# taz.de -- Volksbegehren in Bayern: „Söder ist ein Verkaufsargument – für eine kürzere Amtszeit“
> Die ÖDP kann Volksbegehren. Ihre Chefin Agnes Becker will die Amtszeit
> des bayerischen Ministerpräsidenten qua Volkswillen beschneiden lassen.
(IMG) Bild: Agnes Becker kämpft für Amtszeitbegrenzungen gegen Söder
taz: Frau Becker, Sie sammeln gerade Unterschriften für ein Volksbegehren
gegen Markus Söder …
Agnes Becker: Moment, das stimmt so nicht. [1][Unser Volksbegehren] richtet
sich nicht gegen ihn. Es geht um eine Verfassungsänderung, die dafür sorgt,
dass der bayerische Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin nach
maximal zwei Legislaturperioden das Amt übergeben muss. Ich räume
allerdings ein: Der aktuelle Amtsinhaber und seine Art zu regieren sind an
unseren Infoständen ein starkes Verkaufsargument.
taz: Die Idee für die Begrenzung stammt aber nicht von Ihnen.
Becker: Das stimmt. Der Gesetzesvorschlag wurde 2018 von der CSU [2][auf
Söders Initiative hin] in den Landtag eingebracht. Leider scheiterte die
Verfassungsänderung damals an den Grünen und der SPD, deren Stimmen für
eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen wären.
taz: Wieso bringen Sie das Volksbegehren jetzt wieder ins Spiel?
Becker: Wir hatten uns das schon eine Weile überlegt, aber den Ausschlag
hat dann tatsächlich Söder gegeben, als er angekündigt hat, wieder antreten
zu wollen. Schließlich hätte er es ja in der Hand gehabt, zumindest für
sich selbst die Amtszeit zu begrenzen – ganz ohne Verfassungsänderung. Und
da haben wir uns gedacht: Vielleicht hat diese gute Idee doch eine zweite
Chance verdient.
taz: Was ist an der Idee so gut?
Becker: Eine Amtszeitbegrenzung hätte große Vorteile für eine Demokratie.
Gerade erst hat Ungarn nach den Erfahrungen mit Orbán die Amtszeit des
Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Die Demokratie lebt vom Wechsel.
Ihr tut es nicht gut, wenn jemand zu lange im Amt ist. Dann fehlen
irgendwann die neuen Ideen. Dazu kommt, dass Amtsinhaber in ihrer zweiten
Amtszeit womöglich etwas freier und mutiger sind, wenn sie nicht auf ihre
Wiederwahl schielen. Und dann gibt es auch noch die Nachfolgeproblematik:
Amtsinhaber verschlafen nur allzu oft den richtigen Zeitpunkt abzutreten.
So können andere oft nur übernehmen, indem sie zum Königsmörder werden.
Gerade in Bayern haben wir schon ein paar Mal erlebt, dass
Ministerpräsidenten unrühmlich aus dem Amt gekickt wurden.
taz: Sie haben den genauen Wortlaut des Gesetzesvorschlags von der CSU
übernommen.
Becker: Zum einen bringen wir die CSU dadurch in eine argumentative
Bredouille. Das sieht man gut an Joachim Herrmann, der als Innenminister
für Volksbegehren zuständig ist. Er kündigt jetzt schon
verfassungsrechtliche Bedenken an für etwas, was er vor acht Jahren noch
als „starkes Signal“ für die Demokratie gepriesen hat. Zum anderen sind es
ganz pragmatische Gründe: Es ist sehr schwierig, einen Gesetzestext so zu
schreiben, dass er juristisch hieb- und stichfest ist und die Prüfung im
Innenministerium übersteht. Wenn man da einen Text hat, der schon einmal
von der staatstragenden Partei eingebracht worden ist, dann weiß man: Da
haben sich schon viele kluge Köpfe darüber gebeugt.
taz: Sie haben also die CSU die juristische Vorarbeit für sich erledigen
lassen.
Becker: Genau. Ich finde den Text aber auch wirklich gut. So stellt er
beispielsweise sicher, dass die Wahl von Landtag und Ministerpräsident
nicht voneinander entkoppelt werden. Hat ein Ministerpräsident also schon
vor Ablauf einer Legislaturperiode sein Zehnjähriges, kann er die Amtszeit
trotzdem noch zu Ende bringen.
taz: Will die CSU nun nichts mehr von ihrem Geschwätz von gestern wissen?
