# taz.de -- Berufskrankheit durch Schadstoff: „Haben Sie mit Asbest zu tun gehabt?“
       
       > Seit Jahrzehnten ist Asbest verboten, doch noch immer zerstört es das
       > Leben vieler Tausend Menschen. Auch das von Hans Stock. Über seinen Kampf
       > für Entschädigung.
       
 (IMG) Bild: Wie viel Asbest jemand eingeatmet hat, messen Gutachter in „Faserjahren“
       
       Im November 2026 soll Hans Stock medizinisch begutachtet werden, einmal
       mehr. Er wäre dann 81 Jahre alt. Wieder soll er einem Gutachter
       gegenüberstehen, wieder soll seine Lunge überprüft werden, wieder soll er
       auf die Stellungnahme warten. Zum vierten Mal. Seine Odyssee will kein Ende
       nehmen.
       
       Im Februar 2022, vor mehr als vier Jahren, sitzt Hans Stock am Esstisch in
       seinem Haus in Bremen und erzählt die Vorgeschichte. Er wirkt
       zerbrechlicher, als er am Telefon geklungen hatte. Zwei Stunden hatte er
       zuvor bereits am Handy aus seiner Biografie erzählt: von seinen Eltern, die
       aus Ostpreußen geflohen waren, von seinen drei Söhnen, von der geliebten
       Enkeltochter und den Bilderbüchern, die er ihr schreibt.
       
       Stock ist lungenkrank. Ihm bleibe die Luft weg, sagt er, schon nach zehn,
       zwanzig Metern zu Fuß. Auch als er in seinem Haus sitzt und spricht, ringt
       er plötzlich nach Luft.
       
       Den jährlichen Urlaub an der Mosel haben sie aufgegeben, seine Frau und er.
       Sie fährt ihn zum Arzt und zieht ihn morgens an, auf längeren Strecken
       schiebt sie ihn im Rollstuhl. Er sagt, er habe immer gedacht, seine Atemnot
       käme vom Herzen. Bis er im Jahr 2019 einen Anruf erhält. Am Telefon erzählt
       ihm sein Urologe, dass es Asbeststaub sein könnte, der seine Lunge
       zerstört. Viele Jahre hat Stock mit Asbest gearbeitet, an mehreren
       Arbeitsstellen.
       
       Hans Stock ist wohl durch die Arbeit mit dem schädlichen Stoff krank
       geworden, [1][wie Tausende andere Menschen in Deutschland]. Zwar ist die
       Verwendung der Faserstoffe seit gut 30 Jahren verboten, [2][aber Menschen
       erkranken noch bis zu 60 Jahre, nachdem sie den Staub eingeatmet haben].
       
       Deswegen zählen die Lungenkrankheit Asbestose, asbestbedingter Lungen- und
       Kehlkopfkrebs sowie das Mesotheliom – ein Tumor, der fast nur durch Asbest
       hervorgerufen wird – nach wie vor zu den häufigsten Berufskrankheiten. Und
       zu den tödlichsten: 2024 verursachten sie rund 65 Prozent der insgesamt
       1.900 Todesfälle durch eine Berufskrankheit. Das sind die jüngsten Zahlen,
       veröffentlicht im Dezember 2025 von der Bundesregierung [3][im jährlichen
       Bericht zu „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“]. Im Vorwort erwähnt
       Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas explizit Asbest.
       
       Asbest ist ein Mineral, das eine faserhafte Struktur hat. Abgebaut wird es
       in Asbestminen. Einst war es die [4][„Wunderfaser“ des
       Wirtschaftswunderlands Deutschland]. Laut Umweltbundesamt ist hierzulande
       in den vergangenen hundert Jahren kaum ein anderer Werkstoff in so großen
       Mengen verwendet worden. Asbest ist feuerfest, extrem beständig und noch
       überall zu finden.
       
       Als Asbestzement auf Dächern, Spritzasbest um Heizungsrohre, in
       asbesthaltigen Vinyl-Bodenbelägen, in Verputzen, Fliesenklebern und vielem
       mehr. Ist er fest gebunden oder mit anderen Materialien überbaut, ist
       Asbest noch nicht besonders gefährlich. Doch beim Umgang damit, wenn die
       winzigen Fasern freigesetzt werden, können diese in die Lunge gelangen.
       
