# taz.de -- Zu wenig Organspenden: Parteiübergreifend für Widerspruchsregelung
> Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten startet den nächsten Versuch zur
> Neuregelung der Organspenden. Gibt es dafür inzwischen eine politische
> Mehrheit?
(IMG) Bild: Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr wenig Organe gespendet
Mal wieder ist die Widerspruchslösung für Organspenden auf dem Tisch.
Menschen müssten dann aktiv widersprechen, wenn sich nicht
Organspender*innen werden wollen. Das wird seit Jahren diskutiert,
weil die Spendenbereitschaft hierzulande so gering ist. Nun hat eine Gruppe
von Bundestagspolitiker*innen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken
den Gesetzentwurf für eine solche Widerspruchsregelung eingebracht. Es ist
nicht der erste Versuch.
Im internationalen Vergleich werden in Deutschland sehr wenig Organe
gespendet. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantationen kamen zuletzt
12 Spender*innen auf 1 Million Einwohner*innen. In anderen europäischen
Ländern – Spanien wird hier oft als Beispiel genannt – ist es ein
Vielfaches.
## Deutschland abgeschlagen
Das [1][vor zwei Jahren eingeführte Organspenderegister] hat zwar die
Eintragung und postmortale Abfrage der Spendenbereitschaft erleichtert. Es
bleibt aber bislang dabei, dass in Deutschland entweder die spendende
Person zu Lebzeiten oder deren Angehörige post mortem aktiv einer
Organentnahme zustimmen müssen.
Die [2][Spendenbereitschaft und auch die Spenden haben sich seit Einführung
des digitalen Registers etwas erhöht], aber die Lücke zwischen benötigten
und tatsächlichen Organspenden bleibt groß. [3][Deutschland profitiert]
nach wie vor von einer höheren Spendenbereitschaft in anderen Ländern.
Spanien etwa hat mit verschiedenen Maßnahmen die Zahl der
Organspender*innen deutlich erhöhen können. Neben der Einführung der
Widerspruchsregelung bereits im Jahr 1979 gilt in Spanien auch eine andere
Definition von Tod als Grundlage für eine Organspende. Während in
Deutschland eine Organentnahme – bei Organspendebereitschaft – [4][nur im
Falle eines festgestellten Hirntods möglich] ist, kommen in Spanien auch
Menschen als Organspender*innen infrage, deren Herz-Kreislauf-Tod
festgestellt wurde. In Österreich, Schweiz und den Niederlanden gibt es
vergleichbare Regelungen.
Zur Vorstellung ihres Gesetzentwurfs für eine Widerspruchsregelung betonten
die Initator*innen: Bei der Organspendevermittlungsstelle Eurotransplant
sei Deutschland inzwischen das einzige Land ohne eine Widerspruchsregelung
und habe die niedrigsten Spendenzahlen. Dabei stünden laut Umfragen 85
Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüber, 75
Prozent äußerten sich auch klar, selbst spenden zu wollen. Die tatsächlich
dokumentierte Spendenbereitschaft liegt aber trotz aller Maßnahmen deutlich
dahinter.
## Politische Mehrheit ungewiss
Deshalb solle künftig jede volljährige und einwilligungsfähige Person für
eine Organspende infrage kommen, wenn sie eingewilligt oder nicht explizit
widersprochen habe, erläuterte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine
Dittmar. Konkret solle jede*r 18-Jährige durch ein Anschreiben darauf
hingewiesen werden, „dass er sich entscheiden sollte und dass seine
Nichtentscheidung als Zustimmung gilt“, so die CDU-Abgeordnete Gitta
Connemann. Eine solche Regelung würde auch den Druck von den Angehörigen
nehmen, sagte der Grünen-Abgeordneter und Neurologe Armin Grau.
Erst im letzten Jahr hatte sich auch der Bundesrat für eine
Widerspruchsregelung ausgesprochen. Bereits zwei Mal haben
fraktionsübergreifende Gruppen von Bundespolitiker*innen [5][einen
solchen Vorstoß versucht]. Eine politische Mehrheit im Bundestag kam
bislang aber nicht zustande und ist auch diesmal ungewiss. Erst am Mittwoch
hatte eine ebenfalls fraktionsübergreifende Gruppe Abgeordneter vor einer
Widerspruchsregelung gewarnt.
Die Mitinitiatorin des Gesetzentwurfs, Sabine Dittmar, zeigte sich dennoch
zuversichtlich, dass es in den Fraktionen [6][anders als bei einer
Abstimmung 2020] ausreichende Mehrheiten gebe. Angestrebt sei eine erste
Lesung im Bundestag noch vor der Sommerpause und die finale Abstimmung bis
Jahresende. Für eine solche ethische Debatte wird in der Regel der
Fraktionszwang aufgehoben. (mit dpa)
7 May 2026
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## AUTOREN
(DIR) Manuela Heim
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