# taz.de -- Musikschulen nach Herrenberg-Urteil: Ausgenutzer Idealismus
> Berlin hat keine Lust, Sozialversicherungsbeiträge für Musikschullehrer
> zu zahlen. Es verschleppt die Umsetzung eines wegweisenden
> Grundsatzurteils.
(IMG) Bild: Geigenspiel will gelernt sein – und der Unterricht muss bezahlt werden, am besten in Festanstellung
[1][Scheinselbständigkeit ist für Arbeitgeber ein praktisches Modell:]
Statt festem Lohn werden Beschäftigte pro Auftrag bezahlt. Das Unternehmen
spart so teure Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitsversicherung und
umgeht den Kündigungsschutz. Für die Angestellten ist es weniger
vorteilhaft, deswegen ist Scheinselbständigkeit in Deutschland illegal.
Doch ausgerechnet das Land Berlin setzt seit Jahrzehnten widerrechtlich auf
das Modell. Im sogenannten [2][Herrenberg-Urteil] stellte das
Bundessozialgericht 2022 fest, dass ein Großteil der auf Honorarbasis
arbeitenden Musikschullehrer:innen in Berlin eigentlich fest
angestellt sein müssten. Doch passiert ist seitdem wenig, denn das Land
hofft auf eine Neuregelung durch den Bund.
Das wegweisende Urteil ist benannt nach der Baden-Württembergischen
Kleinstadt Herrenberg. Dort hatte die Musikschullehrerin Susanne Nowakowski
nur auf eine Festanstellung gehofft, als sie sich 2014 an die
Clearingstelle der Rentenversicherung wandte. Wie viele andere
Kolleg:innen hatte sie an der örtlichen Musikschule keinen festen
Arbeitsvertrag, sondern wurde auf Honorarbasis bezahlt. Und das, obwohl
Nowakowski seit 14 Jahren regelmäßig dort unterrichtete.
„Mir ging es finanziell oft sehr schlecht“, erinnerte sich die damals
alleinerziehende Mutter im November [3][auf einer Diskussionsveranstaltung
der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.] „Eigentlich war ich in den 20
Jahren meiner Honorartätigkeit nie wirklich krankgeschrieben.“
## Weitreichende Folgen
Nowakowski bekam recht, sie sei scheinselbständig, sagte die
Rentenversicherung. Der Arbeitgeber müsse sie fest anstellen und
Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Gegen den Bescheid klagte die Stadt
Herrenberg, es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, der 2022 in einem
Grundsatzurteil endete. Im Urteil schärft das Bundessozialgericht deutlich
die Kriterien nach, nach denen eine Sozialversicherungspflicht vorliegt.
Demnach reicht es nicht aus, wenn beide Vertragspartner:innen auf
Papier festlegen, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Für eine
echte Selbstständigkeit müssten Musikschullehrer:innen Zeit, Ort und
Inhalt der Tätigkeit frei bestimmen können. Auch Faktoren, wie eine eigene
Betriebsstätte und das Tragen unternehmerischen Risikos sieht das Gericht
als entscheidend an.
Das Urteil kam einem Erdbeben gleich. Ob Musikschulen, Sportvereine, freie
Träger oder private Bildungseinrichtungen: In vielen Bereichen sind
Honorarverträge gang und gäbe. Nun müssten sie in Festanstellungen
umgewandelt werden, eine finanzielle Belastung, die vor allem chronisch
unterfinanzierte Kommunen, Vereine und Institutionen überfordert.
Auch in Berlin hat das Urteil weitreichende Folgen. Hoffnungen weckte es
vor allem bei den rund 2.400 beim Land beschäftigten
Musikschullehrer:innen, von denen über 75 Prozent nach wie vor auf
Honorarbasis beschäftigt sind Im bundesweiten Vergleich der mit Abstand
höchste Anteil.
## Senat spielt auf Zeit
Seit Jahren kämpfen Berlins Musikschullehrer:innen für ein Recht auf
Festanstellungen in der Branche. Selbst wenn einige Musiker:innen die
Honorartätigkeit als flexiblen Nebenerwerb schätzen, überwiegen bei den
meisten wie bei Nowakowski Unsicherheit und die Angst vor Altersarmut.
„Obwohl Lehrerinnen seit 30 Jahren Vollzeit gearbeitet haben, werden da
Renten von 800 Euro gezahlt“, berichtet Chris Berghauser, Vorsitzender des
Musikschulbündnisses Berlin.
Doch die Hoffnung, der rechtlichen Klarheit, die das Herrenberg-Urteil
geschaffen hatte, würden massenhafte Umwandlungen in Festanstellungen
folgen, enttäuschte der Senat. „Andere Städte und Bundesländer haben das
trotz knapper Kassen nach dem Herrenberg längst getan“, kritisiert Chris
Berghauser. In Potsdam hätten zum Beispiel alle
Musikschullehrer:innen ein Angebot auf Festanstellung bekommen.
Berlin verfolgt hingegen eine andere Taktik. Statt die neue Rechtslage
umzusetzen, hofft der Senat auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene.
