# taz.de -- Diskriminierung bei der Wohnungssuche: Teure Absage an Waseem
       
       > Humaida Waseem wurde wegen ihrer Herkunft bei der Wohnungssuche
       > diskriminiert. Nun muss der Makler Schadensersatz zahlen – das macht
       > Hoffnung.
       
 (IMG) Bild: Humaira Waseem (M.) mit ihren Anwältinnen Fatma Bostan (l.) und Ines Bodenstein (r.) vor der Urteilsverkündung im Bundesgerichtshof
       
       Auf dem deutschen Wohnungsmarkt entscheidet oft nicht das Einkommen,
       sondern der Name. Wer das für übertrieben hält, sollte sich den Fall von
       Humaira Waseem ansehen. Viele Menschen mit Migrationsgeschichte mussten die
       gleiche Erfahrung machen. Waseem, eine Frau mit pakistanischem Nachnamen,
       klagte gegen ein Maklerbüro und macht damit ein Problem sichtbar, das auf
       dem deutschen Wohnungsmarkt längst strukturell ist.
       
       Nachdem sie sich mit ihrem echten Namen auf eine Wohnung beworben hatte,
       erhielt sie eine Absage. Erst durch das Testing-Verfahren, ein rechtlich
       zulässiges Mittel zur Beweisführung, wurde das Ausmaß sichtbar: Mehrere
       Bewerbungen mit unterschiedlichen deutsch klingenden Namen, bei identischen
       Voraussetzungen, führten jeweils zu Zusagen für Besichtigungstermine. Damit
       war belegt, dass hier ein klarer Fall von Diskriminierung vorliegt.
       
       Der Fall ist kein Einzelfall. Vielen Menschen mit ausländisch klingenden
       Namen ergeht es ähnlich. Genau deshalb ist dieses Verfahren bundesweit so
       relevant. Das [1][Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz] (AGG) verbietet
       Benachteiligungen unter anderem aufgrund von Geschlecht, Alter oder
       ethnischer Herkunft. Doch viele Betroffene nutzen es nicht – oft aus
       Unwissenheit, aus Angst oder oft mangels Unterstützung.
       
       Wie aktuell und real das Problem ist, bestätigt auch die jüngst
       veröffentlichte Studie „[2][Gewohnt ungleich: Rassismus und
       Wohnverhältnisse]“. Sie zeigt empirisch, dass rassisch markierte Menschen
       systematisch benachteiligt werden. Besonders betroffen sind Schwarze und
       muslimische Menschen, aber auch asiatische und osteuropäische Gruppen – mit
       messbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Wohnzufriedenheit. Die Studie
       belegt, was viele nicht Betroffene bis heute nicht glauben wollen: Wohnen
       ist in Deutschland kein gleichermaßen zugängliches Grundrecht.
       
       Das Urteil auf Waseems Klage macht Hoffnung. [3][Der BGH entschied,
       zugunsten der Klägerin]. Die Entscheidung zeigt, dass Diskriminierung
       juristisch angreifbar ist – und sendet zugleich ein klares Warnsignal an
       den Wohnungsmarkt. Umso fataler ist es, dass ausgerechnet jetzt vier
       Antidiskriminierungsstellen in Bayern geschlossen werden, weil weder Bund
       noch Freistaat Mittel bereitstellen. Der Fall Waseem macht deutlich:
       Gleichbehandlung braucht mehr als Gesetze. Sie braucht Sichtbarkeit,
       Unterstützung – und den politischen Willen, Diskriminierung nicht weiter zu
       normalisieren.
       
       29 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile
 (DIR) [2] https://www.dezim-institut.de/publikationen/gewohnt-ungleich-rassismus-und-wohnverhaeltnisse/
 (DIR) [3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bgh-urteil-makler-haftet-fuer-diskriminierung-bei-der-wohnungssuche-a-3613f42f-a1fe-4258-9f8d-e3ab3c015b5d
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Maiyra Chaudhry
       
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