# taz.de -- 50 Jahre Mitbestimmungsgesetz: Mitbestimmung mit Schlupflöchern
> Seit 50 Jahren gilt das Mitbestimmungsgesetz, das Arbeitnehmern Einfluss
> im Unternehmen sichern soll. Doch viele Firmen umgehen die Regeln.
(IMG) Bild: Warnstreik der IG Metall bei der Hoesch AG Westfalenhütte zur Erhaltung der Mitbestimmung am 29. 07. 1980 in Dortmund
Heiß umkämpft war das Mitbestimmungsgesetz, das sein 50-jähriges Jubiläum
feiert. Seit Juli 1976 sind die Aufsichtsräte in Unternehmen mit mehr als
2.000 Beschäftigten paritätisch besetzt. Das bedeutet: In dem Gremium, das
den Vorstand eines Unternehmens beruft und kontrolliert, sind die
Arbeitnehmer genauso stark wie die Seite der Anteilseigner vertreten.
Dabei hatte das Gesetz prominente Gegner. Die Bundesvereinigung der
Arbeitgeberverbände warnte vor der Einschränkung der unternehmerischen
Freiheit. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund war dagegen – weil im Fall
eines Stimmenpatts der Vorsitzende des Aufsichtsrates, der von den
Arbeitgebern gestellt wird, ein Doppelstimmrecht hat und damit den
Ausschlag gibt.
Im Bundestag aber wurde das von der damaligen SPD/FDP-Bundesregierung
eingebrachte „[1][Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer]“ von 95
Prozent der Abgeordneten angenommen. Ausgenommen von den Regelungen sind
sogenannte Tendenzbetriebe, etwa die Kirchen und Verlage.
Hat sich das Gesetz in den 50 Jahren bewährt? Der einstige Chef des
französischen Reifenherstellers Michelin, Jean-Dominique Senard, sagte
schon 2012: „Man diskutiert knallhart mit den Arbeitnehmervertretern, aber
am Ende einigt man sich, und die Gewerkschaften tragen die Konzernstrategie
mit. Daraus ergibt sich eine ungemeine Stärke. Sie als Deutsche sind sich
Ihres Glücks vermutlich gar nicht bewusst.“
## Alnatura, Ikea, Burger King ignorieren die Vorgaben
Daniela Mattheus, derzeit als Vertreterin der Anteilseigener Vorsitzende
des Aufsichtsrates der Jenoptik AG, ergänzt: „Arbeitnehmer kennen ihr
Unternehmen, es wäre hochgradig dumm, dieses Wissen nicht zu nutzen.“
Auch aus Sicht der Gewerkschaften ist die Mitbestimmung eine
Erfolgsgeschichte. Sie verweisen auf [2][Studien des Instituts für
Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU)] der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung. Demnach kommen mitbestimmte Unternehmen besser durch
Wirtschaftskrisen und erholen sich auch schneller. Sie wenden mehr Geld für
langfristige Investitionen auf als andere Unternehmen, sind bei Krisen
stärker an konstanten Mitarbeiterzahlen interessiert, zahlen mehr Steuern
und erwirtschaften höhere Gewinnmargen.
Doch die Zahl der Unternehmen steigt, die unter das Mitbestimmungsgesetz
fallen – und trotzdem keine paritätisch besetzten Aufsichtsräte haben. Ihr
Anteil liegt nach IMU-Berechnungen bei 40 Prozent.
So ignorieren laut IMU [3][Arbeitgeber wie Rossmann, IKEA, Alnatura],
Burger King, Ferrero oder Microsoft Deutschland die gesetzlichen
Bestimmungen – weil es an ernsthaften Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz
fehlt. Andere Konzerne nutzen durch die Gründung einer Europäischen
Aktiengesellschaft (zum Beispiel Vonovia, Zalando, Tesla, Sixt, BioNTech)
oder einer Stiftung (Aldi, Lidl) Lücken im deutschen Recht aus, weil durch
den Wechsel der Rechtsform der paritätisch besetzte Aufsichtsrat nicht mehr
Pflicht ist.
Im Handel hat nicht mal ein Drittel der Konzerne mit mehr als 2.000
Beschäftigten einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat, bei
Leiharbeitsfirmen sind es lediglich 12 Prozent. Im Bereich des
Facility-Managements, dazu zählen Gebäudereinigungsfirmen, sind es 7
Prozent. „Nach unseren Daten werden dadurch über 2,4 Millionen Beschäftigte
in Deutschland [4][der Mitbestimmung beraubt]. Das muss aufhören, wir
brauchen hier dringend den Gesetzgeber“, sagt IMU-Direktor Daniel Hay.
Außerdem gibt es in Deutschland durch das 2004 verabschiedete
Drittelbeteiligungsgesetz rund 1.500 Unternehmen mit 500 bis 2.000
Beschäftigten, bei denen Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat ein
Drittel der Mitglieder stellen.
30 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/BJNR011530976.html
(DIR) [2] https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-41-fuer-die-mitbestimmung-76984.htm
(DIR) [3] /Neue-Unternehmensform/!6156787
(DIR) [4] /Fairwork-Bericht-zu-Plattformunternehmen/!6192739
## AUTOREN
(DIR) Joachim Göres
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