# taz.de -- Ganztagsschule in Niedersachsen: Ministerium soll nachsitzen
       
       > Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026: In Niedersachsen formiert sich
       > massiver Widerstand gegen die Pläne der Landesregierung.
       
 (IMG) Bild: Schlecht ausgestattet könnten Schulen ihren Bildungsauftrag nachmittags nicht erfüllen, warnen Verbände
       
       Auch am Nachmittag gemeinsam spielen und lernen: Ab dem Schuljahr 2026
       haben Erstklässler:innen bundesweit [1][einen Rechtsanspruch auf einen
       Ganztagsschulplatz]. Wenige Monate vor dem Start ist in Niedersachsen neuer
       Streit über einen Erlass des Kultusministeriums ausgebrochen. Mehrere
       Schul- und Bildungsverbände werfen dem Ministerium vor, die „Bodenhaftung
       verloren“ zu haben.
       
       „Die Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im
       Grundschulalter ist eine der größten bildungspolitischen Reformen der
       kommenden Jahre – für Schulen, Familien und unsere gesamte
       Bildungslandschaft“, [2][sagte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie
       Hamburg (Grüne) im Dezember].
       
       Der Landtag hatte sich im November zum wiederholten Mal mit Fragen zur
       Gestaltung des Ganztags befasst, es ging – wie seit Jahren – um Details zur
       personellen und finanziellen Ausstattung. Aus Sicht der Opposition läuft es
       nicht gut für die rot-grüne Regierung: „Der Ganztag kommt – aber Rot-Grün
       hat keinen Plan“, so der CDU-Bildungsexperte Jörn Schepelmann. „Schulen und
       Gemeinden brauchen Klarheit, nicht offene Fragen.“
       
       Die Antworten wollte das Land mit einem neuen Erlass geben. Zum Start des
       Anhörungsverfahrens versprach Ministerin Hamburg mehr Personal. Mindestens
       zehn Lehrkraftstunden mehr pro Woche soll es geben, auch für kleine und
       kleinste Schulen. „Mit diesem Sockelbetrag sorgen wir gezielt dafür, dass
       gerade Standorte im ländlichen Raum nicht benachteiligt werden“, so
       Hamburg. „So wird Ganztag überall in Niedersachsen möglich.“
       
       ## Sorge vor Flickenteppich
       
       Dabei muss nicht jede Schule nach den Plänen der Landesregierung ein
       eigenes Ganztagsangebot machen. Denkbar ist zum Beispiel, dass mehrere
       Schulen sich zusammentun und ein gemeinsames Nachmittagsprogramm
       aufstellen. „Die Schulträger entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten“,
       heißt es [3][in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der CDU].
       
       Auch wer – neben den Lehrkräften – welche Angebote am Nachmittag macht,
       bleibt den einzelnen Schulen und Stadt- und Gemeinderäten der Kommunen
       überlassen. Die Schulen können das Geld, das ihnen für Extrapersonal
       zugewiesen wird, auch an freie Träger wie Sportvereine oder Musikschulen
       vergeben.
       
       Doch der Erlass sei unklar, der Bildungs- und Erziehungsauftrag trete
       hinter reiner Betreuung zurück, heißt es in einem offenen Brief. Zudem
       drohe, [4][wie in anderen Bundesländern], ein Flickenteppich.
       
       Hinter dem Schreiben stehen der Schulleiterverband Niedersachsen, der
       Verband der Leitungen Niedersächsischer Grundschulen (LNGS e. V.), die
       Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG e. V.) und die Gewerkschaft
       Erziehung und Wissenschaft (GEW).
       
       Sie kritisieren, dass die Hinweise und Vorschläge, die sie im Rahmen des
       Anhörungsverfahrens eingereicht hatten, nicht in das Papier einflossen und
       es auch keine Reaktion aus dem Ministerium dazu gab. Das gesamte Verfahren
       sei eher „Partizipationstheater“ gewesen.
       
       Dabei ist Ganztag eigentlich nichts Neues mehr: Im Schuljahr 2023/24 boten
       bereits 1.910 der insgesamt 2.534 allgemeinbildenden Schulen in
       Niedersachsen eine Betreuung am Nachmittag an, das entspricht 75 Prozent.
       Im folgenden Schuljahr stellten weitere 41 Schulen den Antrag, sich zur
       Ganztagsschule umzuwandeln. Die meisten Schulen machen offene Angebote, die
       Eltern und Kinder freiwillig annehmen können.
       
       Doch durch den Rechtsanspruch entsteht Druck auf die Städte und Gemeinden,
       die für den Betrieb der Schulen zuständig sind. Ziel der Regelung ist es,
       Kinder auch am Nachmittag zu fördern – idealerweise soll damit ausgeglichen
       werden, dass in Familien unterschiedlich viel Zeit und Möglichkeit für
       Hausaufgabenhilfe und außerschulische Bildung vorhanden ist.
       
       „[5][Ganztagsschule ist so eine gute Idee“], heißt es in der Stellungnahme
       der niedersächsischen Verbände. „Wer seine Schulen aber so ausstattet wie
       das Land Niedersachsen, entfernt sich vom Qualitätsanspruch.“
       
       21 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rechtsanspruch-auf-Ganztagsbetreuung/!5942550
 (DIR) [2] https://bildungsportal-niedersachsen.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=14086&token=06088e5201f64d25d411afc06e2c7532909e93ab
 (DIR) [3] https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_10000/09001-09500/19-09123.pdf
 (DIR) [4] /Streit-um-Ganztagsbetreuung/!6091748
 (DIR) [5] /Hamburger-Schulessen-wird-wieder-teurer/!6102035
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geisslinger
       
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       Flickenteppich.