# taz.de -- Höhere Stromkosten: Regierung lässt Abzocke von Haushalten kalt
       
       > Bestandskund:innen von Stromversorgern werden systematisch
       > benachteiligt. Das Bundeswirtschaftsministerium will dagegen nichts
       > unternehmen.
       
 (IMG) Bild: Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur kümmert sich wenig um das Recht der Verbraucher*innen
       
       Energieunternehmen nehmen von bestehenden Kund:innen systematisch höhere
       Preise als von neuen. Denn an Neukund:innen geben sie sinkende
       Beschaffungskosten weiter, an die anderen nicht. Während in anderen
       europäischen Ländern Regierungen dafür sorgen, dass die Unternehmen
       sinkende Einkaufspreise zeitnah auch an Bestandskund:innen weitergeben
       müssen, sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf. Das geht aus
       der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der
       Grünen hervor.
       
       Dabei geht es um viel Geld: [1][Einer Studie der RWTH Aachen zufolge
       beträgt der Preisaufschlag für bestehende Kund:innen gegenüber dem
       jeweils günstigsten neuen Tarif rund 47 Prozent.] Das sind durchschnittlich
       13 Cent pro Kilowattstunde. Der Studie zufolge liegt das bundesweite
       Einsparpotenzial durch einen Wechsel zum günstigsten Anbieter bei
       bundesweit 11 Milliarden Euro pro Jahr. Doch viele Verbraucher:innen
       nutzen Wechselmöglichkeiten nicht, etwa aus Unkenntnis, aus Bequemlichkeit
       oder weil sie Schwierigkeiten fürchten. Während der Energiepreiskrise 2022
       stellten besonders günstige Anbieter ihre Lieferungen ein und Kund:innen
       hatten massive Probleme, neue Versorger zu vertretbaren Preisen zu finden.
       
       In anderen Ländern haben Regierungen auf das Phänomen der „Treuestrafe“ für
       Bestandskund:innen reagiert. In Österreich etwa sind Stromanbieter
       verpflichtet, sinkende Beschaffungskosten innerhalb von sechs Monaten an
       Verbraucher:innen mit unbefristeten Verträgen weiterzugeben.
       Großbritannien geht noch weiter: Hier setzt die Regulierungsbehörde Ofgem
       alle drei Monate Preisobergrenzen für Standardtarife fest. In Italien
       betreibt die Regulierungsbehörde [2][das kostenlose Vergleichsportal
       „Portale Offerte“] für alle Stromangebote.
       
       Solche Instrumente zum Schutz von Verbraucher:innen gibt es in
       Deutschland nicht. Und die Bundesregierung will daran auch nichts ändern,
       wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten
       Michael Kellner und anderer grüner Parlamentarier:innen hervorgeht.
       Die zuständige Behörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur. „Die
       Bundesregierung hält die bestehenden Möglichkeiten, die der
       Bundesnetzagentur zur Verfügung stehen, für ausreichend“, heißt es in der
       Antwort aus [3][dem von Katherina Reiche (CDU)] geführten
       Wirtschaftsministerium.
       
       ## Grüne kritisieren passive Haltung der Regierung
       
       Gegen die unterschiedlichen Preise für Bestands- und Neukund:innen hat
       das Ministerium nichts einzuwenden. „Die grundsätzliche Möglichkeit von
       Energieversorgern, besonders attraktive Konditionen nur für Neukunden
       anzubieten, fördert die Wechselbereitschaft der Verbraucherinnen und
       Verbraucher und damit den Wettbewerb insgesamt und dämpft das
       durchschnittliche Preisniveau auf dem betroffenen Markt“, heißt es in der
       Antwort. Anbieterwechsel seien in der Regel problemlos möglich.
       
       Das Wirtschaftsministerium wendet sich auch dagegen, dass die Unternehmen
       ihre Vertriebsmarge – die Summe, die nach Abzug der Einkaufskosten übrig
       bleibt – auf der Stromrechnung ausweisen müssen. „Margen sind Teil der
       Preiskalkulation und zählen zu den Geschäftsgeheimnissen, an deren
       Geheimhaltung die Unternehmen ein berechtigtes Interesse haben“, so das
       Ministerium.
       
       Es will auch die Informationspflichten für Stromversorger nicht ausweiten.
       Telekommunikationsanbieter etwa müssen Kund:innen einmal im Jahr auf den
       günstigsten Tarif hinweisen. Auch ein öffentliches Preisvergleichsportal
       wie in Italien will es nicht.
       
       Die Grünen kritisieren die passive Haltung der Regierung. „Solange wir noch
       von fossilem Gas abhängig sind, werden [4][die gestiegenen Preise für Gas]
       schon bald auf die Strompreise durchschlagen“, sagt Kellner, der
       Wirtschaftsstaatssekretär in der Ampelregierung war. Der Schutz der
       Verbraucher:innen werde damit umso wichtiger. „Schade, dass die
       Bundesregierung hier für die Bezahlbarkeit und Verbraucherschutz null
       Motivation zeigt.“
       
       6 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.rwth-aachen.de/cms/root/wir/aktuell/pressemitteilungen/maerz-2026/~bsfped/rwth-studie-bestandskunden-zahlen-im-st/
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 (DIR) [3] /Katherina-Reiche/!t6100268
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