# taz.de -- Racial Profiling in Bremen vor Gericht: Beweisen lässt sich's nicht
> S. ist Schwarz. Immer wieder sei er als einziger seines
> Streetworker-Teams von der Polizei kontrolliert worden. 2025 hat er
> geklagt – und nun verloren.
(IMG) Bild: Finden immer einen gerichtsfesten Grund für eine Kontrolle: Polizist:innen am Bremer Hauptbahnhof
Racial Profiling ist verboten: Niemand darf von der Polizei (allein)
aufgrund seiner Hautfarbe kontrolliert werden. S. wurde schon oft
kontrolliert, und glaubt, dass die vielen Kontrollen seiner Person als
Sozialarbeiter in Bremen daran liegen, dass er Schwarz ist. Wegen einer
Kontrolle im Mai vergangenen Jahres hatte er [1][Klage vor dem Bremer
Verwaltungsgericht eingereicht] – und verloren. Die Urteilsbegründung liegt
nun vor.
Dass es schwer werden würde, zu beweisen, dass exakt diese Kontrolle am 14.
Mai nur aufgrund von Racial Profiling durchgeführt wurde, hatte sich schon
am ersten von zwei Verhandlungstagen im Dezember gezeigt. Aus Sicht des
Klägers war die Lage eindeutig: An jenem Tag war er wie die meisten seiner
Kolleg*innen extra mit einem orangefarbenen Band als Streetworker
gekennzeichnet. Die Kennzeichnung war zuvor in Absprache mit der Polizei
eingeführt worden, gerade weil S. bei der Arbeit immer wieder in Kontrollen
geraten war.
Ein weiteres Indiz für Racial Profiling aus Sicht von S.: An jenem
Aktionstag zur Hepatitis-C-Aufklärung in der Drogenszene nahe dem Bremer
Hauptbahnhof waren ungewöhnlich viele Sozialarbeitende dabei – doch von den
elf Mitgliedern seines Teams wurde wieder nur er, der einzige Schwarze,
kontrolliert. Verdächtig erschien ihm auch der Ablauf der Kontrolle: Auf
Hinweise von ihm und seinen Kolleg*innen, dass er Streetworker sei, habe
die Beamtin zunächst gar nicht reagiert – so zumindest beschrieben es die
Sozialarbeitenden vor Gericht.
Doch in der Darstellung der Polizei sah die Gemengelage anders aus:
Kontrolliert worden war S. demnach von der Beamtin einfach, weil er ihr am
nächsten gestanden habe; das orangefarbene Band an seinem Rucksack habe sie
vor der Kontrolle nicht gesehen. Und, für das Gericht im Urteil schwer
wiegend: S. sei unmittelbar vor der Kontrolle etwas „abseits seiner
Kollegen“ mit polizeibekannten Angehörigen der Drogenszene gesehen worden,
denen er Gegenstände übergeben hatte – Kaffee, Tee, Süßigkeiten und
Konsumartikel.
„Hinreichende Anhaltspunkte“ für eine Identitätskontrolle, hat das
Verwaltungsgericht in der „Gesamtschau der Umstände“ mit seinem Urteil vom
19. Dezember festgestellt. „Dass das Verhalten des Klägers im Ergebnis aus
der Ex-post-Perspektive betrachtet in keiner Weise vorwerfbar, sondern sein
Einsatz vielmehr sogar gesellschaftlich ausgesprochen wertvoll war, war zur
Überzeugung des Gerichts für die handelnde Beamtin in der konkreten
Situation nicht ersichtlich“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Schließlich sei „mit der Identitätskontrolle sowohl generell als auch im
hiesigen Einzelfall nur ein vergleichsweise geringfügiger
Grundrechtseingriff verbunden“, so das Gericht.