       Für Menschen, die durch ihre Arbeit an Asbestose erkrankt sind, ist die
       gesetzliche Unfallversicherung zuständig – und als deren Träger die
       Berufsgenossenschaften. Auch Hans Stock glaubte, dass diese ihn
       entschädigen würden. Sechs Jahre, drei Gutachten und eine Klage später
       glaubt er das nicht mehr. Er erlebt ein System, das im Zweifel nicht für
       die Kranken arbeitet, sondern gegen sie.
       
       Stock ist einer von vielen, die in Werkstätten und Fabriken, auf Baustellen
       und Werften geschliffen, gebohrt und gehämmert haben, um Stück für Stück,
       Stein für Stein aus den Ruinen des Zweiten Weltkriegs wieder ein
       Industrieland zu errichten. Wie viele andere Werftarbeiter, Schlosser,
       Weberinnen, Klempner, Kfz-Mechaniker.
       
       Erledigt ist das Thema Asbest noch lange nicht. Im Gegenteil: 2023 warnte
       die Industriegewerkschaft Bau vor einer „Asbest-Welle“ in den kommenden
       zwei Jahrzehnten. Zwischen 1950 und 1989 sei mehr als die Hälfte aller
       Wohnhäuser in Deutschland gebaut worden, rund 9,4 Millionen. Vermutlich
       stecke Asbest in allen Gebäuden, die in der Zeit gebaut oder umgebaut
       wurden. Und die müssten jetzt saniert werden. Wer dort ungeschützt bohrt
       oder schleift und Asbestfasern einatmet, gefährdet sich.
       
       Durch die Lunge verlaufen von der Luftröhre aus die Bronchien. Sie
       verzweigen sich immer feiner, wie Äste eines Baums. An ihren Spitzen sitzen
       winzige Lungenbläschen, umhüllt von Adern. Dort geht der Sauerstoff, den
       wir einatmen, ins Blut über. Feine Asbestfasern, die einige tausendstel
       Millimeter lang sind, können tief in die Lunge gelangen, bis in die
       Lungenbläschen hinein.
       
       Die Fresszellen des Immunsystems versuchen sie zu vernichten – und
       scheitern an den langen, harten Fasern. Sie sterben, das Lungengewebe
       entzündet sich, die Lungenbläschen vernarben, immer weniger Sauerstoff
       erreicht die Blutbahn.
       
       ## Actien-Gesellschaft „Weser“
       
       Dann fällt auch das Atmen schwerer. Wenn die Lunge vernarbt, spricht man
       von einer Lungenfibrose. Wenn Asbest die Ursache ist, einer Asbestose.
       Anzeichen für Asbestose sind Atemnot, vor allem unter Belastung, dann auch
       in Ruhe, Husten, Gewichtsverlust, Schmerzen in der Brust. Asbest kann auch
       Lungen-, Kehlkopf- und Eierstockkrebs verursachen. Und, besonders tödlich:
       das Mesotheliom, ein Tumor an Brust- oder Bauchfell, an dem die meisten
       Erkrankten innerhalb von zwei Jahren sterben.
       
       Hans Stock, Jahrgang 1945, ist ein leicht gebeugter, blasser Mann mit
       freundlichen Augen. Weil er sehr persönliche Informationen teilt, möchte er
       anonym bleiben, sein Name in diesem Text ist geändert. Immer wieder
       durchfährt ein Zittern seinen rechten Arm, als Stock im Februar 2022 an
       seinem Esstisch sitzt.
       
       Ringsum reinliche, sortierte Bürgerlichkeit. Ein Reihenhaus im Bremer
       Stadtteil Woltmershausen. Ganz nah fließt die Weser, die einst die Bremer
       Kaufleute reich machte. Der Fluss war die Lebensader, schaffte Arbeit, Geld
       und Sinn. Am anderen Ufer steht heute ein monströses Shoppingcenter. Früher
       standen dort die Bockkräne und Helgen einer Bremer Großwerft: der
       Actien-Gesellschaft „Weser“ (AG Weser), lange eine der größten und
       traditionsreichsten Schiffswerften Deutschlands. 1983 musste sie in der
       Werftenkrise schließen.
       
