# taz.de -- Musikschulen nach Herrenberg-Urteil: Ausgenutzer Idealismus
       
       > Berlin hat keine Lust, Sozialversicherungsbeiträge für Musikschullehrer
       > zu zahlen. Es verschleppt die Umsetzung eines wegweisenden
       > Grundsatzurteils.
       
 (IMG) Bild: Geigenspiel will gelernt sein – und der Unterricht muss bezahlt werden, am besten in Festanstellung
       
       [1][Scheinselbständigkeit ist für Arbeitgeber ein praktisches Modell:]
       Statt festem Lohn werden Beschäftigte pro Auftrag bezahlt. Das Unternehmen
       spart so teure Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitsversicherung und
       umgeht den Kündigungsschutz. Für die Angestellten ist es weniger
       vorteilhaft, deswegen ist Scheinselbständigkeit in Deutschland illegal.
       
       Doch ausgerechnet das Land Berlin setzt seit Jahrzehnten widerrechtlich auf
       das Modell. Im sogenannten [2][Herrenberg-Urteil] stellte das
       Bundessozialgericht 2022 fest, dass ein Großteil der auf Honorarbasis
       arbeitenden Musikschullehrer:innen in Berlin eigentlich fest
       angestellt sein müssten. Doch passiert ist seitdem wenig, denn das Land
       hofft auf eine Neuregelung durch den Bund.
       
       Das wegweisende Urteil ist benannt nach der Baden-Württembergischen
       Kleinstadt Herrenberg. Dort hatte die Musikschullehrerin Susanne Nowakowski
       nur auf eine Festanstellung gehofft, als sie sich 2014 an die
       Clearingstelle der Rentenversicherung wandte. Wie viele andere
       Kolleg:innen hatte sie an der örtlichen Musikschule keinen festen
       Arbeitsvertrag, sondern wurde auf Honorarbasis bezahlt. Und das, obwohl
       Nowakowski seit 14 Jahren regelmäßig dort unterrichtete.
       
       „Mir ging es finanziell oft sehr schlecht“, erinnerte sich die damals
       alleinerziehende Mutter im November [3][auf einer Diskussionsveranstaltung
       der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.] „Eigentlich war ich in den 20
       Jahren meiner Honorartätigkeit nie wirklich krankgeschrieben.“
       
       ## Weitreichende Folgen
       
       Nowakowski bekam recht, sie sei scheinselbständig, sagte die
       Rentenversicherung. Der Arbeitgeber müsse sie fest anstellen und
       Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Gegen den Bescheid klagte die Stadt
       Herrenberg, es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der 2022 in einem
       Grundsatzurteil endete. Im Urteil schärft das Bundessozialgericht deutlich
       die Kriterien nach, nach denen eine Sozialversicherungspflicht vorliegt.
       
       Demnach reicht es nicht aus, wenn beide Vertragspartner:innen auf
       Papier festlegen, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Für eine
       echte Selbstständigkeit müssten Musikschullehrer:innen Zeit, Ort und
       Inhalt der Tätigkeit frei bestimmen können. Auch Faktoren, wie eine eigene
       Betriebsstätte und das Tragen unternehmerischen Risikos sieht das Gericht
       als entscheidend an.
       
       Das Urteil kam einem Erdbeben gleich. Ob Musikschulen, Sportvereine, freie
       Träger oder private Bildungseinrichtungen: In vielen Bereichen sind
       Honorarverträge gang und gäbe. Nun müssten sie in Festanstellungen
       umgewandelt werden, eine finanzielle Belastung, die vor allem chronisch
       unterfinanzierte Kommunen, Vereine und Institutionen überfordert.
       
       Auch in Berlin hat das Urteil weitreichende Folgen. Hoffnungen weckte es
       vor allem bei den rund 2.400 beim Land beschäftigten
       Musikschullehrer:innen, von denen über 75 Prozent nach wie vor auf
       Honorarbasis beschäftigt sind Im bundesweiten Vergleich der mit Abstand
       höchste Anteil.
       
       ## Senat spielt auf Zeit
       
       Seit Jahren kämpfen Berlins Musikschullehrer:innen für ein Recht auf
       Festanstellungen in der Branche. Selbst wenn einige Musiker:innen die
       Honorartätigkeit als flexiblen Nebenerwerb schätzen, überwiegen bei den
       meisten wie bei Nowakowski Unsicherheit und die Angst vor Altersarmut.
       „Obwohl Lehrerinnen seit 30 Jahren Vollzeit gearbeitet haben, werden da
       Renten von 800 Euro gezahlt“, berichtet Chris Berghauser, Vorsitzender des
       Musikschulbündnisses Berlin.
       
       Doch die Hoffnung, der rechtlichen Klarheit, die das Herrenberg-Urteil
       geschaffen hatte, würden massenhafte Umwandlungen in Festanstellungen
       folgen, enttäuschte der Senat. „Andere Städte und Bundesländer haben das
       trotz knapper Kassen nach dem Herrenberg längst getan“, kritisiert Chris
       Berghauser. In Potsdam hätten zum Beispiel alle
       Musikschullehrer:innen ein Angebot auf Festanstellung bekommen.
       
       Berlin verfolgt hingegen eine andere Taktik. Statt die neue Rechtslage
       umzusetzen, hofft der Senat auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene.
       Infolge einer Bundesratsinitiative Berlins beschloss der Bundestag im
       Januar 2025 eine Übergangsregelung, der die Sozialversicherungspflicht für
       Musikschullehrer:innen bis Dezember 2026 aussetzte. Der Bund kündigte
       gleichzeitig an, die Kriterien für die freiberufliche Beschäftigung im
       Sozialgesetzbuch neu zu regeln. Wahrscheinlich ist auch eine Verlängerung
       der Frist bis 2027.
       
