# taz.de -- Frankreichs extreme Rechte: Le Pen macht Schleierverbot zu ihrem Wahlkampfschlager
       
       > Wieder einmal nutzt Marine Le Pen gezielt antiarabische Ressentiments für
       > ihren Wahlkampf. Diesmal fordert sie ein Verhüllungsverbot in der
       > Öffentlichkeit.
       
 (IMG) Bild: Ohne Schleier, dafür mit Fußfessel: Frankreichs Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen
       
       Es war also doch nur eine strategische Finte. Hinter der Light-Version der
       Parteidoktrin des Rassemblement National (RN), die Marine Le Pen seit
       Jahren verkaufen will, verbirgt sich immer noch der rechtsextreme Kern des
       von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen gegründeten Front National. Im Zentrum
       dieser Doktrin stehen weiterhin die ausländerfeindlichen und gezielt
       antiarabischen Hasstiraden – die Ladenhüter der extremen Rechten in
       Frankreich.
       
       Der Wahlkampfschlager der RN-Präsidentschaftskandidatin, die nun bereits
       zum vierten Mal antritt, ist ein pauschales Schleierverbot auf öffentlichem
       Grund, das sich in unverhüllter Weise gegen die muslimischen Mitbürgerinnen
       richtet und diese als Extremistinnen und Delinquentinnen brandmarken soll.
       
       Falls sie gewählt werde – woran sie kaum zweifelt –, werde sie für ihren
       angekündigten „Kampf gegen die islamistischen Ideologien“ eine
       Volksbefragung organisieren, sagt Le Pen. Anlässlich dieses „Referendums“
       könnten dann die Franzosen und Französinnen ihre Ablehnung solcher „äußeren
       Zeichen und Bekleidungen, die an sich ein sichtbares Bekenntnis zu (diesen)
       Ideologien darstellten“, zum Ausdruck bringen.
       
       ## Klar gegen „den muslimischen Schleier“
       
       Marine Le Pen hat bislang noch nicht präzisiert, wer in welchen Fällen
       genau gemeint wäre. Ihr Kampagnensprecher Jean-Philippe Tanguy aber räumt
       alle Zweifel aus: Das Verbot richte sich klar und ausschließlich gegen den
       „muslimischen Schleier“.
       
       Er kündigt denn auch schon am Dienstag in den Medien für den Fall der
       Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen an. Zur Rechtfertigung macht der
       Rechtsextremist einen Vergleich, der zumindest ihm völlig einleuchtet: „Die
       Leute, die (im Auto) keine Sicherheitsgurte tragen, erhalten eine Geldbuße.
       Wenn die Frauen einen Schleier tragen, passiert das Gleiche.“
       
       Juristisch betrachtet gibt es allerdings ein Problem: Wie definieren die
       Rechtspopulisten in ihrem antimuslimischen Eifer den Begriff „islamistische
       Ideologien“? Muss man „islamistisch“ mit „islamisch“ oder „muslimisch“
       gleichsetzen, wie dies vermutlich für viele der RN-Sympathisanten längst
       der Fall ist? Bei einer Volksabstimmung müsste es also heißen: Soll das
       Tragen von religiös motivierten Schleiern aller Art in der Öffentlichkeit
       bei Strafe verboten werden?
       
       ## Stolperstein Religionsfreiheit
       
       Der zweite Stolperstein ist dann aber die in der Verfassung garantierte
       Religionsfreiheit. Diese lässt pauschale Restriktionen der Glaubensäußerung
       nicht zu. Bisher ist in Frankreich [1][nur die totale Verschleierung mit
       einer Burka] aus Sicherheitsgründen sowie das ostentative Tragen von
       „Zeichen der Zugehörigkeit zu einer Religion“ in den Schulen untersagt, was
       mit der obligatorischen Neutralität in der laizistischen Republik begründet
       wird.
       
       Und würde sich das Verbot auch mit derselben Vehemenz gegen andere
       Konfessionen richten? Niemand glaubt ernsthaft, dass Le Pen beispielsweise
       den katholischen Nonnen das Tragen ihrer Tracht mit Schleier verbieten
       will.
       
       Da ein Schleierverbot, das explizit oder offensichtlich gegen muslimische
       Mitbürgerinnen (oder Besucherinnen aus dem Ausland) im Visier hat, nicht
       mit der Verfassung vereinbar wäre, will Le Pen dies mit einer gestützt auf
       die Befugnisse der Staatspräsidentin organisierten direkten Volksabstimmung
       umgehen. Denn laut ihrer populistischen Auslegung des Grundgesetzes steht
       der Volkswille über den Paragrafen.
       
       ## Wahlumfragen bestärken Le Pen
       
       Die bisherigen Wahlumfragen bestärken Le Pen. Sie kann im ersten Durchgang
       am 18. April (je nach Institut) mit 30 bis 37 Prozent der Stimmen rechnen
       und würde voraussichtlich die Stichwahl am 2. Mai gegen alle derzeit
       denkbaren Gegner klar gewinnen. Dass sie wegen Unterschlagung von
       EU-Geldern verurteilt worden ist, scheint sie übrigens in der Wählergunst
       ebenso wenig zu benachteiligen.
       
       [2][Trotzdem hat sie gegen das Urteil und die Fußfessel, die sie laut
       Gerichtsurteil während ihres Wahlkampfs tragen soll], eine
       Kassationsbeschwerde eingereicht. Sie spielt auf Zeit und weiß: Einmal
       gewählt, käme sie dann als Staatschefin in den Genuss einer weitgehenden
       strafrechtlichen Immunität.
       
       1 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Rudolf Balmer
       
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