# taz.de -- Frankreichs extreme Rechte: Le Pen macht Schleierverbot zu ihrem Wahlkampfschlager
> Wieder einmal nutzt Marine Le Pen gezielt antiarabische Ressentiments für
> ihren Wahlkampf. Diesmal fordert sie ein Verhüllungsverbot in der
> Öffentlichkeit.
(IMG) Bild: Ohne Schleier, dafür mit Fußfessel: Frankreichs Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen
Es war also doch nur eine strategische Finte. Hinter der Light-Version der
Parteidoktrin des Rassemblement National (RN), die Marine Le Pen seit
Jahren verkaufen will, verbirgt sich immer noch der rechtsextreme Kern des
von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen gegründeten Front National. Im Zentrum
dieser Doktrin stehen weiterhin die ausländerfeindlichen und gezielt
antiarabischen Hasstiraden – die Ladenhüter der extremen Rechten in
Frankreich.
Der Wahlkampfschlager der RN-Präsidentschaftskandidatin, die nun bereits
zum vierten Mal antritt, ist ein pauschales Schleierverbot auf öffentlichem
Grund, das sich in unverhüllter Weise gegen die muslimischen Mitbürgerinnen
richtet und diese als Extremistinnen und Delinquentinnen brandmarken soll.
Falls sie gewählt werde – woran sie kaum zweifelt –, werde sie für ihren
angekündigten „Kampf gegen die islamistischen Ideologien“ eine
Volksbefragung organisieren, sagt Le Pen. Anlässlich dieses „Referendums“
könnten dann die Franzosen und Französinnen ihre Ablehnung solcher „äußeren
Zeichen und Bekleidungen, die an sich ein sichtbares Bekenntnis zu (diesen)
Ideologien darstellten“, zum Ausdruck bringen.
## Klar gegen „den muslimischen Schleier“
Marine Le Pen hat bislang noch nicht präzisiert, wer in welchen Fällen
genau gemeint wäre. Ihr Kampagnensprecher Jean-Philippe Tanguy aber räumt
alle Zweifel aus: Das Verbot richte sich klar und ausschließlich gegen den
„muslimischen Schleier“.
Er kündigt denn auch schon am Dienstag in den Medien für den Fall der
Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen an. Zur Rechtfertigung macht der
Rechtsextremist einen Vergleich, der zumindest ihm völlig einleuchtet: „Die
Leute, die (im Auto) keine Sicherheitsgurte tragen, erhalten eine Geldbuße.
Wenn die Frauen einen Schleier tragen, passiert das Gleiche.“
Juristisch betrachtet gibt es allerdings ein Problem: Wie definieren die
Rechtspopulisten in ihrem antimuslimischen Eifer den Begriff „islamistische
Ideologien“? Muss man „islamistisch“ mit „islamisch“ oder „muslimisch“
gleichsetzen, wie dies vermutlich für viele der RN-Sympathisanten längst
der Fall ist? Bei einer Volksabstimmung müsste es also heißen: Soll das
Tragen von religiös motivierten Schleiern aller Art in der Öffentlichkeit
bei Strafe verboten werden?
## Stolperstein Religionsfreiheit
Der zweite Stolperstein ist dann aber die in der Verfassung garantierte
Religionsfreiheit. Diese lässt pauschale Restriktionen der Glaubensäußerung
nicht zu. Bisher ist in Frankreich [1][nur die totale Verschleierung mit
einer Burka] aus Sicherheitsgründen sowie das ostentative Tragen von
„Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religion“ in den Schulen untersagt, was
mit der obligatorischen Neutralität in der laizistischen Republik begründet
wird.
Und würde sich das Verbot auch mit derselben Vehemenz gegen andere
Konfessionen richten? Niemand glaubt ernsthaft, dass Le Pen beispielsweise
den katholischen Nonnen das Tragen ihrer Tracht mit Schleier verbieten
will.
Da ein Schleierverbot, das explizit oder offensichtlich gegen muslimische
Mitbürgerinnen (oder Besucherinnen aus dem Ausland) im Visier hat, nicht
mit der Verfassung vereinbar wäre, will Le Pen dies mit einer gestützt auf
die Befugnisse der Staatspräsidentin organisierten direkten Volksabstimmung
umgehen. Denn laut ihrer populistischen Auslegung des Grundgesetzes steht
der Volkswille über den Paragrafen.
## Wahlumfragen bestärken Le Pen
Die bisherigen Wahlumfragen bestärken Le Pen. Sie kann im ersten Durchgang
am 18. April (je nach Institut) mit 30 bis 37 Prozent der Stimmen rechnen
und würde voraussichtlich die Stichwahl am 2. Mai gegen alle derzeit
denkbaren Gegner klar gewinnen. Dass sie wegen Unterschlagung von
EU-Geldern verurteilt worden ist, scheint sie übrigens in der Wählergunst
ebenso wenig zu benachteiligen.
[2][Trotzdem hat sie gegen das Urteil und die Fußfessel, die sie laut
Gerichtsurteil während ihres Wahlkampfs tragen soll], eine
Kassationsbeschwerde eingereicht. Sie spielt auf Zeit und weiß: Einmal
gewählt, käme sie dann als Staatschefin in den Genuss einer weitgehenden
strafrechtlichen Immunität.
1 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Rudolf Balmer
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