die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und
Verbraucher und damit den Wettbewerb insgesamt und dämpft das
durchschnittliche Preisniveau auf dem betroffenen Markt“, heißt es in der
Antwort. Anbieterwechsel seien in der Regel problemlos möglich.
Das Wirtschaftsministerium wendet sich auch dagegen, dass die Unternehmen
ihre Vertriebsmarge – die Summe, die nach Abzug der Einkaufskosten übrig
bleibt – auf der Stromrechnung ausweisen müssen. „Margen sind Teil der
Preiskalkulation und zählen zu den Geschäftsgeheimnissen, an deren
Geheimhaltung die Unternehmen ein berechtigtes Interesse haben“, so das
Ministerium.
Es will auch die Informationspflichten für Stromversorger nicht ausweiten.
Telekommunikationsanbieter etwa müssen Kund:innen einmal im Jahr auf den
günstigsten Tarif hinweisen. Auch ein öffentliches Preisvergleichsportal
wie in Italien will es nicht.
Die Grünen kritisieren die passive Haltung der Regierung. „Solange wir noch
von fossilem Gas abhängig sind, werden [4][die gestiegenen Preise für Gas]
schon bald auf die Strompreise durchschlagen“, sagt Kellner, der
Wirtschaftsstaatssekretär in der Ampelregierung war. Der Schutz der
Verbraucher:innen werde damit umso wichtiger. „Schade, dass die
Bundesregierung hier für die Bezahlbarkeit und Verbraucherschutz null
Motivation zeigt.“
6 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.rwth-aachen.de/cms/root/wir/aktuell/pressemitteilungen/maerz-2026/~bsfped/rwth-studie-bestandskunden-zahlen-im-st/
(DIR) [2] https://ilportaleofferte.it/portaleOfferte/
(DIR) [3] /Katherina-Reiche/!t6100268
(DIR) [4] /Hohe-Energiekosten/!6182208
## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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