       Der junge Hans Stock wollte eigentlich etwas Kaufmännisches machen. Doch
       sein prügelnder Vater bestand auf einem Handwerk. Mit 16 lernte Stock
       Kupferschmied auf der AG Weser. Seine Aufgabe: Kupfer zu Töpfen, Tellern
       und Rohren zu hämmern. Er ging an Bord, um die Rohre zu verlegen, und
       umwickelte sie mit asbesthaltigem Isoliermaterial.
       
       Das kam in großen Rollen, wie wollener, pieksender Teppich, er schnitt es
       in der Werkstatt zu oder auf dem Schiff, mit der Hand. Mit Helm, aber ohne
       Atemschutz. „Darüber hat sich gar keiner Gedanken gemacht“, sagt er.
       
       Das Zentrum für Krebsregisterdaten verfolgt, wo sich in Deutschland
       Mesotheliomfälle häufen. Der Tumor ist selten und entsteht praktisch nur
       durch Asbest. Vergleichsweise viele Erkrankte finden sich demnach im
       Nordwesten, in und um Bremen und andere Schiffsbaustandorte, teils auch im
       Ruhrgebiet und in der Nähe ehemaliger Werke, die Asbestprodukte
       herstellten.
       
       Dass Asbest gefährlich ist, war bereits in den 1960er Jahren nichts Neues.
       Die „schwere Asbeststaublungenerkrankung“ stand im Deutschen Reich seit
       1936 auf der Berufskrankheitenliste. Ab 1940 gab es Maßnahmen, um die
       Belastung zu verringern, aber die ersten Schutzvorschriften kamen erst
       1972. Während Ärzte warnten und immer mehr Belege für die Gefahren durch
       Asbest sammelten, verzögerten industrielle Interessen und Lobbyarbeit ein
       umfassendes Verbot.
       
       Krank ist Hans Stock schon lange. 2004, mit Ende 50, machte er eine Reha.
       „Es ging mir immer schlechter, rein körperlich“, sagt er. Im Bewegungsbad
       ging er unter. Er hatte angefangen, zu zittern, und das Gefühl, keine Luft
       mehr zu bekommen. Zunächst hieß es, das sei das Herz, dann, es sei
       Parkinson, aber er habe auch eine Panikattacke erlitten. Der Auslöser: die
       Angst, zu ersticken. Eine Ärztin sagte ihm, er würde nie wieder arbeiten
       können.
       
       „Das war ein Schock für mich. Ich war ja mal gerade 58 Jahre“, sagt er.
       Stock arbeitete zuletzt als Vertreter. Er meldete sich arbeitslos, wenige
       Jahre später ging er in Rente. Er erzählt davon, dann bricht seine Stimme.
       Er fragt seine Frau: „Hab ich jetzt noch was vergessen?“ Stock hat Morbus
       Parkinson und eine koronare Herzerkrankung, ihm wurden Bypässe gelegt. Wenn
       die Gefäße ums Herz verengt sind, kann das tatsächlich Atemnot verursachen,
       weil weniger Sauerstoff zum Herzen gelangt.
       
       Wie sehr hatte Asbest schon damals seine Lunge angegriffen? Er ist 74, als
       ein Arzt dort etwas entdeckt. Im Sommer 2019 machen sie Urlaub an der
       Mosel, Stock lässt Wasser, es kommt Blut heraus. Seine Frau ruft bei seinem
       Urologen an. Sie sollen zurück nach Bremen kommen.
       
       Im Krankenhaus machen sie Schnittbilder von Stocks Nieren. Nur zufällig ist
       darauf der untere Teil der Lunge zu sehen. Abends bekommt er einen Anruf.
       Sein Urologe fragt, ob er Raucher sei. Stock: „Nee, sach ich, ich hab mein
       Leben lang nicht geraucht, nicht mal eine Zigarette probiert. Ja, sagt er,
       dann kann das nur Asbestose sein. Haben Sie mit Asbest zu tun gehabt?“
       
       Im Januar 2020 wird in einem Bremer Krankenhaus Stocks Brustkorb gescannt,
       in einem Computertomografen. Die Schnittbilder zeigen, dass beide
       Lungenflügel vernarben, von unten her, und dass sein Brustfell stellenweise
       verdickt ist. Die Verdickungen bilden sich durch Asbest, sind aber
       gutartig. Stock geht daraufhin zu einem Lungenfacharzt in Bremen. Der
       stellt im Februar 2020 eine Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit.
       