       Auch neue Honorarkräfte können wieder bis zum Ende der Übergangsregelung
       angestellt werden, ohne dass das Land offenen Rechtsbruch begeht. „Im
       Grunde hat man das Urteil komplett ausgehebelt“, sagt der SPD-Abgeordnete
       Sven Meyer. Der Druck auf das Land habe sich damit deutlich verringert.
       
       ## Massenentlassungen drohen
       
       Auf taz Anfrage teilt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
       mit, man wolle abwarten, bis die Neuregelung auf Bundesebene Gestalt
       annimmt. „Derzeit liegt jedoch noch kein Vorschlag von Seiten des Bundes
       für eine gesetzliche Neuregelung des Status freiberuflicher Lehrkräfte vor.
       Vor diesem Hintergrund befürwortet die Senatsverwaltung eine Verlängerung
       der Übergangsregelung bis Ende 2027, um mehr Zeit für die gemeinsame
       Erarbeitung und Einführung einer tragfähigen gesetzlichen Regelung zu
       haben“
       
       Im Juni legte das Land den Musikschullehrer:innen statt eines
       Arbeitsvertrages eine Übergangsvereinbarung vor. Demnach sollten die
       Honorarbeschäftigten versichern sollen, dass sie auch in den vergangenen
       Jahren einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind.
       
       Ein Versuch des Landes, sich gegen den Worst-Case abzusichern. Im Falle der
       Herrenberger Musikschullehrerin Susanne Nowakowski musste die Stadt
       rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 20 Jahre
       erstatten.
       
       „Es ist eine Demütigung für die Leute, die ohnehin schon in prekären
       Situationen sind“, sagt Konstantin Kohl von Verdi. Der
       Gewerkschaftssekretär kritisiert, viele Kolleg:innen hätten die
       Vereinbarung aus Angst unterschrieben, keine Schüler:innen mehr
       zugewiesen zu bekommen. Dieser Fall sei tatsächlich bei etlichen
       Kolleg:innen, die die Unterschrift verweigerten, eingetreten.
       
       ## Tropfen auf dem heißen Stein
       
       Gänzlich untätig blieb der Senat allerdings nicht. [4][Im Ende Dezember
       beschlossenen Doppelhaushalt] sind jährlich vier Millionen Euro für
       Festanstellungen an Musikschulen vorgesehen. Die Summe entspricht rund 200
       Vollzeitstellen für 2026/27.
       
       „Ein ist ein guter Anfang, aber auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“,
       kritisiert Gewerkschaftssekretär Kohl. Mit der Summe könne nur einem
       kleinen Teil der rund 1.800 Honorarbeschäftigten ein Angebot auf
       Festanstellung gemacht werden. Tatsächlich seien auch noch viele Fragen
       unklar; hauptsächlich, wer die Stellen bekommen soll und wer leer ausgeht.
       
       Christ Berghauser vom Musikschulbündnis fürchtet, die Stellen würden
       regulär ausgeschrieben werden. Dann müssten Honorarkräfte womöglich mit
       externen Bewerber:innen um die Stelle konkurrieren. „Im schlimmsten
       Fall wäre man dann seinen Arbeitsplatz los. Das wäre in keinster Form
       gerechtfertigt“.
       
       Unklar ist weiterhin, wie es nach Ablauf der Übergangsregelung 2026
       respektive 2027 weitergehen soll. Bleibt die Rechtslage bestehen, wären
       dann immer noch ein Großteil der Musikschullehrer:innen in
       unrechtmäßigen Beschäftigungsverhältnissen.
       
       Wenn das Land dann nicht mit einem Schlag alle Honorarverträge umwandle,
       drohe im „im schlimmsten Fall allen die Entlassung“, sagt Christ
       Berghauser. Der bessere Weg wäre eine stückweise Umstellung über mehrere
       Jahre. „Man könnte sagen, in vier Jahren haben alle Lehrkräfte einen
       sozialversicherungspflichtigen Job“. Berghauser ist sich sicher, dass die
       Rentenversicherung in so einem Falle mit sich reden ließe.
       
       Eine dritte Variante, auf die wahrscheinlich auch der Senat hofft, ist,
       dass der Bund mit der Neuregelung im Sozialgesetzbuch den jetzigen Zustand
       einfach durch Ausnahmeregelungen für rechtmäßig erklären will. Dieses
       Szenario hält Verdi für hochgefährlich. „Die Sozialversicherungspflicht
       muss geschützt werden“, fordert Gewerkschaftssekretär Konstantin Kohl.
       Ansonsten ließen sich Errungenschaften wie Krankenversicherung,
       Arbeitsschutz und bezahlter Urlaub mit einer Unterschrift beim
       Arbeitsvertrag aushebeln.
       
       Doch so weitermachen wie bisher wollen Berlins Musikschullehrer:innen
       auf keinen Fall. Auf der Verdi-Diskussionsveranstaltung im November erntete
       Vorkämpferin Nowakowski viel Applaus unter den anwesenden Kolleg:innen.
       „Wir haben eine der teuersten und aufwendigsten Ausbildungen erhalten und
       werden dann in eine total unsichere Berufswelt geworfen. Unser Idealismus
       wurde grenzenlos ausgenutzt“.
       
       7 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ausbeutung-bei-Lieferdiensten/!5938819
 (DIR) [2] /Musikschulen-in-der-Krise/!6009193
 (DIR) [3] https://www.youtube.com/watch?v=UBpiTWLPg9w
 (DIR) [4] /Berliner-Landeshaushalt/!6139256
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
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