# taz.de -- Nach Brandanschlag auf Flüchtlingsheim: Zwei Jungnazis wegen Beihilfe zu versuchtem Mord angeklagt
       
       > Der Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen zwei Mitglieder der „Letzten
       > Verteidigungswelle“. Die sollen beim Brandanschlag in Schmölln geholfen
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Zwei Mitglieder der rechtsextremen „Letzten Verteidigungswelle“ wurden nach Durchsuchungen im letzten Jahr angeklagt
       
       Anfang August wurden gerade erst acht Nachwuchsneonazis der Gruppe „Letzte
       Verteidigungswelle“ (LVW) in Hamburg zu [1][bis zu fünf Jahren Haft
       verurteilt] – nun erhebt der Generalbundesanwalt Anklage gegen zwei weitere
       Mitglieder der Gruppe vor dem Thüringer Oberlandesgericht in Jena.
       
       In den frühen Morgenstunden des 5. Januar 2025 sollen Joel F. und Elias F.
       zusammen mit zwei bereits verurteilten Mitgliedern zur bewohnten
       Flüchtlingsunterkunft in Schmölln gezogen sein, um diese anzuzünden. „Dazu
       schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer
       Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu
       schießen“, heißt es in der [2][Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom
       Dienstag]. Der Beschuldigte Elias F. soll das Geschehen abgesichert, Joel
       F. die Tat gefilmt haben. Ein Feuer sei danach jedoch nicht ausgebrochen.
       Beide wurden im Juni 2026 festgenommen.
       
       Als „Jugendliche mit Verantwortungsreife“ sind sie laut Generalbundesanwalt
       hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung unterstützt sowie
       Beihilfe zu versuchtem Mord und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge
       geleistet zu haben. Nach taz-Informationen sind sie 16 und 17 Jahre alt,
       beide stammen aus Thüringen.
       
       Bereits im März hatte es erneut [3][Razzien in mehreren Bundesländern]
       gegen zehn weitere Mitglieder der rechten Terrorgruppe gegeben, die
       tödliche Gewalt gegen Geflüchtete und Linke plante. Laut Bundesanwaltschaft
       haben die Mitglieder sich als „letzte Instanz zur Verteidigung der
       deutschen Nation“ verstanden. Laut Urteil in Hamburg plante und verübte die
       Gruppe Anschläge auf linke Einrichtungen und Asylbewerberheime, und betrieb
       „Pädo-Hunting“ – also die Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten.
       Die Mitglieder wollten demnach durch Gewalttaten einen Zusammenbruch der
       demokratischen Ordnung herbeiführen.
       
       ## Turboradikalisierung von Jungnazis
       
       Die [4][LVW] ist eine [5][der Gruppen von jungen
       Rechtsextremist*innen], die zuerst auf Tiktok und Instagram
       auftauchten (wie etwa auch Deutsche Jugend Voran oder Jung&Stark) und sich
       nach ihrer Gründung im April 2024 rasch radikalisierten. Verschiedene
       Chatgruppen der LVW hatten bis zu [6][200 Mitglieder], die sich gegenseitig
       anstachelten – und teils zur Tat schritten. In den Chatgruppen wurde die
       Verschwörungsideologie vom „großen Austausch“ verbreitet, wie sie auch in
       der extrem rechten AfD, der Identitären Bewegung und anderen
       Neonazi-Kreisen zu finden ist.
       
       Während des Prozesses in Hamburg war die Öffentlichkeit ausgeschlossen,
       weil Mitglieder zum Tatzeitpunkt teils erst zwischen 14 und 21 Jahre alt
       waren. Zum öffentlich verlesenen Urteil erschienen Angeklagte teils in
       Szenekleidung und nahmen die Urteile wegen versuchten Mordes, Brandstiftung
       und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwischen anderthalb
       und fünf Jahren weitgehend reglos zur Kenntnis.
       
       Mitglieder der rechten Terrorgruppe hatten zudem das Kulturhaus
       [7][Kultberg in Altdöbern, Brandenburg, angezündet], während die
       Betreiberfamilie im angrenzenden Gebäudekomplex schlief. Die Familie
       überlebte nur durch Glück. Auch ein Angriff auf eine Asylunterkunft in
       Senftenberg soll bevorgestanden haben, dafür hatte sich die Gruppe offenbar
       Kugelbomben aus Tschechien besorgt. Dieser Anschlag wurde jedoch durch die
       Zerschlagung der Gruppe im Mai 2025 vereitelt.
       
       Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft richten sich vor allem gegen den
       harten Kern: Rädelsführer und direkte Tatbeteiligte. Nach taz-Information
       rechnen die Sicherheitsbehörden nicht mit weiteren Straftaten aus dieser
       Gruppe, weil diese als zerschlagen gilt. Aus Sicherheitskreisen heißt es,
       die Anzahl der Mitglieder der terroristischen Vereinigung sei nicht
       gleichzusetzen mit der Anzahl der Mitglieder der Chatgruppe. Die taz hatte
       als [8][eines der ersten Medien über die Gruppe berichtet].
       
       1 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-gegen-junge-Nazigruppe/!6201845
 (DIR) [2] https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-01-09-2026.html
 (DIR) [3] /Ermittlungen-gegen-Nachwuchsneonazis/!6163443
 (DIR) [4] /Ermittlungen-gegen-Nachwuchsneonazis/!6163443
 (DIR) [5] /Rechtsextreme-Jugendszene/!6076353
 (DIR) [6] /Urteil-gegen-junge-Nazigruppe/!6201845
 (DIR) [7] /In-Altdoebern-werden-Teenager-festgenommen-Wie-konnten-sie-sich-so-radikalisieren/!6095453
 (DIR) [8] /Rechtsextreme-Jugendszene/!6076353
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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