# taz.de -- Brandenburg soll Schadensersatz zahlen: Schließung der Haasenburg-Heime war rechtswidrig
       
       > Drei Heimen in Brandenburg hatte das Land nach Berichten in der taz die
       > Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber zog vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Haasenburg-Heim in Brandenburg 2013
       
       epd | Im Rechtsstreit über die Schließung der Haasenburg-Heime im Jahr 2013
       hat das Landgericht Potsdam das Land Brandenburg zu Schadensersatz
       verurteilt. Der Entzug der Betriebserlaubnis sei eine rechtswidrige und
       schuldhafte Amtspflichtverletzung gewesen, urteilte das Gericht am Freitag.
       Die Klägerseite habe Anspruch auf Schadensersatz unter anderem für
       entgangene Gewinne in den Jahren 2013 bis 2024. Die Höhe könne noch nicht
       beziffert werden.
       
       Von Klägerseite würden rund 26 Millionen Euro Schadensersatz gefordert,
       hieß es. Der geltend gemachte Substanz- und Firmenschaden werde jedoch
       derzeit als unbegründet angesehen, da die tatsächliche Schadenshöhe noch
       unklar sei.
       
       Die taz hatte ab Ende 2012 mehrfach über Vorwürfe gegen die
       Haasenburg-Heime berichtet, darunter Misshandlungen und autoritäre
       Erziehungsmaßnahmen. Nach einer von der Zeitung im Juni 2013
       veröffentlichten Dokumention über die Heime setzte die damalige
       Bildungsministerin Martina Münch (SPD) eine Untersuchungskommission ein. Im
       Juli wurde ein Aufnahmestopp verhängt.
       
       Ende Oktober 2013 legte die Untersuchungskommission ihren Bericht vor. Die
       Experten stellten darin schwere Mängel fest. Was sie erfahren hätten, sei
       „zum Teil menschlich erschütternd“ gewesen, heißt es in dem Bericht. Im
       Dezember 2013 wurde dem Betreiber vom Land Brandenburg die
       Betriebserlaubnis für die Heime mit mehr als 100 Plätzen entzogen.
       
       Zur Begründung hieß es bei der Bekanntgabe der Entscheidung Mitte Dezember
       2013, das Wohl der untergebrachten Kinder und Jugendlichen sei dort
       gefährdet. Der Träger sei nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung
       abzuwenden. In den Einrichtungen könne eine Gefahr für das körperliche,
       geistige oder seelische Wohl der untergebrachten Minderjährigen deshalb
       nicht ausgeschlossen werden.
       
       ## Urteil im Hauptverfahren nach zehn Jahren
       
       Am 19. Dezember 2013 wurden die letzten Jugendlichen aus den Heimen an
       andere Orte verlegt. Bei der Staatsanwaltschaft Cottbus wurden insgesamt
       rund 70 strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu erhobenen Vorwürfen
       geführt. Zu Anklagen kam es nur in äußerst wenigen Fällen. Ein Mitarbeiter
       wurde nach Vorwürfen der Körperverletzung freigesprochen, ein anderer wegen
       einer einvernehmlichen, aber rechtswidrigen sexuellen Beziehung mit einer
       Bewohnerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
       
       Der Heimbetreiber ging vor Gericht gegen die Schließung der
       Haasenburg-Heime vor, unterlag jedoch zunächst im Eilverfahren im Januar
       2014 vor dem Verwaltungsgericht Cottbus und im Mai 2014 auch vor dem
       Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Fast zehn Jahre später, im
       November 2023, urteilte das Verwaltungsgericht Cottbus dann im
       Hauptsacheverfahren, dass der Entzug der Betriebserlaubnis für die Heime
       rechtswidrig war. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte
       das Urteil im Juli 2024.
       
       Der frühere Betreiber der Haasenburg-Heime reichte auch eine
       Schadensersatzklage gegen das Land Brandenburg ein. Darüber wurde im März
       2026 vor dem Landgericht Potsdam verhandelt, das Gericht empfahl einen
       Vergleich. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande.
       
       Nun fiel am Freitag das Urteil. Es ist noch nicht rechtskräftig, eine
       Berufung ist möglich. Dann muss sich das Oberlandesgericht damit befassen.
       Das Landgericht rechne mit einer Überprüfung seines Urteils durch das OLG,
       hieß es bei der Urteilsverkündung. Ein Vertreter des brandenburgischen
       Bildungsministeriums sagte, sollte das Urteil dort bestätigt werden, müsse
       das Landgericht anschließend über die Höhe der Schadensersatzzahlungen
       entscheiden.
       
       17 Jul 2026
       
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