# taz.de -- Revision abgelehnt: Ex-Senatorin wegen Korruption verurteilt
       
       > Die Urteil gegen die ehemalige Berliner Gesundheitssenatorin Dilek
       > Kalayci ist rechtskräftig. Ein Unternehmer hatte ihre Hochzeitsfeier
       > bezahlt.
       
 (IMG) Bild: Dilek Kalayci mit ihren Rechtsanwält:innen beim Prozessauftakt im Januar
       
       dpa Das Urteil gegen Berlins frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci
       wegen Bestechlichkeit ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des
       Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig verwarf die Revisionen der
       SPD-Politikerin und des Inhabers einer Marketing-Agentur. Die Überprüfung
       des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erbracht,
       teilte der BGH mit.
       
       [1][Das Landgericht Berlin hatte Kalayci im April] im Prozess um Kosten
       ihrer Hochzeitsfeier zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren
       verurteilt. Den Chef einer Werbeagentur sprach es wegen Bestechung schuldig
       und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei
       Monaten. Zudem ordnete es an, 6.242 Euro bei Kalayci und 9.450 Euro beim
       Mitangeklagten einzuziehen. In dieser Höhe sollen die Angeklagten jeweils
       profitiert haben.
       
       Nach Überzeugung des Gerichts wurden der Ex-Senatorin die Kosten für
       Organisation und Feier nicht in Rechnung gestellt, weil sich der Firmenchef
       davon Vorteile versprochen habe. Es ging um den Auftrag für eine
       Werbekampagne zur Gewinnung von Nachwuchs für die Pflege.
       
       Beide Angeklagten hatten bis zuletzt ihre Unschuld beteuert und Revision
       eingelegt. Ihre Anwälte hatten jeweils einen Freispruch beantragt.
       
       ## Eindruck der Käuflichkeit war Senatorin bewusst
       
       „Die angeklagte Senatorin vermengte durch ihre Beauftragung der Agentur des
       Angeklagten bewusst dienstliche und private Belange, woraus sie sich
       persönliche Vorteile versprach“, heißt es in der BGH-Mitteilung. Der
       Unternehmer habe ihr Ansinnen verstanden. Dass der Eindruck der
       Käuflichkeit entstand, sei der Angeklagten bewusst gewesen – und sie habe
       dies im Folgenden durch mehrfache Preisgabe von Verwaltungsinterna noch
       verstärkt.
       
       Zugunsten der Angeklagten sei das Gericht davon ausgegangen, dass die
       Politikerin sich durch die Annahme der unentgeltlichen Leistungen nicht
       beeinflussen lassen wollte, hieß es weiter – „und hat auch in objektiver
       Hinsicht nicht feststellen können, dass ihre Diensthandlung dadurch
       beeinflusst wurde“.
       
       30 Dec 2025
       
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