# taz.de -- Debatte um Genitalverstümmelung: Von allen guten Feministinnen verlassen
> Weibliche Genitalverstümmelung und kosmetische Vulva-Operationen zu
> vergleichen, ist fragwürdig. Genau das taten einige Feministinnen vor
> Kurzem.
(IMG) Bild: Endlich sicher! Im Winbridge Bildungszentrum im kenianischen Kajiado leben Mädchen, die vor Genitalverstümmelung weggelaufen sind
Im September 2025 erschien im Journal of Medical Ethics ein Artikel über
[1][„Negative Auswirkungen der aktuellen globalen Kampagne gegen FGM“]. FGM
steht für Female Genital Mutilation, also weibliche Genitalverstümmelung.
Darauf folgte eine Welle der Empörung über „woke Feministinnen“, die
angeblich die Praxis der Genitalverstümmelung verteidigten.
Bestenfalls alle zehn Jahre wird ein akademischer Artikel Gegenstand
breiter Feuilletondebatten. Da der Text von Expert*innen stammt, sollten
seine Argumente aber ernst genommen werden.
Auffällig ist die ungewöhnlich hohe Zahl von 26 Verfasser:innen. Das
Kollektiv betont dabei seine innere Uneinigkeit. Einige von ihnen lehnten
„jedes genitale ‚Cutting‘ ab, das nicht freiwillig oder medizinisch
notwendig ist“, während „andere“ der Ansicht seien, dass Eltern über ihre
Kinder entscheiden und der Staat sich aus „kulturell bedeutsamen Praxen“
heraushalten solle. Letzteres widerspricht der
[2][UN-Kinderrechtskonvention]. Was kann derart diametrale Positionen
verbinden?
Die Kritik richtet sich gegen die WHO, NGOs und westliche Medien, die
Fehlinformationen bezüglich der körperlichen und seelischen Schäden durch
[3][FGM] verbreiteten. Ihr Blick sei rassistisch, da er sich nur gegen
Praktiken des Globalen Südens richte, um „lokale Stimmen und Alternativen
zu marginalisieren“. Den Begriff FGM lehnen die Autor:innen ab und
schlagen „weibliche genitale Praxen“ vor. Denn im Globalen Norden
praktizierte Vulva-OPs seien mit als FGM diffamierten afrikanischen und
südostasiatischen Beschneidungspraktiken vergleichbar.
Bei diesen handele es sich ebenfalls um mehrheitlich kosmetische Eingriffe
mit dem Ziel geschlossener äußerer Labien (Schamlippen der Frau) und
vollständig verdeckter innerer Labien und der Klitoris. Das
pädophil-patriarchale Ideal einer präpubertär geschlossenen Vulva bei einer
gebärfähigen Frau wird nicht hinterfragt.
Aber sind FGM und kosmetische Genital-OPs soziologisch und juristisch
wirklich vergleichbar? Letztere erfordern im Globalen Norden Volljährigkeit
und Verstöße dagegen werden von den Autor:innen zu Recht ebenso
kritisiert wie Operationen an intergeschlechtlichen Kindern, die diese
binär normieren und häufig künftige sexuelle Empfindungsfähigkeit
reduzieren. Dass sie spät (2021) verboten wurden beziehungsweise immer noch
praktiziert werden, verstößt gegen Kinderrechte.
Ob sich hingegen eine Volljährige eigeninitiativ die inneren Labien kürzen
lässt – Klitorisentfernungen dürften die Ausnahme bilden – oder sie einer
einwilligungsunfähigen Sechsjährigen von ihren „Angehörigen“ gekürzt
werden, ist ein so zentraler Unterschied, dass die Miturheberschaft im
Artikel durch Jurist:innen befremdet. Kinder werden zu Opfern, wenn
Erwachsene nicht medizinisch notwendige Operationen an ihnen vollziehen –
und nicht, wenn Kampagnen diese anprangern.
