# taz.de -- Zaun um den Görlitzer Park: Der Görli bleibt noch ein bisschen offen
       
       > Der umstrittene Zaun um den Görlitzer Park ist praktisch fertig,
       > abgeschlossen wird aber erst mal noch nicht. Dafür gibt es mehrere
       > Gründe.
       
 (IMG) Bild: Noch können alle rein (und wieder raus sowieso)
       
       Am Ende ging es zumindest gefühlt doch noch schnell mit dem Zaun um den
       Görlitzer Park in Kreuzberg: Nachdem monatelang kaum Fortschritte sichtbar
       waren – und das erste Drehkreuz nach wenigen Tagen von GegnerInnen der
       „Umfriedung“ [1][im benachbarten Kanal versenkt worden war] –, sind nun
       Mitte Dezember die Arbeiten fast abgeschlossen. Trotzdem wird es mindestens
       bis März keine nächtliche Schließung des Areals geben, wie die
       Senatsumweltverwaltung nun bekannt gegeben hat.
       
       Man werde zwar „noch vor Weihnachten“ die Bauabnahme machen, so
       Umweltstaatssekretär Andreas Kraus, nachts verriegelt werden sollen die
       Tore aber erst, „wenn die Temperaturen steigen und die Parksaison wieder
       beginnt“. Kraus nannte den 1. März als voraussichtlichen Starttermin einer
       Pilotphase bis Oktober. Mit ihr will der schwarz-rote Senat Dealerei und
       andere Delikte auf dem Areal zurückdrängen – zum Ärger vieler AnwohnerInnen
       und AktivistInnen, die die Beschränkung der Parknutzung ablehnen [2][und
       eine Verdrängung von Drogenhandel und -konsum in die angrenzenden Kieze
       hinein befürchten].
       
       Glaubt man der Senatsverwaltung, handelt es sich bei den zwei Monaten
       Karenz um eine freundliche Geste: „Ich möchte jetzt in einer Übergangszeit,
       bis sich die Menschen an nächtliche Schließungen gewöhnt haben, ihnen nicht
       im Winter zumuten, dass sie außen herum radeln müssen“, so Kraus. Mit der
       Zeit werde sich alles schon „einspielen“. Sobald es dann losgegangen sei,
       würden Sicherheitsdienste die BesucherInnen jeweils kurz vor dem
       Abschließen der Tore zum Verlassen des Parks auffordern.
       
       Die zwei zusätzlichen Monate könnten aber auch schlicht und einfach der
       Tatsache geschuldet sein, dass die zu erwartende Auseinandersetzung mit dem
       Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in etwa so lange dauern dürfte: „Wenn die
       Senatsverwaltung sich an die notwendigen Verfahrensschritte nach dem neuen
       Landesorganisationsgesetz hält und eine ordnungsgemäße Bekanntmachung der
       notwendigen Benutzungsregelung vornimmt, würde ein ordnungsgemäßes
       Verfahren zirka zwei Monate dauern“, sagt Bezirkssprecherin Sara Lühmann
       gegenüber der taz.
       
       Dieser Zeitraum ergibt sich, weil Bezirksamt und BVV klar gegen den Zaun
       sind. Sollte der Bezirk von Senatsebene angewiesen werden, eine
       Benutzungsregelung mit Schließzeiten anzuordnen, wird er dies unter Verweis
       auf seine eigene Einschätzung der Folgen ablehnen. Dann geht es noch einmal
       hin und her, und mit den üblichen Beantwortungsfristen sind am Ende acht
       Wochen vorbei, bis der Senat die Verantwortung an sich ziehen kann.
       
       ## Auch Klagen könnten verzögern
       
       Auch dann ist allerdings noch nicht klar, ob die Schließanlagen am Abend
       einrasten werden. Denn sobald die Benutzungsregelung in Kraft tritt, können
       BürgerInnen, die sich dadurch beeinträchtigt sehen, Widerspruch einlegen
       und im Prinzip bis vor das Verwaltungsgericht ziehen. Im Grunde reicht es,
       dass eine Person argumentiert, ihr Arbeits- oder Nachhauseweg werde durch
       die Schließung des langgestreckten Areals bedeutend länger.
       
       Denn rechtlich betrachtet handelt es sich weiterhin um öffentlichen Raum,
       der nicht einfach so abgeschlossen werden kann. Möglich ist das überhaupt
       erst, seit das Abgeordnetenhaus im Juli das Berliner Grünanlagengesetz
       angepasst und quasi eine „Lex Görli“ geschaffen hat: Jetzt heißt es im
       Paragrafen zur Benutzung von Parks und Grünanlagen, dass Beschränkungen wie
       Schließzeiten angeordnet werden können, wenn es sich bei der entsprechenden
       Fläche um einen sogenannten kriminalitätsbelasteten Ort handelt.
       
       Ob Widersprüche oder Gerichtsverfahren eine aufschiebende Wirkung haben,
       hängt nach Einschätzung des Bezirksamts aber auch davon ab, ob die
       Senatsverwaltung zusätzlich zur geplanten Benutzungsregelung den
       „Sofortvollzug“ anordnet. „Dagegen wäre dann ein Antrag auf einstweiligen
       Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht einzureichen, der das Ziel verfolgt,
       die aufschiebende Wirkung trotz des Sofortvollzugs zu bekommen“, erläutert
       Sprecherin Lühmann.
       
       Die Bürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Clara Herrmann (Grüne),
       kann angesichts des Senats-Zauns jedenfalls nur den Kopf schütteln: „Es ist
       bereits vorab viel Geld geflossen“, so Herrmann zur taz. „Schon der Bau
       wird rund 2 Millionen Euro gekostet haben, die Bewachung durch einen
       privaten Sicherheitsdienst soll jährlich nochmal rund 800.000 Euro kosten.“
       
       Geld, das aus ihrer Sicht [3][in soziale Hilfeangebote wesentlich
       sinnvoller investiert] wäre – in Hilfen für Wohnungslose, Drogenkonsumräume
       oder aufsuchende Sozialarbeit auf der Straße. „Diese Maßnahmen helfen ja
       letztlich auch den Anwohnenden, die im Kiez unterwegs sind und mit der
       Situation konfrontiert sind. Der Zaun hilft dabei nicht.“
       
       19 Dec 2025
       
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