Für S. war der Vorfall einer von vielen – und einer zu viel: Seit der
Kontrolle im März leidet er unter Panikattacken und ist berufsunfähig. Die
Berufsgenossenschaft habe bis vor Kurzem seine Therapie bezahlt, erzählt
er. Warum ausgerechnet diese Kontrolle ihn derart getroffen habe?
Schockierend sei es für ihn gewesen, dass selbst vorherige Absprachen mit
der Polizei und das Hilfsmittel des orangefarbenen Bandes nichts geändert
hätten.
Urteil und Prozess werfen ein Schlaglicht auf das besondere Problem bei
Racial Profiling: Das Problem liegt in der Vielzahl der Fälle. Bewiesen
werden muss aber der Einzelfall – und das ist schwer. Immer wird es auch
Gründe geben, die auch die Sicht der Polizei stärken. Unterschiedliche
Gründe für Kontrollen können fast immer angegeben werden.
„Soweit der Kläger die Vermutung einer Anknüpfung an seine Hautfarbe mit
Vorfällen in der Vergangenheit begründet, führt dies nicht weiter“,
schreibt das Gericht. „Er hat hierzu vorgetragen, wenn er zusammen mit
weißen Kollegen unterwegs gewesen sei, wäre er immer wieder von bremischen
Polizeibeamten kontrolliert worden, weiße Kollegen hingegen nicht.“
Unabhängig davon, ob dies zutreffe, „lässt sich daraus für den hiesigen
Einzelfall nichts ableiten“.
## Racial Profiling wissenschaftlich belegt
Wissenschaftlich herrscht Konsens über das Vorhandensein von Racial
Profiling; die [2][Erfahrungsberichte von migrantisch wahrgenommenen
Personen] legen es ohnehin nahe. Bereits 2023 hatte eine [3][Studie des
Sachverständigenrats für Integration und Migration] ermittelt, dass
Menschen, die als Ausländer wahrgenommen werden, doppelt so häufig von der
Polizei kontrolliert werden wie andere Leute. Eine [4][Studie des
Bundesinnenministeriums zu Rassismus in deutschen Institutionen], deren
Abschlussbericht erst im Februar vorgelegt wurde, hat die Praxis des Racial
Profiling bestätigt und ihre Folgen für Betroffene beschrieben.
Im Mai 2025 hatte eine [5][Studie der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes] „Diskriminierungsrisiken“ festgestellt. Personenkontrollen „können
anlassbezogen oder anlassunabhängig erfolgen. Dabei verschwimmen allerdings
oft die Grenzen“, heißt es darin. „Besonders junge, männliche Personen mit
Migrationshintergrund stehen oft im Fokus der Polizei.“ Zudem könne sich
„Diskriminierung nicht nur in der Auswahl der kontrollierten Personen,
sondern auch in der Intensität der Kontrollen und im Umgang mit den
kontrollierten Personen zeigen“.
Auch die besondere Intensität passt zur Schilderung von S.: Das Vorzeigen
seines Dienstausweises, der ja belegt hätte, dass er mit den Angehörigen
der Drogenszene dienstlich zu tun hatte, sei ihm zunächst nicht erlaubt
worden, sagte er vor Gericht aus.
Für S. bedeutet das nun, neben der psychischen Belastung, dass er die
Kosten des Verfahrens tragen muss. Das dürfte den ein oder anderen durchaus
abschrecken.
3 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Racial-Profiling-vor-Verwaltungsgericht/!6136949
(DIR) [2] /Toedliche-Polizeischuesse-auf-Lorenz-A/!6151985
(DIR) [3] https://www.svr-migration.de/wp-content/uploads/2023/11/SVR-Policy-Brief_Racial-Profiling-bei-Polizeikontrollen.pdf#page=4
(DIR) [4] https://fgz-risc.de/forschung/inra-studie
(DIR) [5] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Rechtsgutachten/polizei_studie_lang.pdf?__blob=publicationFile&v=5
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Rechter Anschlag in Hanau
(DIR) Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
(DIR) Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
(DIR) Nancy Faeser
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