Es ist fraglos edel von im Globalen Norden lebenden, nicht betroffenen
Autorinnen, vor der heimatlichen Türe mit feinerem Besen zu kehren. Doch
FGM zur Schönheits-OPs zu euphemisieren, ist weder juristisch noch
gendertheoretisch schlüssig, zumal sich der Artikel nicht von
Klitoris-Amputationen und Verkleinerungen der Vaginalöffnung distanziert.
Wenn gar kindliche Opfer genitaler Manipulation im Globalen Norden als
skandalöser eingestuft werden als im Globalen Süden, ist das dann friendly
racism?
Zu Recht wird auf fehlende Kritik an männlicher Beschneidung verwiesen.
Doch statt für ein Verbot der Praxis zu votieren, wird „weibliche
Beschneidung“ zu „Gendergerechtigkeit“ stilisiert.
Dagegen, dass FGM für die Betroffenen eine tolle Sache ist, spricht, dass
migrantische Communitys sie auch ohne staatlichen Druck überwiegend
aufgeben. Dass deren Frauen unter geringer Bildung, Armut und Rassismus
stärker leiden als unter den Narben ihres Genitalbereichs, macht diese
nicht harmlos. Widersinnig ist, zugleich eine Traumatisierung durch
erlittene FGM zu bestreiten und Kampagnen gegen sie „Retraumatisierung“
anzulasten.
Genderforschung hatte ursprünglich das Ziel, [4][geschlechtliche
Unterdrückungspraktiken] aufzudecken und Individuen Entfaltungsraum gegen
eine binär normierende Gesellschaft zu erstreiten. Die Sensibilisierung des
Feminismus für intersektionale, rassistische Ausgrenzung ist bedeutsam.
Doch derzeit erfolgt ein Tribal Turn, der rechtes und patriarchales
Gedankengut in Gendertheorie einschleust.
Tribal-kollektiv denkende Wisseschaftler:innen eint mit reaktionären
Androzentrikern die gemeinsame Gegnerin: „Second Wave Western
Feministinnen“, die eine angeblich westliche Idee individueller Freiheit
als Brandfackel des Kolonialismus in Kulturen des Globalen Südens werfen,
um Frauen ihren Ethnien zu entfremden.
Weder werden Ideale wie Reinheit, Jungfräulichkeit und weibliche
Unterordnung, die FGM fast überall begründen, kritisch hinterfragt, noch
warum patriarchale Kulturen rund um den Globus den Zugriff auf das
weibliche Genital beanspruchen. Stattdessen wird der Zusammenhang zwischen
Patriarchat und FGM hinterfragt, da sie oft von Frauen ausgeführt wird.
Dabei gehört zu den Erkenntnissen der Genderstudies, dass alle
patriarchalen Kulturen sich auf (ältere) Frauen stützen, die weibliche
Menschen kontrollieren.
Unterschlagen wird auch, dass zahlreiche Regierungen des globalen Südens
FGM verbieten. „Religiöse Kultur“ und „ethnische Community“ grundieren den
Artikel, als sei Hegels Kugelmodell homogener Kulturen zurück. FGM wird zur
Eintrittskarte in sie. Dabei ist die Ansicht, der „Körper“ gehöre zur
„größeren Gruppe“ und Entscheidungen über ihn „oblägen eher deren
Autoritäten als dem Individuum“, das eigentliche Skandalon des Textes.
Legitim kann FGM, wenn überhaupt, nur dann sein, wenn sie auf Basis einer
mündigen Entscheidung passiert. Wenn FGM als „Cutting“ analog zu anderem
Piercing- und Cutting rehabilitiert oder als postkolonialer Widerstand
inszeniert werden soll, sind Volljährigkeit und Freiwilligkeit
Voraussetzung. Diese entscheidende Forderung fehlt in dem Artikel.
9 Jan 2026
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## AUTOREN
(DIR) Tina Hartmann
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