# taz.de -- Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Teure Absage an Waseem
> Humaida Waseem wurde wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungssuche
> diskriminiert. Nun muss der Makler Schadensersatz zahlen – das macht
> Hoffnung.
(IMG) Bild: Humaira Waseem (M.) mit ihren Anwältinnen Fatma Bostan (l.) und Ines Bodenstein (r.) vor der Urteilsverkündung im Bundesgerichtshof
Auf dem deutschen Wohnungsmarkt entscheidet oft nicht das Einkommen,
sondern der Name. Wer das für übertrieben hält, sollte sich den Fall von
Humaira Waseem ansehen. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte mussten die
gleiche Erfahrung machen. Waseem, eine Frau mit pakistanischem Nachnamen,
klagte gegen ein Maklerbüro und macht damit ein Problem sichtbar, das auf
dem deutschen Wohnungsmarkt längst strukturell ist.
Nachdem sie sich mit ihrem echten Namen auf eine Wohnung beworben hatte,
erhielt sie eine Absage. Erst durch das Testing-Verfahren, ein rechtlich
zulässiges Mittel zur Beweisführung, wurde das Ausmaß sichtbar: Mehrere
Bewerbungen mit unterschiedlichen deutsch klingenden Namen, bei identischen
Voraussetzungen, führten jeweils zu Zusagen für Besichtigungstermine. Damit
war belegt, dass hier ein klarer Fall von Diskriminierung vorliegt.
Der Fall ist kein Einzelfall. Vielen Menschen mit ausländisch klingenden
Namen ergeht es ähnlich. Genau deshalb ist dieses Verfahren bundesweit so
relevant. Das [1][Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz] (AGG) verbietet
Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter oder
ethnischer Herkunft. Doch viele Betroffene nutzen es nicht – oft aus
Unwissenheit, aus Angst oder oft mangels Unterstützung.
Wie aktuell und real das Problem ist, bestätigt auch die jüngst
veröffentlichte Studie „[2][Gewohnt ungleich: Rassismus und
Wohnverhältnisse]“. Sie zeigt empirisch, dass rassisch markierte Menschen
systematisch benachteiligt werden. Besonders betroffen sind Schwarze und
muslimische Menschen, aber auch asiatische und osteuropäische Gruppen – mit
messbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit. Die Studie
belegt, was viele nicht Betroffene bis heute nicht glauben wollen: Wohnen
ist in Deutschland kein gleichermaßen zugängliches Grundrecht.
Das Urteil auf Waseems Klage macht Hoffnung. [3][Der BGH entschied,
zugunsten der Klägerin]. Die Entscheidung zeigt, dass Diskriminierung
juristisch angreifbar ist – und sendet zugleich ein klares Warnsignal an
den Wohnungsmarkt. Umso fataler ist es, dass ausgerechnet jetzt vier
Antidiskriminierungsstellen in Bayern geschlossen werden, weil weder Bund
noch Freistaat Mittel bereitstellen. Der Fall Waseem macht deutlich:
Gleichbehandlung braucht mehr als Gesetze. Sie braucht Sichtbarkeit,
Unterstützung – und den politischen Willen, Diskriminierung nicht weiter zu
normalisieren.
29 Jan 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
(DIR) [2] https://www.dezim-institut.de/publikationen/gewohnt-ungleich-rassismus-und-wohnverhaeltnisse/
(DIR) [3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-urteil-makler-haftet-fuer-diskriminierung-bei-der-wohnungssuche-a-3613f42f-a1fe-4258-9f8d-e3ab3c015b5d
## AUTOREN
(DIR) Maiyra Chaudhry
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