# taz.de -- Umgang der Polizei mit psychisch Kranken: Wenn die Polizei Diagnosen stellt
       
       > Das Konzept der Berliner Polizei zum Umgang mit psychisch Erkrankten ist
       > unausgereift. Psychiater*innen lehnen die Ausweitung von Kontrollen
       > ab.
       
 (IMG) Bild: Personenkontrolle im U-Bahnhof Alexanderplatz
       
       Wenige Wochen vor dem geplanten Start eines Pilotprojekts der Berliner
       Polizei zum Umgang mit psychisch erkrankten Menschen sind noch viele Fragen
       offen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass allein die Polizei Einschätzungen
       zu psychischen Erkrankungen und der möglichen Gefahr vornehmen soll, die
       von den identifizierten Personen ausgeht – und nicht etwa Ärzt*innen oder
       Psycholog*innen: „Die Risikobeurteilungen erfolgen grundsätzlich durch
       Polizeivollzugskräfte“, schreibt die Senatsinnenverwaltung in einer Antwort
       auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Vasili Franco, die der taz
       vorliegt.
       
       Anfang Februar [1][hatte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel
       angekündigt], dass die Polizei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die
       sie als potenziell gefährlich einstuft, künftig gezielter erkennen und von
       möglichen schweren Straftaten abhalten will. Dazu soll ein sogenanntes
       Drei-Stufen-Modell dienen, das man gemeinsam mit anderen Bundesländern
       erstellt habe.
       
       In Stufe 1 melden demnach Polizist*innen im Einsatz „Menschen mit
       Risikopotenzial“ und bewerten anhand „kurzer und prägnanter Kriterien“ ihre
       Gefährlichkeit. Sind diese Merkmale erfüllt, werden die Personalien an eine
       zentrale Stelle bei der zuständigen Polizeidirektion weitergeleitet, wo –
       Stufe 2 – eine Risikoanalyse vorgenommen wird.
       
       Sollte sich der Eindruck erhärten, dass die Person schwere Straftaten
       begehen könnte, werden in Stufe 3 das Landeskriminalamt und
       psychotherapeutische Expertise hinzugezogen. Gemeinsam soll dann über
       mögliche weitere Maßnahmen entschieden werden. Die Überlegungen reichen von
       einer Fallkonferenz über die Einschaltung des sozialpsychiatrischen
       Dienstes bis hin zu einer Zwangseinweisung.
       
       ## Besonders ausgereift scheint das Konzept nicht
       
       Ein entsprechendes Pilotprojekt stellte Slowik Meisel ab April in Aussicht.
       Doch besonders ausgereift scheint das Modell noch nicht. Nach den in Stufe
       1 vorgesehenen Kriterien gefragt, schreibt Innenstaatssekretär Christian
       Hochgrebe in der aktuellen Senatsantwort: „Die Risikoindikatoren fußen auf
       aktuellen wissenschaftlichen Standards kriminalprognostischer Verfahren im
       Hinblick auf schwere Gewalttaten.“
       
       Ob dabei auch Fachwissen aus Medizin und Psychologie einfließen soll,
       bleibt offen. Da sich der Prozess noch „in der Planungs- und
       Umsetzungsphase“ befinde, könnten „keine weiteren Details“ mitgeteilt
       werden, heißt es weiter.
       
       Auch bei Stufe 2 ist unklar, ob Kompetenzen außerhalb der Polizei
       einbezogen werden. „Grundlage für Risikobeurteilungen sind grundsätzlich
       die in der Polizei Berlin vorliegenden Daten. Ein Datenaustausch mit
       anderen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen erfolgt im Rahmen der
       rechtlichen Möglichkeiten“, erklärt die Innenverwaltung.
       
