# taz.de -- Berliner Senat bekämpft Streiks: Immer mehr Kohle für die Streikbekämpfung
> Beschäftigte in Kitas und Krankenhäusern streiken für bessere
> Arbeitsbedingungen. Anstatt sie zu unterstützen, geht Berlin gerichtlich
> dagegen vor.
(IMG) Bild: Das Arbeitsgericht untersagte erst den unbefristeten Streik der Kita-Eigenbetriebe. Später korrigierten sie ihre Entscheidung
Für die auskömmliche Bezahlung von pädagogischen Fachkräften kein Geld,
aber für die Bekämpfung ihrer Streiks. Lange streikten die Beschäftigten
der Berliner Kita-Eigenbetriebe, um [1][bessere Arbeitsbedingungen und
Bezahlung] zu erwirken. Am Ende wurden aus ihrer Forderung nach 7 Prozent
mehr 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026. Gleichzeitig gab das Land Berlin
68.286,92 Euro für die gerichtliche Bekämpfung der Kita-Streiks zwischen
2024 und 2026 aus.
Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten schriftlichen Anfrage des
Abgeordneten Damiano Valgolio (Linke) hervor, die der taz exklusiv
vorliegt. „Statt alle 2 Jahre die Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten
gegen Streiks zu vervielfachen, sollte diese Regierung das Geld lieber da
hingeben, wo es wirklich gebraucht wird: in den sozialen Bereich“, sagt
Valgolio. So wurde im September 2024 auf Klage des Landes eine einstweilige
Verfügung erwirkt und das unbefristete Streiken der Kita-Eigenbetriebe
verboten. Verdi ging daraufhin in die Berufung, wurde jedoch vom
Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.
Im März 2026 erhob das Land Berlin erneut Klage, um die Aufhebung einer
weiteren einstweiligen Verfügung gegen die Streiks in den
Kita-Eigenbetrieben zu verhindern. Schließlich stellte das Gericht mit
einem am 29. Mai 2026 verkündeten [2][Urteil] fest, dass den pädagogischen
Fachkräften das Streikrecht zusteht. Aber da waren die Tarifverhandlungen
eh schon beendet.
Die Bekämpfung der Streiks der Kita-Eigenbetriebe und die damit für das
Land Berlin entstehenden Kosten nehmen zu: Wurden im Haushalt 2022/2023 für
Gerichts- und ähnliche Kosten nur 8.688,27 Euro ausgegeben, so waren es
2024/2025 bereits 23.490,02 Euro und 2026/2027 nun 60.235,89 Euro.
## Landeseigene Betriebe schweigen
Die Kita-Eigenbetriebe sind nicht die Einzigen, bei denen Verfahren
angestrengt oder einstweilige Verfügungen vor dem Arbeitsgericht beantragt
wurden, um Streiks zu bekämpfen: 2025 gab es einen Eilantrag gegen einen
Streik bei der Charité-Tochter CFM. Über die daraus entstandenen Kosten
gibt die landeseigene Charité in der Anfrage jedoch keine Auskunft und
verweist auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.
Die Vivantes GmbH gibt an, [3][seit 2020 keine Streiks mehr verboten zu
haben]. Es kam aber zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren 2021 und zu
drei weiteren 2026. Im Jahr 2026 wurde außerdem der konkrete Umfang des
Notdienstes gerichtlich festgesetzt. Auch Vivantes macht keine Angaben zu
den entstandenen Kosten und verweist auf das Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis.
Trotz der fehlenden Auskunft über die konkreten Kosten seitens Vivantes und
der Charité lässt sich erahnen, dass im Berliner Haushalt weit mehr
Gerichts- und ähnliche Kosten zur Bekämpfung von Streiks eingestellt sind.
„Die Arbeitsbedingungen durch Sparmaßnahmen zu verschlechtern und dann
einstweilige Verfügungen zu erwirken und zu klagen, wenn die Betroffenen
sich mit ihren legalen Mitteln wehren, ist zutiefst unsozial und einfach
nur schäbig“, so Valgolio.
7 Jul 2026
## LINKS
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(DIR) [2] /Gericht-korrigiert-Entscheidung-von-2024/!6182786
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## AUTOREN
(DIR) Ann Toma-Toader
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