       Stock wird damit ein Fall für eine deutsche Berufsgenossenschaft. Wenn
       jemand bei der Arbeit verunfallt oder erkrankt, muss sie die Behandlung
       bezahlen, oder eine Verletztenrente, wenn jemand nicht mehr arbeiten kann
       wie zuvor. Zuletzt hat Stock für eine Treppenbaufirma gearbeitet, für die
       die Berufsgenossenschaft Bau zuständig ist, die BG Bau. Sie übernimmt die
       Aufgabe festzustellen, ob Stock eine Berufskrankheit hat. Dazu gehört zu
       ermitteln, wo Stock Asbest einatmen musste, von der Lehre bis zur Rente.
       
       Sein Arbeitsleben begann 1961, bei der AG Weser. Vier Jahre blieb Stock auf
       der Werft.
       
       ## 12,3 Faserjahre
       
       1965 fing Stock bei einer Bremer Firma als Heizungsmonteur an. „Wenn man
       dort die alten Heizkörper entsorgt hat, rausgerissen hat, das war ja alles
       nur mit Asbest“, sagt er. „Und wenn wir Leitungen verlegt haben, Kessel
       aufgebaut haben und so weiter, dann war das immer mit Asbest.“
       
       1969 arbeitete Stock ein paar Monate am Hochofen einer Eisengießerei. In
       einem asbesthaltigen Schutzanzug, gegen die Hitze.
       
       Ab 1970 ging er ins Kaufmännische und wurde Vertreter: im Pharmahandel,
       dann für Firmen, die Fenster, Türen, Heizungen oder Treppen verkauften. Bei
       einer der Treppenbaufirmen fuhr er mit auf die Baustellen, half beim
       Sanieren. „Demontage von Asbestzement-Wellplatten und kleinformatigen
       Platten“, heißt es in den Unterlagen.
       
       Die Berechnung für Stock ergibt 12,3 sogenannte Faserjahre. Das soll
       zählbar machen, wie viele Fasern ein Mensch in seinem Arbeitsleben
       eingeatmet hat. Ein [5][Faserjahr bedeutet]: ein Jahr lang eine Million
       Fasern pro Kubikmeter Luft, acht Stunden, jeden Werktag, eingeatmet zu
       haben. Im Laufe seines Arbeitslebens muss Stock also Milliarden dieser
       Fasern eingeatmet haben. Die so krebserregend sind, dass es keinen
       Schwellenwert gibt, bis zu dem Asbest als unbedenklich gilt.
       
       Stock ist viel zu Hause. Er liest gern in einer alten Lutherbibel. „Wenn
       ich in den Psalmen was lese, das ist dann wie so eine Wärme, die von der
       Bibel ausgeht“, sagt er. Früher nahm ihn seine Großmutter, die bei ihnen
       lebte, oft auf den Schoß, den kleinen Hans, der manchmal nachts aus dem
       Bett geprügelt wurde, und erzählte ihm biblische Geschichten. „Sie konnte
       so wunderbar erzählen“, sagt Stock. „Meine erste große Liebe!“
       
       Zum Zeitpunkt des ersten Gesprächs mit der taz hat Stock eine schwere
       Depression. An manchen Tagen, sagt er, nachdem seine Frau ihn geweckt und
       angezogen hat, kommt er weinend die Treppe herunter. Er sagt:
       „Zwischendurch kommt, wie soll ich das sagen, dieser Druck zustande. Und
       dann stelle ich fest: Ich bin für alle nur eine Belastung. Und dann ist das
       diese Gratwanderung – am besten machste Schluss, und dann ist alles
       vorbei.“ Er sagt: „Ich kann nicht mal mehr den Rasen mähen. Dann denke ich:
       Mann, neulich konntest du das doch noch alles.“
       
       Aber es gibt auch Tage, an denen seine kleine Enkelin zu Besuch kommt. Sie
       schauen sich Bilderbücher an, üben Lesen. Manchmal, erzählt Stock, sage sie
       zu ihm: „Opa, jetzt kannst du nicht mehr, du setzt dich erst mal hin zum
       Ausruhen.“
       
       Im September 2020 beauftragt die Berufsgenossenschaft einen Gutachter,
       Stock zu untersuchen. Im November fahren Stock und seine Frau zu Dr. V.,
       einem Lungenfacharzt im nahen Niedersachsen.
       
