# taz.de -- Nach tödlichem Zugunfall in Bayern: Freispruch für Bahn-Mitarbeiter nach Zugunglück bei Burgrain
       
       > Fünf Menschen starben, als in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen ein Zug
       > entgleiste. Nun sprach das Landgericht München II die Angeklagten frei.
       
 (IMG) Bild: Nach dem Unglück im Juni 2022 auf der Zugstrecke zwischen Garmisch und München
       
       Es war der letzte Schultag vor den Pfingstferien, als im bayrischen
       Burgrain vor über drei Jahren ein Regionalzug mit vielen Kindern an Bord
       verunglückte. Fünf Menschen starben, 72 wurden verletzt. Nun hat das
       Landgericht München II die Angeklagten Andreas M. und Manfred Sch. am
       Montag freigesprochen. Das Gericht sah bei ihnen kein juristisch strafbares
       Verhalten.
       
       Die Entgleisung hatte sogenannter Betonkrebs verursacht. Dabei handelt es
       sich [1][laut einem Bericht] der [2][Bundesstelle für
       Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU)] um rostenden Stahl, der in den Schwellen
       verbaut ist und den Beton beschädigt. Die Schienen liegen auf diesen
       Schwellen auf. In einer Linkskurve fuhr der Regionalzug mit über 90
       Kilometern pro Stunde ein, brach aus und entgleiste.
       
       Eine Sprecherin der Deutschen Bahn sagte der taz, es gälten nun strengere
       Kriterien zur Klassifizierung schadhafter Schwellen. Die DB ersetze alle
       potenziell risikobehafteten Gleisunterlagen. „Ein Großteil wurde bereits
       entfernt – bis heute rund zwei Millionen Betonschwellen.“
       
       Trotz struktureller Mängel am Streckennetz der Deutschen Bahn sah die
       Staatsanwaltschaft die beiden Bahn-Mitarbeiter verantwortlich, denn am
       Vorabend des Unfalls ging eine Warnung beim Fahrdienstleiter M. ein. Auf
       dem Streckenabschnitt sei [3][„irgendwo so ein Schlenkerer drin, also da
       hupft der Zug richtig, also irgendwie müsste da mal einer schauen“]. M. gab
       die Meldung nicht weiter. Die Staatsanwaltschaft II warf dem Angeklagten
       „Augenblicksversagen“ vor. Sie forderte ein Jahr auf Bewährung.
       
       Der Bezirksleiter Sch. soll eine Instandsetzung der Bodenschwelle immer
       wieder aufgeschoben und verzögert haben. Die Staatsanwaltschaft brachte
       hier „wiederholtes und systematisches Versagen“ an und plädierte für zwei
       Jahre auf Bewährung.
       
       M.s Verteidigung zog indes in Zweifel, ob die direkte Weitergabe der
       Warnung das Unglück verhindert hätte. In beiden Fällen hatte die
       Verteidigung Freispruch gefordert. Dem ist das Gericht nun gefolgt.
       
       19 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/BEU/Untersuchungsberichte/2022/231_Garmisch-Partenkirchen-_-Farchant.pdf?__blob=publicationFile&v=2
 (DIR) [2] https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/BEU/DE/home_node.html
 (DIR) [3] /Zugunglueck-von-Burgrain/!6125072
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tim Feldmann
       
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