# taz.de -- Amokfahrt von Mannheim: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
       
       > Als ein Amokfahrer am Rosenmontag 2025 in Mannheim in eine Menge raste,
       > starben zwei Menschen. Jetzt verurteilte das Landgericht den Täter.
       
 (IMG) Bild: Lebenslang: Der Mörder von Mannheim und sein Anwalt
       
       afp/dpa | Im Prozess um die tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim
       ist der Beschuldigte wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger
       Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim ordnete nach Angaben eines
       Sprechers am Donnerstag zugleich an, den 40 Jahre alten Mann in einer
       Psychiatrie unterzubringen.
       
       Laut Anklage war der Mann aus Ludwigshafen [1][am 3. März dieses Jahres um
       12.14 Uhr mit seinem Wagen mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die
       Fußgängerzone] gefahren. Dann habe er deutlich beschleunigt und gezielt
       mehrere Passanten angefahren. Bewusst habe er dabei das
       „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, hatte Oberstaatsanwältin Jeanette
       Zipperer ausgeführt.
       
       Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch in der
       Fußgängerzone. 14 weitere Menschen wurden teils schwer verletzt, bevor ein
       Taxifahrer den Mann stoppen konnte. Ein politisches Tatmotiv gibt es laut
       Anklageschrift nicht, demnach leidet der Beschuldigte dafür seit Jahren an
       einer psychischen Erkrankung.
       
       Zum Prozessauftakt hatte der Verteidiger des Angeklagten erklärt, sein
       Mandant habe die Amokfahrt in Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des
       Mannes. Blitzartig sei ihm die Idee gekommen, die Tat in die Mannheimer
       Innenstadt zu verlegen. Der 40-Jährige habe sich in einer „seelischen
       Krise“ befunden, sagte Anwalt Uwe Kosmala. Er habe eine starke Wut gefühlt
       und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen.
       
       ## Versuchte Selbsttötung
       
       Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein
       Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin
       mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte
       Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern.
       
       Dann sei der Mann geflohen. Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den
       Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der
       Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. Die Polizei
       fand ihn.
       
       Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und
       mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus.
       Dort soll er von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol
       berichtet haben. Er habe seinen Job und damit auch seine
       Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr
       nehmen können. An jenem Montag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie
       er gesagt haben soll. Seither saß der Angeklagte in Untersuchungshaft.
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass der Mann wohl seit vielen Jahren
       an einer psychischen Erkrankung leide. Es sei daher nicht auszuschließen,
       dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer
       Gutachter hatte vergangene Woche vor dem Gericht ausgesagt – allerdings
       unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
       
       Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten im
       Anschluss, den Mann [2][in einem psychiatrischen Krankenhaus
       unterzubringen]. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem auf eine lebenslange
       Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert, wie ein Sprecher des Gerichts
       mitteilte. Die Nebenkläger hätten sich den Ausführungen und Anträgen der
       Anklagebehörde angeschlossen. Die Verteidigung habe keinen Antrag zur
       Strafhöhe gestellt.
       
       18 Dec 2025
       
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