       Gutachten sind entscheidend. Ein Experte soll bewerten: Ist jemand durch
       Asbest erkrankt? Und wenn ja, wie sehr? Dafür gibt es Leitlinien, etwa die
       „Falkensteiner Empfehlung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
       (DGUV). Das ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften.
       
       Laut DGUV kann sich ein Arzt, der sich für Begutachtung interessiert, bei
       einem der Landesverbände melden. Wenn er den Anforderungen entspricht,
       kommt er in die Gutachterdatenbank. In der Regel schlägt die
       Berufsgenossenschaft drei Gutachter vor, und der Versicherte wählt einen
       aus. Die Berufsgenossenschaft bezahlt für das Gutachten.
       
       In Gutachten wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) beschieden. Sie
       beschreibt den Verlust der Arbeitskraft in Prozent. Ob die Person arbeitet
       oder schon im Ruhestand ist, spielt keine Rolle. Für eine Verletztenrente
       müsste der Gutachter eine MdE um mindestens 20 Prozent feststellen: eine
       etwas schlechtere Lungenfunktion, Husten, leichte Luftnot bei Belastung.
       Bei einer MdE von 20, 50 oder 80 Prozent, bekäme er eben so viel einer
       vollen Verletztenrente – maximal aber zwei Drittel des Gehalts vor der
       Erkrankung. Sie würde auch noch auf seine Altersrente angerechnet.
       
       Aber die Berufskrankheit muss ein wesentlicher Grund für die Luftnot sein.
       Schließlich gibt es andere mögliche Ursachen, die nichts mit Asbest zu tun
       haben: eine Herzerkrankung etwa, oder Übergewicht.
       
       Stock bekommt den Bescheid von der Berufsgenossenschaft im März 2021. Er
       rechnet damit, eine kleine Verletztenrente zu bekommen. Und im Brief der BG
       Bau steht auch: „Ihre Erkrankung ist eine Berufskrankheit (…)„. Weiter
       unten aber heißt es: „Sie haben keinen Anspruch auf Rente.“
       
       Den Bescheid für Stock haben ein Arbeitgeber- und ein Arbeitnehmervertreter
       unterzeichnet. Sie saßen im Rentenausschuss der BG Bau, der über Stocks
       Fall entschied. Bei ihrer Entscheidung, so schreiben sie, hätten sie sich
       besonders auf das Gutachten von Dr. V. gestützt.
       
       ## „Im Zweifel ist der Kläger der Angeschmierte“
       
       Dr. V. sollte messen, wie gut Stocks Lunge funktioniert: Wie kräftig er
       ein- und ausatmen kann, zum Beispiel. Dafür atmete Stock in ein Spirometer,
       ein Rohr an einem Messgerät. Er atmete auch in ein Gerät in einer Kammer,
       so dass sich leichte Druckveränderungen erfassen lassen.
       
       Die Methode eignet sich auch für sehr kranke Menschen. Bei Asbestose ist
       besonders wichtig zu messen, wie viel eingeatmeter Sauerstoff ins Blut
       übergeht. Denn je mehr die Lungenbläschen vernarben, desto weniger
       Sauerstoff gelangt ins Blut. Diese Tests sind „unverzichtbar“ – so steht es
       in der Falkensteiner Empfehlung, die Dr. V. berücksichtigt, wie er
       schreibt.
       
       Aber die Untersuchungen seien nicht gelungen, schreibt der Arzt. Vor allem
       wegen Stocks Tremor. Er sei zu krank, um die Tests richtig zu machen. Stock
       hingegen erinnert sich so daran: „Ich musste in den Apparat da reinpusten
       und bin vom Stuhl gefallen, weil ich keine Luft mehr bekam.“ Obwohl
       wichtige Ergebnisse fehlen, spricht Dr. V. eine Empfehlung aus. Er
       empfiehlt, die Asbestose als Berufskrankheit anzuerkennen – mehr nicht. Er
       stellt keine MdE, keine Minderung der Erwerbsfähigkeit, fest. Er vermutet,
       Stock verspüre Atemnot, weil er herz- und nervenkrank sei. Das soll heißen:
       Stock ist zwar wegen Asbest erkrankt. Aber dass er sich so schwach fühlt,
       muss andere Gründe haben.
       
