# taz.de -- Erstaufnahme in Schleswig-Holstein: Land legt Geflüchtete in private Hände
> Schleswig-Holstein entzieht dem Deutschen Roten Kreuz den Auftrag, zwei
> Erstunterkünfte für Geflüchtete zu betreuen. Die Organisation will
> klagen.
(IMG) Bild: In Zukunft wohl ohne das Deutsche Rote Kreuz: Geflüchtetenunterkunft in Bad Segeberg
Sie verteilen Kleidung an Familien, spielen und basteln mit den Kindern,
bieten Sportkurse an für die Erwachsenen und helfen ihnen bei Fragen zu
ihren Asylverfahren. Seit 2025 betreuen [1][Teams des Deutschen Roten
Kreuzes (DRK)] die Geflüchteten, die in den Erstunterkünften des Landes
Schleswig-Holstein in Boostedt bei Neumünster und [2][Bad Segeberg]
untergebracht sind.
Jetzt aber soll ein neuer Träger die Aufgaben übernehmen. Den Zuschlag hat
ein privater Anbieter bekommen. Das DRK warnt: Gewachsene Kontakte würden
wegbrechen, die Betreuung könnte schlechter werden. Das Land verweist auf
die Vorgaben des Vergaberechts: Das DRK komme aus „objektiven Gründen“
nicht mehr zum Zug.
In jeder der sieben Flüchtlingsunterkünfte des Landes kümmert sich ein
Anbieter sozialer Dienste um Freizeit- und Bildungsprogramme sowie Beratung
für die dort lebenden Menschen. In der Vergangenheit erhielten neben dem
DRK auch die Johanniter und die Malteser die Zuschläge.
Nun liefen für die Unterkünfte in Boostedt und Bad Segeberg die Verträge
aus. Das Land sei verpflichtet, solche Aufträge regelmäßig neu
auszuschreiben, sagt Patrick Tiede, Sprecher der [3][Sozialministerin
Aminata Touré (Grüne)]. „Dabei gibt es keine politischen
Entscheidungsspielräume.“
## Der neue private Träger kommt aus Berlin
Wenn sich mehrere Anbieter melden, vergibt die Vergabestelle des Landes
nach einem bestimmten Schema Punkte. Eine Rolle spielen dabei Kostengründe,
aber auch die Qualität der Leistungen. Die Anbieter mit den meisten Punkten
werden dann zu weiteren Gesprächen eingeladen. In diesem Fall hat nach Ende
des Verfahrens [4][die „Hero Group“] den Auftrag bekommen.
Dahinter steht die Norlandia Health & Care Group AS (NHC Group), ein
sozialer Dienstleister für Pflege, Kitas und Integrationstätigkeiten mit
Hauptsitz in Oslo. Die deutsche Tochterfirma ist seit 2017 in Berlin
ansässig. Die „Hero Group“ betreut Unterkünfte für Geflüchtete in mehreren
Bundesländern, unter anderem in Bad Bodenteich und Hannover-Leinhausen in
Niedersachsen.
Das DRK sieht den Wechsel dennoch kritisch: Der neue Träger sei nicht mit
den Standorten vertraut und wolle auch nicht auf das Personal
zurückgreifen, das seit Jahren in den Unterkünften in Boostedt und Bad
Segeberg arbeitet, sagt Torsten Geerdts, Präsident des DRK-Landesverbandes
Schleswig-Holstein. Er spricht von einer „schmerzlichen“ Entscheidung.
Aktuell sind nach DRK-Angaben rund 120 Angestellte an den beiden Standorten
beschäftigt, darunter Personen, die sich um die Verwaltung der Häuser
kümmern, aber auch Sozialarbeiter:innen und Profis für
Verfahrensrecht. Sie könnten nun ihre Arbeit verlieren.
Auch für die Menschen, die in den Unterkünften leben, und für die Gemeinden
könne der Trägerwechsel eine Verschlechterung bedeuten, kritisiert Geerdts.
Er verweist auf die große Erfahrung des DRK-Teams und die lange,
konstruktive Beziehung zum Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge und
der Kommunalpolitik in beiden Orten.
## DRK will gegen die Entscheidung klagen
Tatsächlich ist auch das Land durchaus mit der Arbeit des DRK zufrieden,
sagt Patrick Tiede: „Das DRK leistet als Betreuungsverband überragende
Arbeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dafür sind wir als Land sehr
dankbar, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Betreuungsaufwands und
vielfältiger Herausforderungen in den vergangenen Jahren.“ Aber die Vergabe
sei nach den Regeln erfolgt: „Nach Abwägung aller Kriterien hat das DRK
voraussichtlich nicht erneut den Zuschlag erhalten.“ Er weist darauf hin,
dass trotz des anstehenden Wechsels „die Betreuung der Menschen in den
Landesunterkünften nach wie vor vollständig gewährleistet“ sei.
Das DRK hat gegen die Entscheidung des Landes Einspruch eingelegt, der
zunächst zurückgewiesen wurde. Aber das Verfahren ist noch nicht
rechtskräftig beendet, darauf weist Torsten Geerdts hin: „Gegen die
Beschlüsse ist eine Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgericht möglich.“
Denn in den nächsten Jahren laufen auch die Verträge der anderen
Unterkünfte aus, und es seien „grundsätzliche Fragen“ betroffen, so
Geerdts: „Integration ist erklärtes politisches Ziel der Landesregierung in
Schleswig-Holstein. Gerade deshalb hätte aus unserer Sicht stärker darauf
geachtet werden müssen, dass die Verantwortung für diese sensiblen
Einrichtungen bei einem erfahrenen Träger mit regionaler Verankerung
liegt.“
18 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.drk-segeberg.de/angebote/migration-und-integration/landesunterkunft-boostedt.html
(DIR) [2] /Angekommen-in-der-deutschen-Buerokratie/!5867376&s=Unterkunft+Bad+Segeberg/
(DIR) [3] /Aminata-Toure-ueber-ihren-neuen-Job/!5865442
(DIR) [4] https://herozukunft.de/uber-uns
## AUTOREN
(DIR) Esther Geißlinger
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