# taz.de -- Angeblicher Arbeitszeitbetrug: Aldi Nord schmeißt Betriebsrat raus
       
       > Aldi Nord in Lehrte kündigt einen frisch gewählten Betriebsrat. Der
       > Vorwurf: Arbeitszeitbetrug. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einem
       > Skandal.
       
 (IMG) Bild: Wirkt manchmal bedrohlich als Arbeitgeber: Aldi Nord
       
       Michael Merten ist erst mal raus bei Aldi. Gekündigt, fristlos, ganz ohne
       vorherige Abmahnung – und das als Betriebsrat. Der Vorwurf, den ihm sein
       Arbeitgeber macht: Er habe Arbeitszeitbetrug begangen. Dabei war Merten
       freigestellt.
       
       Merten war Anfang Mai in den Betriebsrat bei der Gesellschaft Aldi Lehrte
       gewählt worden. Er führte die Verdi-Liste an, die erstmals in dem Betrieb
       antrat – gleich im ersten Anlauf schafften es vier Kandidat*innen von
       der Liste in den 19-köpfigen Betriebsrat, der bei Aldi Lehrte für insgesamt
       2.500 Mitarbeitende zuständig ist.
       
       Bisher war er Filialleiter einer Filiale in Salzgitter gewesen; als
       Listenführer aber wurde Merten im neuen Betriebsrat einer der insgesamt
       fünf freigestellten Betriebsräte. Damit geht eine generelle Entbindung von
       der Arbeitsverpflichtung einher. Doch aus Kulanz, so erzählt er es selbst,
       erklärte er sich bereit, nebenbei noch für eine gewisse Zeit die Filiale zu
       leiten – so gut es eben ging. Schriftlich festgehalten wurde die
       Vereinbarung nicht.
       
       „Das war sehr anspruchsvoll“, meint Merten, schließlich warteten eine Menge
       Pflichten auf ihn: Offiziell war er freigestellt, entsprechend gab es
       sowohl von Verdi als auch vom Betriebsrat einige Erwartungen an ihn.
       
       ## Ungleichbehandlung durch die Pflicht zur Buchführung
       
       Von Beginn an hatte ihn die Geschäftsführung darum gebeten, Buch zu führen
       über seine Betriebsratstätigkeiten – und Tage mit Betriebsratsarbeit zu
       melden. Doch von Beginn an erlebte Merten damit eine Ungleichbehandlung
       gegenüber den anderen freigestellten Betriebsrät*innen. Die nämlich mussten
       keinerlei Tätigkeitsnachweise erbringen.
       
       Das ist das Wesen der Freistellung: Freigestellte Betriebsräte sind von
       ihrer Arbeitspflicht generell entbunden, um ihre Betriebsratsarbeit zu
       machen. Erklärungen dazu, wie sie ihre Betriebsratsarbeit nutzen, sind sie
       [1][dem Arbeitgeber nicht schuldig.]
       
       Merten führte Buch, laut seinem Anwalt Eike Schölgens-Berard sogar „sehr
       gewissenhaft“. Aldi Lehrte reichte das offenbar nicht: Grundsätzlich alle
       angegebenen Betriebsratstätigkeiten wurden nachträglich in Zweifel gezogen.
       Man könne nicht ganz nachvollziehen, was Herr Merten jeweils gemacht habe.
       Dabei, so Anwalt Schölgens-Berard, habe „ein Arbeitgeber grundsätzlich gar
       kein Recht darauf, dass ein Betriebsrat minutiös nachweist, was er genau in
       der Freistellung gemacht hat“.
       
       Betriebsräte sind nicht unkündbar, wie es manchmal heißt, aber: Sie sind
       schwerer zu kündigen als andere. Dass Merten gekündigt wurde, war möglich,
       weil der Rest des Betriebsrats mehrheitlich zugestimmt hat; 19 Mitglieder
       sitzen dort.
       
