# taz.de -- Landrecht im Westjordanland: Neues Gesetz vereinfacht Landkauf für israelische Siedler
> Das israelische Sicherheitskabinett hat das Landrecht im Westjordanland
> geändert. Die israelische Kontrolle über das Gebiet wird dadurch
> gestärkt.
(IMG) Bild: Siedler nehmen an einer Einweihungszeremonie für eine neu legalisierte jüdische Siedlung, Yatziv im Westjordanland, teil
Wer kontrolliert eigentlich das [1][Westjordanland]? Das lässt sich in
einem Satz schon kaum beantworten. Und blickt man bei der Beantwortung
dieser Frage nicht auf die De-facto-Kontrolle auf dem Boden, sondern auf
die Rechtslage, wird die Antwort noch komplizierter.
Das israelische Sicherheitskabinett hat am Sonntag mehrere Verordnungen
durchgewunken, die die Antwort weiter verkomplizieren oder vereinfachen –
je nach Perspektive. Sie sehen vor, dass das Landregister des
Westjordanlands öffentlich wird. Damit kann öffentlich eingesehen werden,
wem was in dem Gebiet gehört. Diese Information galt bislang als
„classified“.
Außerdem wird „das Gesetz über die Vermietung und den Verkauf von
Immobilien an Ausländer, Nr. 40, 1953“ abgeschafft. Damals noch von
Jordanien verordnet, verbietet es Menschen, die keine Jordanier oder Araber
sind, Land zu kaufen. Seit 1971 gibt es wiederum ein israelisches Gesetz,
das es Firmen erlaubt, im Westjordanland Land zu kaufen – unabhängig davon,
wem diese Firma gehört oder wer von den Käufen letztlich profitiert.
## Osmanisches, jordanisches, israelisches Recht
Doch warum galt bislang überhaupt ein jordanisches Gesetz im
Westjordanland? Einmal von vorne: Vor der Staatsgründung Israels 1948
gehörte das Gebiet zum britischen Mandatsgebiet Palästina. Die britischen
Herrscher übernahmen damals in Teilen das Recht ihrer Vorgänger – der
Osmanen. Es galt also in vielem weiter osmanisches Recht, dazu kamen
britische Verordnungen.
Nach der Staatsgründung – und dem damit einhergehenden Krieg mit den
arabischen Nachbarstaaten sowie der Vertreibung und Flucht von großen
Teilen der palästinensischen Bevölkerung – kam das Gebiet unter jordanische
Kontrolle. Und damit auch unter jordanisches Recht.
Dann eroberte Israel im [2][Sechs-Tage-Krieg] 1967 dieses Gebiet. Im
Gegensatz zu Ostjerusalem und den Golanhöhen, die zur selben Zeit unter
israelische Kontrolle kamen, wurde das Westjordanland aber bis heute nicht
offiziell annektiert. Sondern steht weiterhin unter Militärbesatzung. Für
die palästinensische Bevölkerung dort gilt daher bis heute israelisches
Militärrecht.
Nur wenige Wochen nach dem Sechs-Tage-Krieg begann die israelische
Besiedelung des Westjordanlandes sowie der Golanhöhen und auch
Ostjerusalems. Die Bewohner dieser Siedlungen – mittlerweile eine halbe
Million alleine im Westjordanland – stehen unter israelischem Zivilrecht.
Da es auf dem Gebiet des Westjordanlands bis heute keinen Staat gibt – denn
auch Israel hat das Gebiet ja nicht offiziell annektiert – gilt ein Mix der
Rechtssysteme der Vergangenheit. Besonders bemerkbar macht sich das bei
Land- und Eigentumsrechten.
## Mix aus Rechtssystemen
Bis heute gilt etwa osmanisches Landrecht, ergänzt um britische
Verordnungen und jordanische Gesetze, sowie Israels Militärrecht. Im Rahmen
dieser bestehenden Rechtssysteme erfolgt auch die Zuweisung von Land an
israelische Siedlungen.
Auch bislang war also der Transfer und Kauf von Land im Westjordanland
zugunsten von Israelis und Siedlungen rechtlich möglich. Die nun geltenden
Verordnungen könnten den Prozess aber erheblich vereinfachen. Und damit die
israelische Kontrolle über das gesamte Gebiet weiter stärken.
Eine Möglichkeit ist etwa, mithilfe militärischer Anordnungen Land aus
„Sicherheitsgründen“ zu konfiszieren. Das geht auch mit palästinensischem
Privatland. Ein Beispiel: Im Jahr 1972 wurde Land von Palästinensern aus
den Dörfern Furush Beit Dajan und Beit Furiq nahe Nablus konfisziert, heute
befindet sich darauf die Siedlung Hamra.
Eine andere: Land, das unter britischer und jordanischer Kontrolle als
„Staatsland“ klassifiziert war, gilt als solches auch unter israelischer
Kontrolle. Hinzu kamen nach Angabe der israelischen
Nichtregierungsorganisation Kerem Navot in den 1980er und 1990er Jahren
zirka 14 Prozent der Fläche im Westjordanland. Sie wurden als Staatsland
deklariert und können somit auch vom Staat Siedlungen zugeschlagen werden.
Hinzu kommt: Israel will seine „Überwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen
bei Verstößen gegen Wasserschutzbestimmungen, Schäden an archäologischen
Stätten und Umweltgefahren“ auf „die Gebiete A und B ausweiten“. Das
Westjordanland ist in die Gebiete A, B und C unterteilt, wobei A und B
bislang unter der Zivilverwaltung der palästinensischen Autonomiebehörde
unterstehen.
Palästinenser und Beobachter fürchten, dass angebliche Verstöße gegen etwa
Umweltbestimmungen genutzt werden, um die israelische Kontrolle über die
Gebiete A und B auszuweiten. Wie das aussehen könnte, lässt sich in den
C-Gebieten beobachten: Palästinenser, die dort legal Land besitzen, müssen
Anträge zur Bebauung bei der israelischen Behörde Cogat einreichen. Diese
werden aber fast nie genehmigt. Laut der Organisation Bikom wurden zwischen
2016 and 2021 2.550 Anträge von Palästinensern eingereicht. Nur 24 wurden
angenommen – weniger als ein Prozent.
10 Feb 2026
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## AUTOREN
(DIR) Lisa Schneider
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