# taz.de -- Kinderschutz: Verbot von Kindersexpuppen bleibt
       
       > Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von zwei pädophilen Männern ab. Zu
       > groß sind die Bedenken, Hemmschwellen abzubauen.
       
 (IMG) Bild: Es gibt kein Recht auf Kindersexpuppen, hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt
       
       [1][Das Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“] bleibt
       bestehen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage von zwei pädophilen
       Männern mit sechs zu zwei Richterstimmen ab. Die Annahme des Gesetzgebers,
       der Gebrauch von Kindersexpuppen gefährde auch reale Kinder, sei
       „vertretbar“, so die Richtermehrheit.
       
       Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
       wer eine Kindersexpuppe kauft oder besitzt. Das regelt seit 2021 das
       Strafgesetzbuch in Paragraf 184l. Hersteller und Händler werden sogar mit
       bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die neue Strafrechtsnorm wurde von der
       damaligen schwarz-roten Koalition beschlossen. Die seinerzeitige
       Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einem Signal an die
       Gesellschaft, dass der Schutz von Kindern ernst genommen werde.
       
       Es geht dabei um Puppen, die wie klassische Sexpuppen aus Gummi oder
       Silikon gefertigt sind. Allerdings sind Kindersexpuppen nur einen Meter bis
       1,40 m groß und haben die Gesichtszüge von 10- bis 14-jährigen Mädchen
       (oder Jungen). Die Mädchenpuppen haben penetrierbare Scheiden-Inserts.
       Solche Puppen werden in Asien hergestellt und wurden auch nach Deutschland
       eingeführt. 2025 gab es in Deutschland 52 Strafverfahren im Zusammenhang
       mit Sexpuppen.
       
       Gegen das Verbot erhoben zwei pädophile Männer Verfassungsbeschwerde. Sie
       sahen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und den Kernbereich der
       privaten Lebensgestaltung verletzt. Sie bräuchten die Sexpuppen als
       „Masturbationshilfsmittel“ zur Triebabfuhr, die niemanden schade, aber auch
       zur Bewältigung von Einsamkeitsgefühlen. Sie würden sonst wohl depressiv.
       
       ## Hemmschwellen würden durch Puppen gesenkt
       
       Die Klage hatte allerdings keinen Erfolg. Der Eingriff in das Recht auf
       sexuelle Selbstbestimmung sei gerechtfertigt, entschied das
       Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber habe „von seinem
       Einschätzungsspielraum in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht“, heißt es in
       dem Beschluss. Der Bundestag durfte annehmen, dass durch die Nutzung
       kindlicher Sexpuppen der Wunsch geweckt oder verstärkt werden könnte, die
       an der Puppe eingeübten sexuellen Handlungen in der Realität auch an einem
       Kind vorzunehmen.
       
       Sie beriefen sich auf den [2][Sexualwissenschaftler Klaus Beier] vom
       renommierten Projekt „Kein Täter werden“. Beier hatte in einer
       Fernsehsendung von RTL die Sorge geäußert, dass die Nutzung von Sexpuppen
       die Verhaltenskontrolle von Pädophilen lockere und Taten wahrscheinlicher
       mache. Wegen dieser möglichen Außenwirkung der Sexpuppennutzung sei das
       Verbot auch kein Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung.
       
       Außerdem argumentierten die Verfassungsrichter, durch das Verbot von
       Kindersexpuppen werde die „Objektifizierung von Kindern“ verhindert und dem
       Eindruck einer gesellschaftlichen Akzeptanz der Sexualisierung von Kindern
       entgegengewirkt.
       
       Ein vehementes Sondervotum schrieb allerdings [3][der einst von der FDP
       vorgeschlagene Verfassungsrichter] Thomas Offenloch. Für ihn ist das Verbot
       von Kindersexpuppen eine unzulässige „Moralgesetzgebung“. Der Staat dürfe
       keine Vorgaben für die sexuelle Selbstbefriedigung machen, weil sie
       eindeutig zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehöre. Es gebe
       auch keine wissenschaftlichen Studien, die eine Absenkung der Hemmschwellen
       durch die Nutzung von Sexpuppen bestätige. Ein Werbeverbot für Sexpuppen
       hätte genügt, um dem falschen Eindruck einer Normalisierung von Sex mit
       Kindern entgegenzuwirken.
       
       2 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexualisierte-Gewalt-gegen-Kinder/!5722873
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 (DIR) [3] /Wahl-der-Verfassungsrichter/!6096038
       
       ## AUTOREN
       
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