# taz.de -- Digitale Verwaltung in Berlin lahmt: In Stein gemeißelt
       
       > Vor zehn Jahren verpflichtete das E-Government-Gesetz die Berliner
       > Verwaltung auf die Einführung der elektronischen Akte. Die Bilanz ist
       > erschütternd.
       
 (IMG) Bild: Aktenstapel im Kriminalgericht Moabit
       
       dpa | Zehn Jahre nach Beschluss des Berliner E-Government-Gesetzes ist die
       elektronische Aktenführung in der Verwaltung vielfach noch immer nicht
       umgesetzt. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass in den
       Bezirken bisher nur ein kleiner Teil der Beschäftigten mit IT-Arbeitsplatz
       im Regel- oder Testbetrieb mit digitalen Akten arbeitet.
       
       Der Anteil bewegt sich demnach zwischen 5 Prozent in Steglitz-Zehlendorf
       oder Spandau und 20 Prozent in Reinickendorf. In Pankow sind 11 Prozent
       angeschlossen, in Mitte 14 Prozent und in Lichtenberg 15 Prozent der
       Beschäftigten.
       
       Aktenberge aus Papier gehören also vielfach weiter zum Alltag, genauso wie
       nicht einheitliche IT-Verfahren für bestimmte Bereiche. Vier der zwölf
       Bezirke antworteten nicht auf die Anfrage.
       
       Als großes Hindernis bei der Umstellung auf die E-Akte benannten die
       Verantwortlichen in den Bezirksämtern fehlendes Personal bei der Einführung
       der neuen Prozesse und Arbeitsweisen. Ein weiteres Problem sei
       fehlerbehaftete Software, wodurch bestimmte Funktionen nur eingeschränkt
       nutzbar seien.
       
       Genannt wurden zudem unter anderem Defizite in der Projektsteuerung und
       Schwierigkeiten bei der Einbindung bestimmter IT-Verfahren, die Behörden
       nutzen, in das neue System. Hinzu komme fehlende Akzeptanz der E–Akte bei
       vielen Beschäftigten.
       
       ## Nur sieben Behörden arbeiten im Regelbetrieb digital
       
       Im 2016 beschlossenen Berliner E-Government-Gesetz stand, dass die Berliner
       Verwaltung ihre Akten spätestens ab dem 1. Januar 2023 elektronisch führt.
       Später wurde der 1. Januar 2025 als neuer Termin fixiert. Innensenatorin
       Iris Spranger (SPD) hatte im Juni 2022 angekündigt, die neue digitale Akte
       solle nach der berlinweiten Einführung für etwa 70.000 PC-Arbeitsplätze in
       rund 80 Behörden zur Verfügung stehen. Die E-Akte gehöre zur
       Grundausstattung einer modernen Verwaltung dazu, so die SPD-Politikerin.
       
       Doch die Realität ist eine andere. Nach Angaben der Berliner Senatskanzlei,
       wo gerade der neue Staatssekretär für Digitalisierung,
       Verwaltungsmodernisierung und Chief Digital Officer (CDO) Matthias Hundt
       sein Amt antrat, sind landesweit aktuell in 40 Behörden etwa 10.000 Nutzer
       für die E-Akte registriert. Weitere 17 Behörden befänden sich in
       Vorbereitung.
       
       Zum Jahreswechsel 2025/2026 gingen laut Senatskanzlei sieben Behörden in
       den Regelbetrieb mit der E-Akte über. Dazu gehören die Senatsverwaltung für
       Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Landesamt für Bürger- und
       Ordnungsangelegenheiten, das Fischereiamt und der Landesbeauftragte für
       Naturschutz und Denkmalpflege. In einem fortgeschrittenen Stadium der
       Einführung der E-Akte befinden sich demnach die Senatsverwaltungen für
       Inneres und für Kultur.
       
       Mittlerweile arbeiteten 3.600 Nutzer regelmäßig gleichzeitig mit der
       digitalen Akte, sagte ein Sprecher des CDO in der Senatskanzlei. Vor einem
       Jahr waren es nach früheren Angaben 3.000, Anfang 2024 rund 1.000. Ziel
       sei, die Nutzerzahl in den nächsten Monaten und Jahren stark zu erhöhen und
       die papiergebundene Vorgangsbearbeitung schrittweise abzulösen. „Es ist
       geplant, mindestens 60 Behörden und Einrichtungen sowie 70.000 Beschäftigte
       anzubinden“, heißt es nun. Ein konkretes Datum, bis wann das Ziel erreicht
       sein soll, wird nicht genannt.
       
       Die Geschichte der E-Akte in Berlin ist eine Geschichte voller Probleme,
       Rückschläge und Verzögerungen. Zwischenzeitlich war nicht einmal klar, ob
       der beauftragte Vertragspartner das Projekt weiterführen kann und soll. Es
       gab sogar Forderungen, es komplett abzubrechen. Der bisherigen CDO Martina
       Klement, die Mitte März als Wirtschaftsministerin nach Brandenburg
       wechselte, gelang es schließlich, das Vorhaben weiterzuführen und
       voranzubringen. Klement holte dazu auch ein externes Beratungsunternehmen
       mit ins Boot.
       
       Laut Senatskanzlei wird derzeit überprüft, ob das vom Anbieter
       bereitgestellte technische System der E-Akte die vertraglich festgelegten
       Anforderungen erfüllt. Verlaufe dieser bis ins zweite Quartal terminierte
       Abnahmeprozess positiv, gehe das System endgültig vom Projektstatus in den
       Regelbetrieb über, sagte der Sprecher des CDO. Dann sei von einer
       deutlichen Erhöhung der Nutzerzahlen auszugehen.
       
       An Berliner Gerichten ist die E-Akte übrigens mittlerweile
       selbstverständlich. Sie sei an allen Gerichten eingeführt, sagte eine
       Sprecherin der Justizverwaltung. Alle neuen Verfahren würden auf digitaler
       Basis geführt. Zurück geht dies auf eine gemeinsame Vereinbarung der
       Länder-Justizminister. Bei der Staatsanwaltschaft ist die E-Akte noch nicht
       flächendeckend eingeführt. Die Umstellung bei Strafverfahren ist wegen
       unterschiedlicher Schnittstellen – beispielsweise zur Polizei –
       kompliziert.
       
       3 Apr 2026
       
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