       Wie die Entscheidung des Gremiums zustande kam, ist nicht öffentlich
       bekannt; die Arbeit und Sitzungen des Betriebsrats sind von seinen
       Mitgliedern vertraulich zu behandeln. Hätte der Betriebsrat nicht
       zugestimmt, hätte Aldi für die Kündigung vor Gericht in ein
       Zustimmungsersetzungsverfahren gehen müssen.
       
       Aldi Nord hat keinen ausgesprochen schlechten Ruf als Arbeitgeber – vielen
       ist bekannt, dass das Unternehmen übertarifliche Gehälter zahlt. Frei von
       Skandalen ist das Unternehmen nicht, doch weniges davon ist wirklich
       hochgekocht. Tatsächlich unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen laut
       Marc Jäger stark von Aldi-Gesellschaft zu Aldi-Gesellschaft. Er ist bei
       Verdi Niedersachsen-Bremen für den Einzelhandel zuständig.
       
       Aus der Gesellschaft Lehrte erreichen die Gewerkschaft aber
       überdurchschnittlich viele Beschwerden. Die Gesellschaft wurde Anfang 2025
       aus drei bis dato unabhängigen Gesellschaften zusammengesetzt – „vor allem
       die Kolleg*innen aus Rinteln und Salzgitter merken, dass die
       Arbeitsbedingungen seitdem schlechter geworden sind“, sagt der
       Gewerkschafter Jäger.
       
       Das wahrscheinlich größte Problem vor Ort sei die Personalplanung: „Die ist
       für die Gesellschaft Lehrte extrem auf Kante genäht“, sagt Jäger. Vor
       Feierabend gebe es teilweise nur eine einzige Mitarbeiter*in pro
       Filiale. Fahrer*innen würden zu Beginn der Schicht nicht erfahren, wann
       sie Feierabend haben werden.
       
       ## Genug zu tun für den Betriebsrat
       
       Und rechtlich schwierig sei eine Regelung der Gesellschaft für das
       Weihnachtsgeld: Wer einen Kind-krank-Tag anmeldet, bekommt das
       Weihnachtsgeld anteilig gekürzt. Gerichte haben ähnliche Regelungen bereits
       als Diskriminierung abgelehnt.
       
       Genug Potenzial also für Betriebsratsarbeit. Zuletzt allerdings wurde eher
       eine arbeitnehmerunfreundliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen: Bis zu
       einem bestimmten Grad kann Aldi Lehrte nun ohne Mitsprache des Betriebsrats
       über Überstunden verfügen. „Für mich ist unverständlich, warum man ein
       solch wichtiges Recht aus der Betriebsverfassung abgibt“, sagt Jäger.
       
       Vor Gericht wird die Sache jetzt auch so kommen. Ende August ist ein
       Gütetermin vorgesehen. Für Rechtsanwalt Schölgens-Berard ist die Lage
       überaus deutlich. Für eine Verdachtskündigung, noch dazu auf Verdacht, wie
       Aldi sie vorgesehen habe, sei der gesetzliche Rahmen eigentlich sehr eng –
       und bisher habe Aldi seinen Verdacht auf Arbeitszeitbetrug nicht gut
       begründen können.
       
       „Ich gehe mit Entspanntheit ins Verfahren“, sagt der Rechtsanwalt. Auch
       Marc Jäger von Verdi sieht wenig Interpretationsspielraum: „Für uns ist die
       Gesetzeslage völlig klar. Dass der Arbeitgeber hier eine Kündigung
       versucht, halten wir für einen Skandal.“
       
       Die Lage ist dennoch misslich für Merten: Seit dem 20. Juli steht er nach
       der fristlosen Kündigung ohne Gehalt da; ein Antrag auf Arbeitslosengeld
       muss nach der angeblich schuldhaften Kündigung erst einmal durchkommen. Ein
       Prozess kann sich ziehen.
       
       Transparenzhinweis: Ein Zitat im Text zur Arbeitsbelastung war
       versehentlich Michael Merten zugeordnet worden. Die Aussage stammt aber von
       Gewerkschafter Marc Jäger. Wir haben das geändert.
       
       30 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.betriebsrat.de/fachartikel/freistellung/der-freigestellte-betriebsrat-3125546
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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