       Für den Grünen-Innenexperten Vasili Franco ist das zu wenig: „Es ist unter
       medizinischen und ethischen Standards nicht vertretbar, der Polizei
       zukünftig die Beurteilung von psychischen Erkrankungen zu überlassen“,
       kritisiert er gegenüber der taz und fordert: „Eine psychisch erkrankte
       Person darf nicht mit einem Sicherheitsrisiko gleichgesetzt werden.“ Die
       entscheidende Frage sei, wie man Menschen mit psychischen Erkrankungen von
       einer polizeilichen Bearbeitung in eine regelhafte und nachhaltige
       Gesundheitsversorgung überführe, so Franco weiter.
       
       ## Ärzt*innen gegen Ausweitung von Kontrollen
       
       Das betont auch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und
       Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die am
       Donnerstag in Berlin [2][einen Kongress] zum Thema Gewaltprävention
       veranstaltet. Am Mittwoch hat die Fachgesellschaft dazu das Papier
       „[3][Versorgung stärken, Gewalt verhindern]“ veröffentlicht.
       
       Darin kritisieren die Fachärzt*innen eine verschärfte Sicherheitspolitik
       gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen sogar als kontraproduktiv:
       „Maßnahmen, die primär oder ausschließlich auf Kontrolle, Registerbildung
       oder weitreichende Informationspflichten setzen, erhöhen das
       Gefahrenrisiko, weil sie Hilfesuchende abschrecken, Stigmatisierung
       verstärken und Behandlung erschweren“, heißt es in dem Dokument.
       
       Stattdessen drängen sie auf eine frühe Diagnostik, leitliniengerechte
       Behandlung sowie „sozialräumlich vernetzte Begleitung und Unterstützung von
       Menschen mit psychischen Erkrankungen“. Als wichtige Bausteine nennt die
       Fachgesellschaft die Stärkung der sozialpsychiatrischen Dienste und – als
       Ergänzung zu Ärzt*innen und Therapeut*innen – ein „flächendeckendes,
       niedrigschwelliges und anonym erreichbares Kriseninterventionssystem, das
       früh und unkompliziert Hilfe und Begleitung anbietet“.
       
       Doch genau die sind in Berlin [4][von der massiven Kürzungspolitik des
       schwarz-roten Senats betroffen]. Gelder für Anlaufstellen der ambulanten
       Versorgung wurden zuletzt zusammengestrichen. Und die eingeplanten Mittel
       für ein angekündigtes „multiprofessionelles Kriseninterventionsteam“ der
       Berliner Feuerwehr hat die Innenverwaltung im vergangenen Jahr dann doch
       für „Dienst- und Schutzkleidung“ ausgegeben – und im aktuellen Haushalt
       komplett gekürzt.
       
       Stattdessen soll nun zwischen April und Juni ein „sozialmedizinisches
       Akutteam“ (SMAT) erprobt werden, wie aus der aktuellen Senatsantwort
       hervorgeht. Dabei handelt es sich um ein kleines Team aus Sanitäter*in
       und Sozialarbeiter*in, die zwischen 11 und 23 Uhr in Mitte und
       Friedrichshain-Kreuzberg im Auto unterwegs sind. Sie sollen Menschen
       versorgen und weitervermitteln – „niedrigprioritäre Anliegen“ nennt das der
       Senat.
       
       Das sei fatal, sagt Vasili Franco: „Im Umgang mit Menschen in
       psychosozialen Notlagen dürfen die echten Lösungen nicht aus dem Blick
       geraten. Gerade das Zusammenspiel von Polizei, Rettungsdienst, Psychologen
       und Sozialarbeit zeitigt in anderen Ländern nachhaltige Erfolge.“
       
       5 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Polizei-Umgang-mit-psychisch-Erkrankten/!6151181
 (DIR) [2] https://www.dgppn.de/veranstaltungen/hauptstadtsymposien/hauptstadtsymposium-2026.html
 (DIR) [3] https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/97e5e3008bce25eb443c45886be64ab437e828ed/2026-03-04_DGPPN%20Empfehlungen%20Versorgung%20st%C3%A4rken-Gewalt%20verhindern.pdf
 (DIR) [4] /Folgen-von-Kuerzungen-in-Berlin/!6112760
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
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 (DIR) Polizeigewalt
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