       Hans Stock ist Mitglied des Sozialverbands Deutschland, einem
       Interessenverband für gesetzlich Versicherte. Er wendet sich an Simone
       Witte, die Juristin der Bremer Geschäftsstelle. Zu ihr kommen Mitglieder,
       wenn sie etwa mit einer Entscheidung zu ihrer Rente, Schwerbehinderung oder
       Berufskrankheit nicht einverstanden sind.
       
       Stock und Witte sprechen über seinen Fall. Der Standpunkt der Juristin: Er
       habe die Behandlung nicht verweigert, er könne nichts dafür, wenn er zu
       krank ist, um die Tests zu machen. Sie legt für Stock bei der BG Bau
       Widerspruch ein.
       
       Die lehnt ab. Ihm bleibt nun nur noch, die Berufsgenossenschaft zu
       verklagen. Aber: „Im Zweifel ist der Kläger der Angeschmierte“, sagt Simone
       Witte. Denn die Beweislast liegt bei Kranken wie ihm. Nicht bei denen, die
       ihn mit Asbest haben arbeiten lassen.
       
       Hans Stock entscheidet sich für die Klage. Witte reicht sie Ende August
       2021 beim Sozialgericht Bremen ein. Weil er im Sozialverband ist, muss
       Stock nur eine bescheidene Gebühr zahlen, kein Anwaltshonorar. Aber Witte
       sagt, sie könne nicht allen dazu raten. Selbst wenn jemand einen Anspruch
       hätte: „Wenn wir es nicht nachweisen können, geht der Betroffene leer aus.“
       Und es kann sich ziehen, jahrelang.
       
       Direkt den Arbeitgeber wegen einer Berufskrankheit zu verklagen, ist in
       Deutschland fast aussichtslos. Der Angestellte müsste nachweisen, dass der
       Arbeitgeber ihm bewusst schaden wollte.
       
       Deutsche Unternehmen sind zwar gezwungen, ihre Angestellten zu versichern.
       Aber dafür haften die Berufsgenossenschaften für sie, bei Arbeitsunfällen
       und Berufskrankheiten. Die Angestellten sind zwar versichert, können aber
       nicht entscheiden, bei wem. Es gibt keinen Wettbewerb um Leistungen wie bei
       den Krankenkassen.
       
       „Wir haben ein Berufskrankheitenrecht, das im Falle einer Berufskrankheit
       de facto dem Arbeitgeber alle Verantwortung abnimmt“, sagt Xaver Baur. Er
       ist Lungenfacharzt und war Professor für Arbeitsmedizin an der Universität
       Hamburg. Bevor Baur dort lehrte und forschte, arbeitete er als Betriebsarzt
       der Bergbau-Berufsgenossenschaft und Direktor des Instituts für
       Arbeitsmedizin in Bochum.
       
       Berufsgenossenschaften verwalten sich selbst. In den Gremien sitzen
       Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Aber Baur sagt: „Ich habe
       das als nicht ausgewogen erfahren.“ Die Arbeitgeberseite könne besser
       argumentieren, und bringe bessere Fachleute ein: „Das ist eine Schieflage
       des Einflusses innerhalb der Berufsgenossenschaften.“
       
       Er sagt, es gebe eine „zunehmende Kluft“ zwischen
       Berufskrankheiten-Anzeigen und der Anerkennung und Entschädigung. Etwa bei
       Lungenkrebs durch Asbest. Ein Blick [6][in den Unfallverhütungsbericht der
       Bundesregierung] bestätigt das: Die Anzeigen deswegen haben sich seit Mitte
       der 1990er Jahre etwa verdreifacht – die Anerkennungen hingegen sind
       zuletzt sogar zurückgegangen. 2024 lag das Verhältnis von Anzeigen zu
       Anerkennungen bei etwa 13:1. Für Berufskrankheiten durch Asbest insgesamt
       gab es 2024 insgesamt 8.848 angezeigte Verdachtsfälle, 1.873 Anerkennungen,
       1.363 neue Rentenfälle. In der Differenz zwischen Anerkennung und
       Rentenfall befindet sich auch Hans Stock.
       
       Nach der zunehmenden Kluft befragt, antwortet die DGUV ausweichend.
       Verdachtsanzeigen für asbestbedingte Berufskrankheiten würden tendenziell
       zurückgehen, zudem müssten laut DGUV die Anerkennungen und
       Rentenbewilligungen nicht im selben Jahr erfolgen. Aber der Trend im
       zeitlichen Verlauf ist deutlich, selbst wenn eine Anzeige in einem Jahr
       gestellt und im Jahr darauf beschieden wird.
       
