# taz.de -- Queere Jugendliche in Schleswig-Holstein: Ministerin besteht auf „Deadnames“
> In Schleswig-Holstein werden Zeugnisse auf die Namen ausgestellt, die
> queere Jugendliche abgelegt haben. Bundesweit machen zahlreiche Behörden
> es anders.
(IMG) Bild: Wechsel des Namens für trans Jugendliche ist ein wichtiger Schritt: Bildungsministerium in Schleswig-Holstein sitzt das aus
Eigentlich feiert Schleswig-Holsteins Regierung gerne die Vielfalt.
Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzender Daniel Günther hat – als
bundesweit erster Regierungschef – die Schirmherrschaft für alle
Christopher Street Days (CSD) im Land übernommen. Doch im Alltag bestehen
Hürden für die Gleichstellung nonbinärer oder queerer Personen weiter. So
werden Schulzeugnisse auf die Namen ausgestellt, die im Pass stehen, auch
wenn genderqueere Kinder und Jugendliche sie abgelegt haben.
Dabei ist der Wechsel des Namens für viele trans Jugendliche ein wichtiger
Schritt. „Wenn die Schule diesen Namen ignoriert, entsteht jeden einzelnen
Tag eine kleine Verletzung“, sagte Sophie Schiebe, queerpolitische
Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, bei einer Parlamentsdebatte über die
sogenannten Deadnames. Bildungsministerin Dorit Stenke (CDU) aber lehnt die
Nennung von anerkannten selbst gewählten Namen queerer Schüler*innen in
Zeugnissen ab.
Das erschwere „den Schulwechsel, die Suche nach Praktikumsplätzen oder den
Übergang in Ausbildung und Studium in unnötiger Weise“, sagt Moritz
Griepentrog, Landesgeschäftsführer des queeren Jugendnetzwerks [1][Lambda
Nord]. Die Gruppe fordert, dass in Schleswig-Holsteins Schulen der
Ergänzungsausweis, der aus der Selbsthilfe entstandenen Deutschen
Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti),
anerkannt wird.
## Bundesweit erkennen Behörden den Ausweis an
[2][Der dgti-Ausweis] ähnelt dem offiziellen deutschen Personalausweis,
allerdings mit dem Wunschnamen und mit einem aktuellen Passfoto. Gültig ist
er nur in Kombination mit dem Personalausweis. Bundesweit erkennen ihn
zahlreiche Behörden bereits an.
Warum klappt das nicht an Schleswig-Holsteins Schulen? Das wollte
Griepentrog vom Bildungsministerium wissen. Für die elektronische
Übermittlung der entsprechenden Gutachten habe die Behörde „eine Gebühr von
stolzen 150 Euro verlangt“, sagt Griepentrog. Es sei „schade, dass eine
Landesregierung, die sich die Diskriminierungsfreiheit auf die Fahnen
schreibt, ihre Argumente hinter einer Bezahlschranke versteckt“.
Es gebe kein einzelnes Gutachten, sagt hingegen Wilko Huper, Sprecher des
Bildungsministeriums, auf taz-Anfrage. Der Antrag, den Griepentrog stellte,
habe eine ganze Reihe von rechtlichen Bewertungen und Einzelfallprüfungen
umfasst. „Für eine solch umfassende Auskunft werden nach der
Kostenverordnung in der Regel Gebühren erhoben“, so Huper. Denn die Antwort
kostet Arbeitszeit und Aufwand für „Recherche, Prüfung, Aufbereitung und
gegebenenfalls Schwärzungen personenbezogener Daten“.
Wie das Ministerium zu der Frage steht, lässt sich nachlesen. Bereits im
Februar 2026 [3][diskutierte der Landtag darüber, wie sich „Sensibilität
für queere Vielfalt an Schulen fördern“ lasse]. Schiebe forderte damals,
dass an Schulen der dgti-Ergänzungsausweis anerkannt werde.
Es ging auch um gendersensible Sprache. Die hatte die heutige Bundes- und
frühere Landesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in schriftlichen
Arbeiten untersagt – trotz des Protests der im Land mitregierenden Grünen.
„Eine Diffamierung von Gendersprache halten wir für absolut falsch“,
betonte deren schulpolitischer Sprecher Malte Krüger im Februar. Die Grünen
seien weiterhin dafür, eine geschlechtergerechte und inklusive Sprache zu
fördern.
Stenke aber führt den Kurs ihrer Vorgängerin fort. Ihre Fachabteilung habe
die Frage geprüft, ob Zeugnisse mit dem Wunsch- statt mit dem Passnamen
ausgestellt werden könnten. „Wir haben uns das genau angeguckt; wir haben
überlegt, ob wir da nicht großzügig sein können, aber es macht keinen Sinn,
an der Stelle großzügig zu sein. Wir werden das nicht machen“, sagte Stenke
in der Debatte. Es gebe zu viele rechtliche Stellungnahmen und gerichtliche
Entscheidungen, die dem entgegenstünden.
„Im Schulalltag werden Schülerinnen und Schüler auf Wunsch
selbstverständlich bereits vor einer amtlichen Änderung mit ihrem
selbstgewählten Namen angesprochen. Auch in schulischen Schriftstücken kann
dieser Name verwendet werden“, sagt Ministeriumssprecher Huper jetzt auf
Nachfrage. Aber bei Zeugnissen sei die Lage anders: „Zeugnisse sind
amtliche Urkunden mit Nachweisfunktion gegenüber Dritten, etwa bei einem
Schulwechsel, bei Bewerbungen, im Übergang in Ausbildung oder Studium.
Deshalb müssen die Angaben auf dem Zeugnis grundsätzlich mit den amtlichen
Personendaten übereinstimmen.“
Der Verein Lambda Nord will nun beim CSD in Lübeck am 14. und 15. August
gezielt Spenden sammeln, um die 150 Euro für das Gutachten aufzubringen.
Das Ziel sei es, so Griepentrog, „eine queerfreundliche Verwaltungspraxis
zu etablieren, die Zeugnisse unbürokratisch auf den selbst gewählten Namen
ausstellt“.
13 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://lambda-online.de/ueber-uns/landesverbaende/
(DIR) [2] https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/
(DIR) [3] https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl20/plenum/plenprot/2026/20-113_02-26.pdf
## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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