Becker: Ich glaube, das ist besonders einer in der Partei. Und sein von ihm
abhängiges Umfeld traut sich nicht zu widersprechen. An den Infoständen
habe ich dagegen eher den Eindruck, dass die Sympathie für die
Amtszeitbegrenzung bei der CSU besonders groß ist. Da wären viele nicht
unglücklich, wenn das so käme. Und tatsächlich haben wir, noch bevor wir
mit unseren Plänen an die Öffentlichkeit gegangen sind, einen Anruf aus der
CSU-Landesgruppe im Bundestag bekommen, in dem uns vorgeschlagen wurde,
genau so ein Volksbegehren zu initiieren.
taz: Söder hatte seinerzeit argumentiert: „Was man in 10 Jahren nicht
schafft, ist auch später nicht mehr möglich.“
Becker: Das sehe ich genauso. Ich beobachte das beispielsweise oft auf der
lokalen Ebene: In der ersten Amtsperiode ist der neu gewählte Bürgermeister
oder Landrat zugänglich und sucht den Dialog, um die besten Kompromisse zu
finden. Das ist natürlich mühsam. Deshalb ist die Bereitschaft dazu in der
zweiten Periode geringer. In der dritten kann es dann zu einer Art
Monarchentum ausarten, wo man nur noch in gebückter Haltung demütig seine
Ideen vortragen darf.
taz: Ihre Argumente ließen sich auf viele Ämter anwenden – vom
Bürgermeister bis zum Bundeskanzler.
Becker: Auch da würde ich eine Amtsbegrenzung befürworten. Ich erinnere
mich noch, wie Carsten Linnemann im Jahr 2021 gefordert hat, die Amtszeit
des Bundeskanzlers auf acht Jahre zu begrenzen. Seither hat man von ihm
dazu leider nichts mehr gehört.
taz: Für das Volksbegehren brauchen Sie 25.000 Unterschriften. Danach
müssten sich 10 Prozent der Wahlberechtigten bei den Rathäusern eintragen
lassen, erst dann käme es zu einem Volksentscheid – sofern der Landtag
nicht vorher mitzieht. Bis wann könnte das Gesetz stehen?
Becker: Der Plan ist, dass [3][der Volksentscheid nächsten Sommer
stattfindet]. Allerdings hat der Innenminister ja schon durchblicken
lassen, dass er verfassungsrechtliche Probleme sieht. Wenn der
Verfassungsgerichtshof entscheiden muss, kann das die Sache natürlich noch
verzögern.
taz: Nun lautet der gängige Einwand gegen eine Amtszeitbegrenzung: Kann man
das nicht die Wähler entscheiden lassen? Die können den Amtsinhaber ja
abwählen.
Becker: Können Sie eben nicht. Bei Bürgermeistern und Landräten wäre das
zumindest ein Argument. Aber der Ministerpräsident wird ja nicht direkt
gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger können zwar die Partei des Amtsinhabers
abwählen, aber vielleicht wollen sie ja gerade, dass diese weiterregiert –
nur mit einem anderen Ministerpräsidenten. Überhaupt zieht das Argument,
eine Amtszeitbegrenzung sei undemokratisch, überhaupt nicht. Ein
Volksentscheid ist maximal demokratisch. Wenn die Leute das nicht wollen,
ist das okay.
taz: Keine Partei in Bayern ist so erfahren in Sachen Volksbegehren wie die
ÖDP. Sie haben den Nichtraucherschutz durchgeboxt, den bayerischen Senat
abgeschafft. Diesmal haben sie aber keine Mitstreiter aus anderen
demokratischen Parteien. Grüne und SPD sind gegen Ihr Vorhaben. Nur die AfD
findet’s gut.
Becker: Ich kann mir in einer Demokratie nicht aussuchen, wer sich meiner
Position anschließt. Aber mit der AfD wird es definitiv keine wie auch
immer geartete Zusammenarbeit geben. Was mögliche Mitstreiter aus dem
demokratischen Spektrum angeht: Die Haltung von Grünen und SPD finde ich
tatsächlich sehr bedauerlich und auch unverständlich. Allerdings hatten wir
auch beim Artenschutz-Volksbegehren in dieser Phase noch überhaupt keine
Unterstützung. Die kam erst, als die anderen Parteien gemerkt haben, dass
das Thema erfolgreich ist.
29 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Dominik Baur
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