# taz.de -- Bluttests bei Schwangeren: „Weit über Risikofälle hinaus“
       
       > Mit Gentests kann untersucht werden, ob ein Kind mit Downsyndrom auf die
       > Welt kommen könnte. Werden die Einzelfalltests zur Regel?
       
 (IMG) Bild: Kleiner Bluttest, große Folgen
       
       dpa | Der Bundestag hat über die Lage bei Bluttests für Schwangere auf ein
       Downsyndrom des Kindes debattiert. In der sachlich geführten Aussprache
       warben Abgeordnete einer fraktionsübergreifenden Gruppe für eine
       Initiative, die auf eine genauere Beobachtung der Umsetzung zielt. „Was
       ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich
       zunehmend zu einem flächendeckenden Screening“, sagte der
       CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger. Ein auffälliger Testbefund sei
       aber keine Diagnose, sondern eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Sie setze
       viele werdende Eltern unter Druck.
       
       Die Tests, die risikoloser als seit Längerem übliche
       Fruchtwasseruntersuchungen sind, können [1][seit 2022 unter bestimmten
       Voraussetzungen] von der Kasse bezahlt werden. Konkret sieht ein Antrag der
       Gruppe vor, die Bundesregierung zu einem Monitoring aufzufordern, um zu
       belastbaren Daten zu kommen. Außerdem solle ein Expertengremium eingesetzt
       werden, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der
       Kassenzulassung prüft.
       
       Der CDU-Abgeordnete Michael Brand sagte, es seien aus gutem Grund klare
       Einschränkungen vorgesehen worden. Die Anwendung der Tests sei aber weit
       über Risikofälle hinaus deutlich angestiegen. Dem Antrag gehe es jetzt um
       mehr Informationen. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, es dürfe nicht
       sein, dass systematisch nach Menschen mit einer Trisomie gescreent und dann
       empfohlen und beraten werde, das Kind nicht zu bekommen.
       
       Mareike Hermeier (Die Linke) sagte in der Debatte, die ohne sonst übliche
       Fraktionslinien verlief, der Test drohe stillschweigend zur Norm zu werden.
       Die Rechte Schwangerer und die Würde von [2][Menschen mit Behinderungen]
       dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
       
       ## Selbstbestimmte Entscheidungen von Eltern
       
       Die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta argumentierte: „Wir können die
       gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen nicht darüber
       herstellen, dass wir der einzelnen Frau Selbstbestimmung nehmen.“ Martin
       Sichert (AfD) sagte, Eltern hätten jedes Recht der Welt, sich auf das Kind
       vorzubereiten. Dazu gehöre, alle Informationen bekommen zu können. Der Test
       auf Kassenkosten verhindere auch späte Abbrüche, indem Eltern früh in der
       Schwangerschaft eine selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten.
       
       Bei einem [3][Downsyndrom] haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom
       mehr. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung
       Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte
       motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind
       aber sehr unterschiedlich.
       
       Über den Antrag soll nun zunächst in den Ausschüssen beraten werden. Die
       Abgeordnetengruppe hatte schon 2024 in der vergangenen Wahlperiode eine
       solche Initiative eingebracht. Dann kam es aber zur vorzeitigen Auflösung
       des Parlaments nach dem Bruch der Ampel-Koalition.
       
       20 Mar 2026
       
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