       Wenn jemand geraucht und mit Asbest gearbeitet hat, werde schnell gesagt,
       das Rauchen sei schuld, sagt Lungenfacharzt Baur. Selbst beim Mesotheliom
       werden nur etwa zwei Drittel der Anzeigen als Berufskrankheit anerkannt.
       „Das ist auch bemerkenswert, da das Mesotheliom praktisch nur durch Asbest
       hervorgerufen wird.“
       
       ## "Es geht hier um Milliarden"
       
       Im April 2022 sagt Hans Stock am Telefon, dass er eine
       Lungenfunktionsprüfung gemacht hat, bei seinem eigenen Lungenfacharzt. „Da
       wurde nichts aufgezeichnet, weil das zu schwach war.“ Er habe nicht
       genügend Luft aus der Lunge pressen können, ähnlich wie beim Gutachter.
       Aber der hatte die Messwerte für nutzlos erklärt und auf weitere Tests
       verzichtet.
       
       Im Mai 2022 schreibt Stock, es sei ein Brief vom Sozialgericht gekommen.
       Eine Lungenfachärztin soll ihn im Juni noch einmal begutachten, seine Frau
       hat schon den Termin vereinbart.
       
       Im Sommer 2022 sitzt Stock wieder am Esstisch in Woltmershausen. Vor ihm
       liegt Post – das neue Gutachten.
       
       Der erste Gutachter vermutet, Stocks Luftnot komme von Herz oder Nerven.
       
       Die zweite Gutachterin, Dr. M. hingegen schreibt, das Herz verursache nicht
       „die deutliche und vor allem anfallsartige Atemnot“. Sie lässt Stock
       röntgen und sieht eine „Asbeststaublungenerkrankung in geringer
       Ausprägung“. Sie schaut sich auch den CT-Befund an, zu dem Zeitpunkt schon
       etwa zweieinhalb Jahre alt: Anfang 2020 hatte Stock seinen Brustkorb ja im
       Computertomografen scannen lassen, nachdem sein Urologe bei ihm eine
       Asbestose vermutet hatte. Diese Aufnahmen sind genauer als einfache
       Röntgenbilder.
       
       Auf diese stützt Dr. M. ihr Urteil. Um Atemnot zu bekommen, schreibt sie,
       müsste die Asbestose die Lunge und das Rippenfell stärker verändert haben.
       Allein diese Aufnahmen können ausschließen, dass Asbestose seine Atemnot
       verursache.
       
       Aber um festzustellen, ob seine Asbestose die Atemnot verursacht, hätte Dr.
       M. Stocks Lungenfunktion testen müssen. So steht es in der Falkensteiner
       Empfehlung. Sie schreibt, verwertbare Tests seien nicht möglich – wegen
       seiner Parkinsonerkrankung. Das alte Spiel. Dennoch beurteilt auch sie,
       dass seine Luftnot nichts mit Asbest zu tun habe. Und entlastet damit die
       Berufsgenossenschaft.
       
       „Das Ganze hat enorme finanzielle Aspekte. Es geht hier um Milliarden“,
       sagt Xaver Baur. Wenn die Berufsgenossenschaft keine Berufskrankheit
       anerkannt, zahlt sie nicht für die Behandlung, vom Verdienstausfall ganz zu
       schweigen. Dann muss die Krankenkasse zahlen. „Das heißt wir alle und nicht
       der Verursacher“, sagt Baur.
       
       In ihrem Geschäftsbericht für 2023 verkündete die DGUV, die Beiträge für
       die gesetzliche Unfallversicherung würden tendenziell sinken – anders als
       etwa bei Kranken- und Pflegeversicherung. Der Anteil am gesamten
       Beitragssatz für die Sozialversicherung betrug 1970 knapp 5 Prozent und
       2024 nur noch 2,6 Prozent, wie die DGUV auf Anfrage mitteilte.
       
       Darüber können sich die Unternehmen freuen. Denn anders als bei der
       Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, wo sich
       Arbeitgeber und -nehmer die Beiträge teilen, werden sie bei der
       Unfallversicherung ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt.
       
