# taz.de -- 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Mitbestimmung mit Schlupflöchern
       
       > Seit 50 Jahren gilt das Mitbestimmungsgesetz, das Arbeitnehmern Einfluss
       > im Unternehmen sichern soll. Doch viele Firmen umgehen die Regeln.
       
 (IMG) Bild: Warnstreik der IG Metall bei der Hoesch AG Westfalenhütte zur Erhaltung der Mitbestimmung am 29. 07. 1980 in Dortmund
       
       Heiß umkämpft war das Mitbestimmungsgesetz, das sein 50-jähriges Jubiläum
       feiert. Seit Juli 1976 sind die Aufsichtsräte in Unternehmen mit mehr als
       2.000 Beschäftigten paritätisch besetzt. Das bedeutet: In dem Gremium, das
       den Vorstand eines Unternehmens beruft und kontrolliert, sind die
       Arbeitnehmer genauso stark wie die Seite der Anteilseigner vertreten.
       
       Dabei hatte das Gesetz prominente Gegner. Die Bundesvereinigung der
       Arbeitgeberverbände warnte vor der Einschränkung der unternehmerischen
       Freiheit. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund war dagegen – weil im Fall
       eines Stimmenpatts der Vorsitzende des Aufsichtsrates, der von den
       Arbeitgebern gestellt wird, ein Doppelstimmrecht hat und damit den
       Ausschlag gibt.
       
       Im Bundestag aber wurde das von der damaligen SPD/FDP-Bundesregierung
       eingebrachte „[1][Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer]“ von 95
       Prozent der Abgeordneten angenommen. Ausgenommen von den Regelungen sind
       sogenannte Tendenzbetriebe, etwa die Kirchen und Verlage.
       
       Hat sich das Gesetz in den 50 Jahren bewährt? Der einstige Chef des
       französischen Reifenherstellers Michelin, Jean-Dominique Senard, sagte
       schon 2012: „Man diskutiert knallhart mit den Arbeitnehmervertretern, aber
       am Ende einigt man sich, und die Gewerkschaften tragen die Konzernstrategie
       mit. Daraus ergibt sich eine ungemeine Stärke. Sie als Deutsche sind sich
       Ihres Glücks vermutlich gar nicht bewusst.“
       
       ## Alnatura, Ikea, Burger King ignorieren die Vorgaben
       
       Daniela Mattheus, derzeit als Vertreterin der Anteilseigener Vorsitzende
       des Aufsichtsrates der Jenoptik AG, ergänzt: „Arbeitnehmer kennen ihr
       Unternehmen, es wäre hochgradig dumm, dieses Wissen nicht zu nutzen.“
       
       Auch aus Sicht der Gewerkschaften ist die Mitbestimmung eine
       Erfolgsgeschichte. Sie verweisen auf [2][Studien des Instituts für
       Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU)] der gewerkschaftsnahen
       Hans-Böckler-Stiftung. Demnach kommen mitbestimmte Unternehmen besser durch
       Wirtschaftskrisen und erholen sich auch schneller. Sie wenden mehr Geld für
       langfristige Investitionen auf als andere Unternehmen, sind bei Krisen
       stärker an konstanten Mitarbeiterzahlen interessiert, zahlen mehr Steuern
       und erwirtschaften höhere Gewinnmargen.
       
       Doch die Zahl der Unternehmen steigt, die unter das Mitbestimmungsgesetz
       fallen – und trotzdem keine paritätisch besetzten Aufsichtsräte haben. Ihr
       Anteil liegt nach IMU-Berechnungen bei 40 Prozent.
       
       So ignorieren laut IMU [3][Arbeitgeber wie Rossmann, IKEA, Alnatura],
       Burger King, Ferrero oder Microsoft Deutschland die gesetzlichen
       Bestimmungen – weil es an ernsthaften Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz
       fehlt. Andere Konzerne nutzen durch die Gründung einer Europäischen
       Aktiengesellschaft (zum Beispiel Vonovia, Zalando, Tesla, Sixt, BioNTech)
       oder einer Stiftung (Aldi, Lidl) Lücken im deutschen Recht aus, weil durch
       den Wechsel der Rechtsform der paritätisch besetzte Aufsichtsrat nicht mehr
       Pflicht ist.
       
       Im Handel hat nicht mal ein Drittel der Konzerne mit mehr als 2.000
       Beschäftigten einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat, bei
       Leiharbeitsfirmen sind es lediglich 12 Prozent. Im Bereich des
       Facility-Managements, dazu zählen Gebäudereinigungsfirmen, sind es 7
       Prozent. „Nach unseren Daten werden dadurch über 2,4 Millionen Beschäftigte
       in Deutschland [4][der Mitbestimmung beraubt]. Das muss aufhören, wir
       brauchen hier dringend den Gesetzgeber“, sagt IMU-Direktor Daniel Hay.
       
       Außerdem gibt es in Deutschland durch das 2004 verabschiedete
       Drittelbeteiligungsgesetz rund 1.500 Unternehmen mit 500 bis 2.000
       Beschäftigten, bei denen Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ein
       Drittel der Mitglieder stellen.
       
       30 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/BJNR011530976.html
 (DIR) [2] https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-41-fuer-die-mitbestimmung-76984.htm
 (DIR) [3] /Neue-Unternehmensform/!6156787
 (DIR) [4] /Fairwork-Bericht-zu-Plattformunternehmen/!6192739
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Joachim Göres
       
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