Infolge einer Bundesratsinitiative Berlins beschloss der Bundestag im
Januar 2025 eine Übergangsregelung, der die Sozialversicherungspflicht für
Musikschullehrer:innen bis Dezember 2026 aussetzte. Der Bund kündigte
gleichzeitig an, die Kriterien für die freiberufliche Beschäftigung im
Sozialgesetzbuch neu zu regeln. Wahrscheinlich ist auch eine Verlängerung
der Frist bis 2027.
Auch neue Honorarkräfte können wieder bis zum Ende der Übergangsregelung
angestellt werden, ohne dass das Land offenen Rechtsbruch begeht. „Im
Grunde hat man das Urteil komplett ausgehebelt“, sagt der SPD-Abgeordnete
Sven Meyer. Der Druck auf das Land habe sich damit deutlich verringert.
## Massenentlassungen drohen
Auf taz Anfrage teilt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
mit, man wolle abwarten, bis die Neuregelung auf Bundesebene Gestalt
annimmt. „Derzeit liegt jedoch noch kein Vorschlag von Seiten des Bundes
für eine gesetzliche Neuregelung des Status freiberuflicher Lehrkräfte vor.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Senatsverwaltung eine Verlängerung
der Übergangsregelung bis Ende 2027, um mehr Zeit für die gemeinsame
Erarbeitung und Einführung einer tragfähigen gesetzlichen Regelung zu
haben“
Im Juni legte das Land den Musikschullehrer:innen statt eines
Arbeitsvertrages eine Übergangsvereinbarung vor. Demnach sollten die
Honorarbeschäftigten versichern sollen, dass sie auch in den vergangenen
Jahren einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind.
Ein Versuch des Landes, sich gegen den Worst-Case abzusichern. Im Falle der
Herrenberger Musikschullehrerin Susanne Nowakowski musste die Stadt
rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 20 Jahre
erstatten.
„Es ist eine Demütigung für die Leute, die ohnehin schon in prekären
Situationen sind“, sagt Konstantin Kohl von Verdi. Der
Gewerkschaftssekretär kritisiert, viele Kolleg:innen hätten die
Vereinbarung aus Angst unterschrieben, keine Schüler:innen mehr
zugewiesen zu bekommen. Dieser Fall sei tatsächlich bei etlichen
Kolleg:innen, die die Unterschrift verweigerten, eingetreten.
## Tropfen auf dem heißen Stein
Gänzlich untätig blieb der Senat allerdings nicht. [4][Im Ende Dezember
beschlossenen Doppelhaushalt] sind jährlich vier Millionen Euro für
Festanstellungen an Musikschulen vorgesehen. Die Summe entspricht rund 200
Vollzeitstellen für 2026/27.
„Ein ist ein guter Anfang, aber auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“,
kritisiert Gewerkschaftssekretär Kohl. Mit der Summe könne nur einem
kleinen Teil der rund 1.800 Honorarbeschäftigten ein Angebot auf
Festanstellung gemacht werden. Tatsächlich seien auch noch viele Fragen
unklar; hauptsächlich, wer die Stellen bekommen soll und wer leer ausgeht.
Christ Berghauser vom Musikschulbündnis fürchtet, die Stellen würden
regulär ausgeschrieben werden. Dann müssten Honorarkräfte womöglich mit
externen Bewerber:innen um die Stelle konkurrieren. „Im schlimmsten
Fall wäre man dann seinen Arbeitsplatz los. Das wäre in keinster Form
gerechtfertigt“.
Unklar ist weiterhin, wie es nach Ablauf der Übergangsregelung 2026
respektive 2027 weitergehen soll. Bleibt die Rechtslage bestehen, wären
dann immer noch ein Großteil der Musikschullehrer:innen in
unrechtmäßigen Beschäftigungsverhältnissen.
Wenn das Land dann nicht mit einem Schlag alle Honorarverträge umwandle,
drohe im „im schlimmsten Fall allen die Entlassung“, sagt Christ
Berghauser. Der bessere Weg wäre eine stückweise Umstellung über mehrere
Jahre. „Man könnte sagen, in vier Jahren haben alle Lehrkräfte einen
sozialversicherungspflichtigen Job“. Berghauser ist sich sicher, dass die
Rentenversicherung in so einem Falle mit sich reden ließe.
Eine dritte Variante, auf die wahrscheinlich auch der Senat hofft, ist,
dass der Bund mit der Neuregelung im Sozialgesetzbuch den jetzigen Zustand
einfach durch Ausnahmeregelungen für rechtmäßig erklären will. Dieses
Szenario hält Verdi für hochgefährlich. „Die Sozialversicherungspflicht
muss geschützt werden“, fordert Gewerkschaftssekretär Konstantin Kohl.
Ansonsten ließen sich Errungenschaften wie Krankenversicherung,
Arbeitsschutz und bezahlter Urlaub mit einer Unterschrift beim
Arbeitsvertrag aushebeln.
Doch so weitermachen wie bisher wollen Berlins Musikschullehrer:innen
auf keinen Fall. Auf der Verdi-Diskussionsveranstaltung im November erntete
Vorkämpferin Nowakowski viel Applaus unter den anwesenden Kolleg:innen.
„Wir haben eine der teuersten und aufwendigsten Ausbildungen erhalten und
werden dann in eine total unsichere Berufswelt geworfen. Unser Idealismus
wurde grenzenlos ausgenutzt“.
7 Jan 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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