# taz.de -- Lagebild „Clankriminalität“: Niedersachsen lässt nicht locker
       
       > Das Lagebild Clankriminalität in Niedersachsen verzeichnet im dritten
       > Jahr in Folge einen Rückgang der Straftaten.
       
 (IMG) Bild: Der Begriff Clan ist ziemlich unscharf: Wer einen Schottenrock trägt, gehört nicht gleich dazu
       
       Im dritten Jahr in Folge ist die sogenannte Clankriminalität in
       Niedersachsen zurückgegangen. Insgesamt 2.691 Straftaten ordneten Polizei
       und Justiz im Jahr 2025 diesem Bereich zu – der Anteil an der
       Gesamtkriminalität liegt damit bei 0,53 Prozent. Gleichzeitig wurde so viel
       Vermögen eingezogen wie noch nie: Die Polizei sicherte Vermögenswerte im
       Wert von 5,35 Millionen Euro vorläufig. Auch das ist ein neuer Rekord.
       
       Trotzdem wollen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und Justizministerin
       Kathrin Wahlmann (SPD) natürlich auf keinen Fall Entwarnung geben. Dafür
       sorgen schon so spektakuläre öffentliche Tumultlagen wie in Göttingen oder
       Stade.
       
       In Stade hat die immer wieder eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei
       Gruppierungen in den Jahren 2023 und 2024 zu zwei Toten geführt, die in
       beiden Fällen selbst dem Milieu angehörten. Weil der letzte dieser Fälle
       2025 vor Gericht verhandelt wurde, taucht er auch in dem Lagebild für 2025
       noch einmal auf.
       
       Streng genommen nicht Teil des Lagebildes ist der Vorfall mit dem jungen
       Polizisten in Göttingen, der im Juni 2026 angeschossen und lebensgefährlich
       verletzt wurde. Aber für die öffentliche und politische Wahrnehmung des
       Themas spielt er natürlich eine große Rolle.
       
       ## Beweislastumkehr kommt nicht vom Fleck
       
       Die Statistik zu Verfahren mit dem umstrittenen Label „Clankriminalität“
       umfasst allerdings auch viele andere Dinge: So plagt sich die
       Schwerpunktstaatsanwaltschaft Braunschweig mit der Aufarbeitung der
       Betrugsfälle mit Coronatestzentren, in Hildesheim stehen Metall- und
       Ladendiebe im Vordergrund, in Osnabrück frisierte Glücksspielautomaten und
       Einbrüche, wie Thomas Hackner aus dem Justizministerium referiert. Es gebe
       da kein klares Deliktbild, aber wohl eine Verschiebung in Richtung eher
       ökonomischer Delikte.
       
       Kritiker monieren seit langem, dass diese Unklarheiten ein im Wesentlichen
       selbst geschaffenes Problem sind: Weil Niedersachsen Clankriminalität in
       erster Linie über die ethnische Herkunft und familiäre Zusammenhänge
       definiert, fallen darunter ganz unterschiedliche Kriminalitätsphänomene.
       
       56 Prozent der Tatverdächtigen haben einen deutschen Pass, bei den
       ausländischen Tatverdächtigen führen rumänische, türkische und serbische
       Abstammungen die Statistik an.
       
       Nur vier Verfahren zählten zur Organisierten Kriminalität. In denen ging es
       um Drogenschmuggel und Handel, illegales Glücksspiel und Betrug. Wie hoch
       der politische Druck in diesem Bereich ist, zeigt sich auch an den Anklage-
       beziehungsweise Einstellungsquoten: 33 Prozent der erfassten Verfahren
       wurden bis zur Anklage geführt – bundesweit sind es bei allen
       Kriminalitätsbereichen nur 21 Prozent. Verfahren aus dem Bereich der
       Clankriminalität werden auch deutlich seltener aus Opportunitätsgründen
       eingestellt.
       
       Innenministerin Daniela Behrens (SPD) beklagt bei der Vorstellung des
       aktuellen Lagebildes auch, dass sich andere Bundesländer der Erfassung und
       Auswertung der [1][Clankriminalität] nicht recht anschließen mögen. Ein
       eigenes Lagebild erstellen bisher nur Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
       Berlin und Bremen.
       
       Auch die schon lange angestrebte Beweislastumkehr bei der
       [2][Vermögensabschöpfung] kommt auf Bundesebene nicht recht vom Fleck: Zwar
       gibt es entsprechende Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag und
       mittlerweile sogar einen Gesetzesentwurf, aber auch erhebliche juristische
       Bedenken.
       
       Wenn künftig ein Verdächtiger nachweisen müsste, dass er Vermögenswerte auf
       legalem Wege und nicht über Verbrechen erwirtschaftet habe, würde dies den
       grundgesetzlichen [3][Schutz des Eigentums] und das rechtsstaatliche
       Prinzip, wonach sich niemand in einem Strafverfahren selbst belasten muss,
       aushebeln, gibt etwa die [4][Bundesrechtsanwaltskammer] zu bedenken.
       
       24 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Razzien-gegen-Clankriminalitaet/!6167827
 (DIR) [2] /Steuerhinterziehung-in-Deutschland/!6196229
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 (DIR) [4] https://www.brak.de/newsroom/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Conti
       
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