       Derweil ließ die DGUV vor einigen Jahren ein neues Hauptquartier errichten
       – mitten in Berlin. Der Bundesrechnungshof schaute sich die Pläne an und
       rügte den Überfluss: Vorstandszimmer, so groß wie für Bundesminister. Ein
       1.500 Quadratmeter großer Tagungsbereich, obwohl ein Schulungszentrum in
       Dresden bereits für 14 Millionen Euro erweitert wurde. 2.000 Quadratmeter
       Bürofläche, mitten in Berlin, wurden als „Reserve“ eingeplant.
       
       Zunächst zieht Hans Stock seine Klage nicht zurück. Simone Witte vom
       Sozialverband schreibt dem Gericht, dass sie dem neuen Gutachten nicht
       folgen können. Es vergehen Monate. Ein Jahr später schreibt Stock ihr, er
       sei „psychisch ‚zusammengebrochen“ und falle allen zur Last. „Ich möchte
       die Klage zurückziehen, mir ist mein HERZENSFRIEDEN wichtiger als Geld.“
       
       Je älter ein Mensch, desto eher leidet er an anderen Krankheiten, etwa
       einer koronaren Herzerkrankung, wie Stock. Die taz stellt eine Anfrage an
       die DGUV: Sind Versicherte mit asbestbedingten Erkrankungen benachteiligt,
       etwa weil sich ihre Symptome im fortgeschrittenen Alter auf andere
       Erkrankungen schieben lassen?
       
       Der Spitzenverband antwortet: „Kann nicht bewiesen werden, dass
       gesundheitliche Beschwerden auf eine Berufskrankheit zurückzuführen sind,
       darf die gesetzliche Unfallversicherung nicht entschädigen.“ Das gelte für
       alle Berufskrankheiten.
       
       Anfang 2025 teilt Hans Stock mit, ihn habe wieder eine Berufsgenossenschaft
       angeschrieben. Aber nicht die BG Bau, mit der er bisher zu tun hatte.
       Sondern die BG Holz und Metall. Im Verfahren hat sich herausgestellt, dass
       sie für die letzte Firma zuständig ist, bei der Stock mit Asbest gearbeitet
       hat. Deswegen ist sie rechtlich zuständig, und kann übernehmen, weil Stock
       die Klage zurückgezogen hat. Während eines laufenden Verfahrens kann das
       nur das Gericht entscheiden, erklärt die BG auf Anfrage.
       
       In vielen Fällen überprüfen die Berufsgenossenschaften bereits anerkannte
       Berufskrankheiten, schreibt Simone Witte. Denn wenn die sich tendenziell
       verschlechtern – wie eine Asbestose – könne es später doch noch Anspruch
       auf eine Verletztenrente geben.
       
       Die BG Holz und Metall ließ ihn Ende 2024 ein drittes Mal begutachten.
       Stock schickt Fotos vom dritten Gutachten. Demnach zeigen neue Aufnahmen
       sogenanntes Honeycombing in einem Teil seiner Lunge: Das Lungengewebe
       ähnelt Honigwaben, mit Hohlräumen, getrennt durch Verdickungen. Das ist
       typisch für fortgeschrittene Lungenfibrosen wie Asbestose.
       
       Im Gutachten steht, dass Stock einen Sechs-Minuten-Gehtest nach drei
       Minuten abbrechen musste, wegen Luftnot und Schwindel. Wie gut seine Lunge
       arbeitet, sei nicht sicher zu beurteilen. Der Grund: „mangelnde Mitarbeit“
       wegen seiner Parkinson-Erkrankung. Wieder: das alte Spiel. Das Nachsehen
       hat, wie immer, er.
       
       Ein paar Tage vor Weihnachten, im Dezember 2025, steht Hans Stock an seiner
       Haustür in Bremen. Er hält sich am Türknauf fest und sagt: „Da findest du
       gar nicht mehr durch.“ Auf das nächste Schreiben will er antworten, dass er
       die Sache als erledigt betrachtet.
       
       Die Berufsgenossenschaft hat ihm Folgendes geschrieben: Das Gutachten habe
       ergeben, dass sich seine Berufskrankheit nicht verschlechtert hat. Das
       heißt, er hat weiterhin keine Ansprüche. Eine weitere Untersuchung sei im
       November 2026 vorgesehen. Bei Fragen berieten sie ihn gern.
       
       19 May 2026
       
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